Infobrief Menschen mit Behinderung 19 / 2020

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19 / 2020
02.04.2020

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

»Aktuelle Informationen zum Coronavirus

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs 3 - "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverband Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Sozialpsychiatrie relevant sind.

Alle Information und Links zur Corona-Pandemie finden Sie auf unserer Informationsseite zur Corona-Pandemie

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Cornelia Meyer-Lentl, Tel.: 0711-2155228, E-Mail: meyer-lentl@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0711 - 2155128, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

https://newsletter.paritaet-bw.de/infobriefe

Aktuelle Informationen zum Coronavirus 

Kurzbericht aus der Krisen-AG Eingliederungshilfe

Kurzbericht aus der Krisen-AG Eingliederungshilfe

Wir möchten Sie mit diesem Kurzbericht über die Krisen-AG Eingliederungshilfe informieren. Der Paritätische Baden-Württemberg wird in der Krisen-AG durch den Servicebereich Entgelt (Herr Hesse) vertreten.

  • Die Beteiligten der Krisen-AG Eingliederungshilfe besprechen aktuell die bestehenden Leistungsvereinbarungen von SGB IX-Leistungen (Basis Rahmenvertrag SGB XII) zur Sicherung der Sozialen Dienstleister zunächst vollständig auszuschöpfen.
  • Die über Zuschuss finanzierte Leistungen (Landeszuschüsse) sollen weiter wie gewohnt finanziert werden (z.B Familienentlastende Dienste, Tagesstätten).
  • Für Inklusionsunternehmen können Leistungen nach dem SodEG in Anspruch genommen werden. Im Vorfeld sollte eine Prüfung stattfinden, ob Mittel über das Förderprogramm "Soforthilfe Corona" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vorrangig in Anspruch genommen werden können.
  • Die Thematik Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung nach § 42b SGB XII soll in der kommenden Sitzung besprochen werden.

Bitte teilen Sie uns umgehend mit wenn Sie derzeit keinen Fortzahlungsanspruch im Sinne von § 18 Rahmenvertrag SGB XII haben.

Bitte Nutzen Sie für eine Rückmeldung ausschließlich diesen Link:

Rückmeldung zum Fortzahlungsanspruch

Wir möchten auch nochmals auf den Infobrief des Servicebereich Entgelt aufmerksam machen "Übersicht Rettungsschirme (SodEG, Covid-19-Krankenhausentlastungsgsetz u.a)", da dort auch nochmals explizit auf die Zuschussfragen eingegangen wird.

» weiter zum Infobrief Servicebereich Entgelt

Zulässigkeit von Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken

Zulässigkeit von Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken

Wir möchten Sie auf eine Pressemitteilung des BMGs aufmerksam machen und ein Papier, in dem neue Regelungen zu finden sind nach denen medizinische Schutzmasken in der Versorgung wieder verwendet werden dürfen. Die darin enthaltenen Regelungen gelten befristet (maximal für sechs Monate). Sie sollen dazu beitragen, die Versorgung sicherzustellen, bis entsprechende Herstellungskapazitäten in der Bundesrepublik bestehen.

Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit

 

» weiter zu den Regelungen