Menschen mit Behinderung aktuell 01 / 2017

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01 / 2017
09.01.2017

Menschen mit Behinderung aktuell

Inhalt

»Aktuelle Kandidatur zur Kernteam 3-Wahl am 31.01.201 »Neuigkeiten zum 01.01.2017 »Arbeit, Reha und Beschäftigung »Steuerrecht »Berichte des Bundes »Förderungen, Auschreibungen

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

wir wünschen Ihnen allen ein GUTES neues Jahr!

 

In 2017 werden uns wieder viele Themen beschäftigten. Allen voran natürlich die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Über diese Umsetzungsstrategien "vom Gesetz ins Feld" werden wir zukünftig in  Infobriefen unseres Bereichs  - B3 - Menschen mit Behinderung - informieren. Der erste Infobrief 1.0 BTHG  wurde bereits versendet. Weitere thematisch Zugeordnete werden folgen und entsprechend durchnummeriert.

Über den Bereichs-Newsletter werden Sie auch weiterhin über allgemeine Neuigkeiten innformiert.

Diese Ausgabe 01/2017 beschäftigt sich in erster Linie damit, was sich außerdem im neuen Jahr für Sie ändern wird, transportiert aber auch weitere relevante Informationen.

Alle Newsletter, Infobriefe, etc. finden Sie übrigens auch im internen Bereichs auf der Homepage. Hier können Sie alles "Vergangene" nachlesen:

http://www.paritaet-bw.de/intern/interne-fachinformationen/menschen-mit-behinderung/bereichs-news-infobriefe-rundschreiben.html

Für uns wird 2017 ein äußerst spannendes Jahr , in dem wir unsere neuen Arbeitsstrukturen erproben werden. Wir sind gespannt und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Ihr/e

Albrecht Hegener und Cornelia Meyer-Lentl

 

Aktuelle Kandidatur zur Kernteam 3-Wahl am 31.01.201 

Reminder zum Jahresempfang und Kernteam-Wahl

Vernetzung - Transparenz - Mitbestimmung

Unter diesem Motto möchten wir in die neue Kernteam 3 - Ära  mit Ihnen starten!

Hier nochmals die herzliche Einladung zu unserem ersten Jahresempfang am 31.01.2017, um 14 Uhr in der Landesgeschäftsstelle Stuttgart, bei der wir die erste Weichenstellung vollziehen werden und unser Kernteam 3 neu wählen. Da sich aus dem Referat Psychiatrie eine kleine Änderung in der Kandidatur ergeben hat, können Sie hier nochmals die aktualisierte Aufstellung sowie die Anmeldung einsehen.

Wir freuen uns daher auf Ihre zahlreiches Kommen!

 

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Neuigkeiten zum 01.01.2017 

Mit dem neuen Jahr sind einige weitere Neuerungen in Kraft getreten, über die wir Sie gerne informieren möchten.

SGB V_XI: Neuregelungen im Jahr 2017 im Bereich Gesundheit und Pflege - BMG

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat auf seiner Homepage die Neuregelungen, die zum 1. im Jahr 2017 im Bereich Gesundheit und Pflege in Kraft treten zusammengestellt. Die Übersicht umfasst sämtliche Gesetzesänderungen, wie beispielsweise das Dritte Pflegestärkungsgesetz, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) und die Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften.

 

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SGB V_GB-A: Anpassung der Krankentransportrichtlinie auf Grund der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 15. Dezember 2016 mit einem entsprechenden Beschluss § 8 der Krankentransport-Richtlinie angepasst. Hintergrund ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit PSG II zum  1. Januar 2017 und – damit verbunden – die Ersetzung der bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade.
 
Für Versicherte ab Pflegegrad 3 können Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung verordnet und genehmigt werden.

Neu ist allerdings, dass dazu eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung zusätzlich ärztlich festgestellt und genehmigt werden muss. Begründet wird dies damit, dass bei Versicherten mit neu erlangtem Pflegegrad 3 nicht zwingend eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegen muss.
 
Für Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2016 aufgrund der Einstufung in die Pflegestufe 2 einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme hatten, gilt Bestandsschutz. Solange diese Patientinnen und Patienten mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind, bedarf es für sie keiner gesonderten Feststellung einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung.

Die entsprechende Dokumente sind abrufbar im internen Fachbereich unter :Gesetz und Recht - Rechtsinfos - SGB V

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GEZ Gebühren

Der Rundbeitragsstaatsvertrag wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2017geändert. Für Privatpersonen und bestimmte gemeinnützige Einrichtungen gibt
es Erleichterungen.

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Neuer Gesamtvertrag für alle Einrichtungen zwischen der GEMA und der BAGFW ab dem 01.01.2017

Die GEMA kündigte im Laufe des Jahres die mit der BAGFW bestehenden Gesamtverträge - betreffend den Bereich Altenhilfe und Müttergenesung - sowie weitere Gesamtverträge einzelner Spitzenverbände für den Bereich Veranstaltungen zum 31.12.2016.

Im Dezember 2016 konnte nun zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ein neuer Gesamtvertrag einschließlich 4 Tarifvereinbarungen abgeschlossen werden.

Er erfasst damit alle urheberrechtlich relevanten Musiknutzungen in allen Organisationen und Einrichtungsarten der Spitzenverbände der BAGFW, also auch des PARITÄTISCHEN. Auch die bisher in Gesamtverträgen nicht ausdrücklich erfassten Bereiche wie z.B. die Behinderten- und Jugendhilfe können partizipieren.

Der Gesamtvertrag (Anlage 1) gewährt einen allgemeinen 20 % igen Gesamtvertragsnachlass. Darüberhinaus berücksichtigt die GEMA in Anerkennung der sozialen Belange der Organisationen, die gemeinnützig im Sinne des § 52 AO organisiert sind, einen zusätzlichen Gemeinnützigkeitsnachlass für bestimmte Nutzungen. Er beträgt 25 % bei Musikwiedergaben in Aufenthaltsräumen, Weitersendung, und Telefonwarteschleifen (Tarifvereinbarungen 1, 2, 4); für den Bereich Veranstaltungen beträgt er abweichend 15 % (Tarifvereinbarung Nr. 3).

Detailliertere Informationen entnehmen Sie dem anliegenden Informations-Rundschreiben der BAGFW vom 20.12.2016 inklusive der Übersicht über die monetären Veränderungen im Vergleich 2016/2017 und dem Gesamtvertrag einschließlich der Tarifvereinbarungen.

Eine aktualisierte BAGFW - Arbeitshilfe mit weitergehenden Informationen ist für Mitte 2017 in Planung.

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WfbM – Arbeitsförderungsgeld für Werkstattbeschäftigte

Zum 1. Januar 2017 sind die ersten Regelungen des Bundesteilhabegesetzes in Kraft getreten. Eine davon betrifft das Arbeitsförderungsgeld für Werkstattbeschäftigte: Es wird von 26 Euro auf 52 Euro verdoppelt. Anliegend erhalten Sie eine Erläuterung der Regelungen von der BAGWfbM zur Kenntnis.

 

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Arbeit, Reha und Beschäftigung 

SGB IX ICF: BAR-Praxisleitfaden 4 -Berufliche Rehabilitation

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat den ICF-Praxisleitfaden 4 veröffentlicht. Darin enthalten sind trägerübergreifende Informationen und Anregungen für die praktische Nutzung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation). Der Praxisleitfaden richtet sich in erster Linie an die in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen tätigen Ärzte und weiteren Gesundheitsberufe. Es geht um die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO und die praxisrelevante Bedeutung  für den Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dieser kann unter folgenden Link eingesehen werden.

Die Broschüre erweitert und komplettiert die bereits veröffentlichten ICF-Praxisleitfäden zu einer umfangreichen Publikationsreihe, die die Umsetzung der ICF in der Praxis fördert. Bisher erschienen sind:

- ICF-Praxisleitfaden 1: Zugang zur Rehabilitation

- ICF-Praxisleitfaden 2: Medizinische Rehabilitationseinrichtungen

- ICF-Praxisleitfaden 3: Krankenhausteam

Sämtliche Praxisleitfäden können auf der Homepage der BAR unter folgendem Link eingesehen werden.

http://www.bar-frankfurt.de/publikationen/icf-praxisleitfaeden/

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BA veröffentlicht fachliche Weisungen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gem. § 16 26 SGB II

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine neue fachliche Weisung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe § 16 SGB II veröffentlicht, in der u.a. eine grundlegende Überarbeitung in Hinblick auf das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - erfolgte.

Zu den Eingliederungsleistungen gem. § 16 SGB II gehören auch Leistungen für erwerbsfähige Menschen mit Behinderung. Bestandteil der Weisung ist auch eine Übersicht der SGB III-Eingliederungsleistungen. Die Weisung ist im Anhang beigefügt.

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Steuerrecht 

Handreichung zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Der Gesamtverband hat sich intensiv für die Ämderungen im Anwendungserlass zur Abgabeverordung (AEAO) engagiert und mit vielfältigen Aktivitäten gemeinsam mit der  BAGFW unternommen, um Einfluss auf das Bundesfinanzministerium zu nehmen.

Da die neue Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2016 bindend ist und für viele Träger nach wie vor Fragen aufwirft, hat der Gesamtverband eine Handreichung zu diesem Thema herausgegeben, damit die Träger in der Umsetzung der neuen Rechtslage besser unterstützt werden können.

Dennoch wird in vielen Einzelfällen die Hinzuziehung eines Steuerberaters unumgänglich sein.
 

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Berichte des Bundes 

Fünfter Armuts- und Reichtusbereicht

Die Bundesregierung hat am 12.12.2016 den Entwurf des Fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung "Lebenslagen in Deutschland" vorgelegt. Der Paritätische hat hierzu eine Stellungnahme vorgelegt, in der u.a. das Thema Behinderung aufgegriffen wird, da der Berichtsentwurf die Armutsbetroffenheit von Menschen mit Behinderten an zahlreichen Stellen thematisiert . Diese ergeben jedoch aus Sicht des Paritätischen auch in der Addition kein umfassendes Bild der Armutsbetroffenheit.

Der Berichtsentwurf der Bundesregierung kann unter folgendem Link eingesehen werden:http://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/DE/Bericht/Der-fuenfte-Bericht/fuenfter-bericht.html

Hier finden Sie die  Pressemeldung und die Stellungnahme des Gesamtverbandes unter "Stellungnahmen".

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Sechster Pflegebericht des Bundes 2011-2015

Das Bundeskabinett hat am 14.12.2016 den Sechsten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung beschlossen. Dieser liefert einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2015.http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2016/12/2016-12-14-6-pflegebericht.pdf?__blob=publicationFile

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Förderungen, Auschreibungen 

Förderprogramm Quartier: Investitionspakt Soziale Integration im Quartier

Die Bundesregierung stockt die Fördermittel für sog. benachteiligte Stadtteile und soziale Brennpunkte ab 2017 deutlich auf.  Im Rahmen der im August 16 vom Bundeskabinett beschlossenen ressortübergreifenden Strategie "Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier" (Pressemitteilung BMUB 31.08.2016) sollen sozialräumliche, fachübergreifende Entwicklungsansätze aus dem Bereich Städtebauförderung und Stadtentwicklung heraus gefördert werden, die den sozialen Zusammenhalt vor Ort stärken. Ab 2017, bis voraussichtlich 2020, stehen 300 Millionen Euro aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit dafür zur Verfügung.

Mit diesen Fördermitteln werden die bestehenden Städtebauförderungsprogramme "Soziale Stadt" und "Stadtumbau" finanziell aufgestockt. Darüber hinaus gibt es ein neues, zusätzliches Programm, den "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier". Für diesen stehen ab dem kommenden Jahr 200 Millionen Euro zur Verfügung - die für Mitgliedsorganisationen des Paritätischen von Interesse sein können. Die Fördermittel sollen voraussichtlich im 1. Quartal 2017 bereitgestellt werden.

Näheres entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren  Mail von Mara Dehmer (Referentin für Kommunale Sozialpolitik).

Sollte dieses Förderprogramm in Ihre Projektplanung bzw. Ideenschmiede passen und Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte unverbindlich bei Frau Meyer-Lentl.

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Ausschreibung_CHOR INKLUSIV Förderpreis InTakt 2017

Aus NRW erhielten wir eine interessante Ausschreibung: CHOR INKLUSIV Förderpreis InTakt 2017. Seit 2004 verleiht die miriam-stiftung jährlich den Förderpreis InTakt. Ausgezeichnet werden einerseits inklusive Musikgruppen und zum anderen Musikpädagoginnen und -pädagogen für die Entwicklung beispielgebender inklusiver musikalischer Arbeit.

Im Jahr 2017 wird der Förderpreis zum Thema CHOR INKLUSIV ausgeschrieben. Um den Förderpreis können sich Chöre und Vokalensembles bewerben, die Inklusion und kulturelle Teilhabe am Musikleben aller als ihren Auftrag verstehen und modellhaft umsetzen.

Der Förderpreis InTakt 2017 ist mit € 5.000.- dotiert. Bewerbungsschluss ist der 17. März 2017. Die Entscheidung der Jury soll bis Ende März 2017 bekannt gegeben werden.

In der Anlage finden Sie weitere Informationen und Unterlagen.

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