Infobrief Servicebereich Entgelt 04 / 20

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02.04.20

Infobrief Servicebereich Entgelt

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»SGB VIII 02/2020 bzw. SGB XII 01/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Landesverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine vorherige Anmeldung im internen System der Homepage notwendig):

SGB VIII 02/2020 bzw. SGB XII 01/2020 

Information zur Verordnung über die Durchführung des Schullastenausgleichs (Schullastenverordnung - SchLVO) vom 21.02.2000

 

Sehr geehrte Mitglieder,

 

die Sachkostenbeiträge werden jährlich neu festgesetzt. Die diesjährige Neufestsetzung führte zu einer weiteren Anhebung der Sätze.

 

Unter § 2 Ziffer 8 der Verordnung wurden ab dem 01.01.2020 für sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren folgende Sachkostenbeiträge festgesetzt:

 

a)  mit Förderschwerpunkt Lernen und der dem Förderschwerpunkt entsprechenden

     Schulkindergärten:

 

     2 576 Euro

     (2019: 2 493 €)                                                                                                    

     (2018: 2 198 €)

     (2017: 2 099 €)

     (2016: 1 716 €)

 

b)  mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und der dem Förderschwerpunkt ent-

     sprechenden Schulkindergärten:                         

 

     8 000 EURO

     (2019: 7 742 €)                                                                                                      

     (2018: 6 824 €)

     (2017: 6 509 €)

     (2016: 5 314 €)

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