Infobrief Teilhabe am Arbeitsleben 01 / 2019

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01 / 2019
13.11.2019

Infobrief Teilhabe am Arbeitsleben

Teilhabe am Arbeitsleben

Inhalt

»Fachliche Informationen »Rechtliches

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Liebe PARITÄTERINNEN und PARITÄTER,

Fachliche Informationen 

Entgeltsystem in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)

Entgeltsystem in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit dem Entschließungsantrag vom 05. Juni 2019 aufgefordert innerhalb von vier Jahren unter Einbeziehung von maßgeblichen Akteuren zu prüfen, wie ein "transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann".

Auf Bundesebene wurde zu diesem Anliegen nun eine Steuerungsgruppe eingeführt, die das geplante Projekt zur Umsetzung des Entschließungsantrag des Bundestages begleiten und eine Rückkoppelung mit der Praxis ermöglichen soll.

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Rechtliches 

Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Vergütungen für WfbM müssen Beiträge zur Berufsgenossenschaft berücksichtigen

Wir möchten Sie über das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. Mai 2019 mit dem Aktenzeichen B 8 SO 3/19 R informieren.

In diesem Urteil des Bundessozialgerichts wurde entschieden, dass die Beiträge zur Berufsgenossenschaft in den Vergütungen von Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen sind.

 

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