Infobrief Ältere Menschen und Pflege 21 / 2016

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21 / 2016
21.12.2016

Infobrief Ältere Menschen und Pflege

Inhalt

»SGB XI

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg.

Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig.

Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen.

Herzliche Grüße

Achim Uhl

SGB XI 

Mitteilung über die Übernahme der Preisempfehlung der Pflegesatzkommission SGB XI ambulant vom 09.12.2016

Mit E-Mail vom 20.12.2016 (http://www.paritaet-bw.de/intern/interne-details/artikel/verguetung-der-ambulanten-pflegeleistungen.html) haben wir Sie über das Ergebnis der Verhandlungen in der Pflegesatzkommission SGB XI ambulant vom 09.12.2016 informiert. Dort konnte bekanntlich im Durchschnitt eine 2,5% allgemeine Erhöhung der Vergütung für den Zeitraum 01.02.2017 – 31.12.2017 erreicht werden.

Zwischenzeitlich konnte das Verfahren geklärt werden und die Abstimmungen zum Procedere sind abgeschlossen.

Der Verfahrensablauf zum Beitritt und der Übernahme der Allgemeinen Erhöhung 2017 ab dem 01.02.2017 gem. den Empfehlungen der Pflegesatzkommission SGB XI für die ambulante pflegerische Versorgung und der Abstimmung in der Großen Runde sieht im Einzelnen folgendes vor:

1. Die ambulanten Pflegedienste, die der Empfehlung der PSK ambulant beitreten möchten, schicken je eine „Mitteilung über die Übernahme der Allgemeinen Erhöhung 2017“ - folgend "Übernahmemitteilung"

  • an die federführende Pflegekassen (s. Adresslisten) und
  • an den PARITÄTISCHEN Landesverband Baden-Württemberg, Frau Veitinger veitinger@paritaet-bw.de in Kopie (zur Kenntnis).

2. Liegt die Federführung:

  • bei der  AOK ist die Übernahmemitteilung ausschließlich an die für Sie zuständige AOK-Bezirksdirektion (s. Adressliste AOK Pflege) zu senden.
  • bei den Ersatzkassen (vdek) ist die Übernahmemitteilung ausschließlich an den: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Baden-Württemberg, Christophstraße 7, 70178 Stuttgart (Fax: 0711/23954-16) zu senden.
  • bei der IKK ist die Übernahmemitteilung ausschließlich an den zuständigen „Verhandler Pflege“ zu senden. Diesen können Sie aus der beigefügten Übersicht entnehmen. (Adressliste IKK Pflege). Wenn Sie das Mitteilungsformular per Post zusenden, ist der Brief an die Kasse zu adressieren (und nicht persönlich an die Verhandlungsperson, wie dies aus der Übersicht scheinen könnte).

3. Auf der Grundlage der Angaben in diesem Formular erstellt die für Ihren Dienst federführende Pflegekasse die Vergütungsvereinbarung und sendet sie Ihnen in zweifacher Ausfertigung zur Unterzeichnung zu. Da eine Vielzahl von Verträgen ausgestellt werden müssen, kann es etwas Zeit dauern, bis Sie die Vereinbarung erhalten. Sie können die neuen Preise (Berechnung Preise SGB XI ambulant vollständig ab 01.02.2017) dennoch abrechnen.

4. Bitte beachten Sie, dass die neuen Preise jeweils nur zum Monatsersten übernommen werden können.

5. Das AC/TK Zeichen entnehmen Sie bitte § 1 der Mustervergütungsvereinbarung.

Die Erhöhung zum 01.02.2017 ist nur möglich, wenn die Mitteilung bis spätestens 28.02.2017 bei der zuständigen federführenden Pflegekasse eingegangen ist. Bei Eingang zu einem Zeitpunkt nach dem 28.02.2017 ist eine Erhöhung frühestens ab dem Ersten des Monats möglich, der auf den Zugang der Mitteilung folgt.

Für Rückfragen steht Herr Uhl unter der Durchwahl -125 gerne zur Verfügung.

Unterlagen Übernahmeverfahren

  1. Mitteilung über die Übernahme der Preisempfehlung der Pflegesatzkommission SGB XI ambulant vom 09.12.2016
  2. Adressliste AOK
  3. Adressliste IKK
  4. Mustervergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe
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