Infobrief Menschen mit Behinderung 22 / 2020

Im Browser ansehen.

22 / 2020
08.04.2020

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

»Aktuelle Informationen zum Coronavirus

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs 3 - "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverband Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Sozialpsychiatrie relevant sind.

Alle Information und Links zur Corona-Pandemie finden Sie auf unserer Informationsseite zur Corona-Pandemie

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Cornelia Meyer-Lentl, Tel.: 0711 - 2155228, E-Mail: meyer-lentl@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0711 - 2155128, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

https://newsletter.paritaet-bw.de/infobriefe

Aktuelle Informationen zum Coronavirus 

Hackathon - Care hackt Corona

Hackathon - Care hackt Corona

Die Herausforderungen der Coronakrise können nur gemeinsam bewältigt werden. Aus diesem Grund lädt der Paritätische Baden-Württemberg Sie ein, Probleme und Herausforderungen aus der Sozialwirtschaft interdisziplinär in einem 24-Stunden-Hackathon zu lösen. Die Lösung muss nicht unbedingt digital sein. Die Zusammenarbeit der Lösungs-Teams wird digital passieren.

Wir möchten mit Ihnen zusammen die durch den Virus verursachten Probleme "hacken" indem wir:

  • nach (digitalen) Lösungen und Angeboten als (Überbrückungs)Alternative für bisherige Präsenzangebote suchen,
  • kreative Lösungen und Konzepte erarbeiten, um Klient*innen weiterhin zu erreichen und zu begleiten,
  • sinnvolle Einsatzmöglichkeiten für Fachkräfte eröffnen, die aktuell nicht im angestammten Arbeitsfeld eingesetzt werden können
  • neue Produkte entwickeln, die auch “danach” Sinn machen

Es sind ausdrücklich alle Verbände und Träger eingeladen, sich zu beteiligen und einzubringen.

» weiter zum Hackathon

Informationen des Bundesministerium für Gesundheit zu Schutzausstattungen

 Informationen des Bundesministerium für Gesundheit zu Schutzausstattungen

Das Bundesministerium für Gesundheit gibt in Ihren Schreiben Auskunft zum Thema "Persönliche Schutzausstattung (PSA)".

Informationen des BMG zur Beschaffung und Produktion persönlicher Schutzausstattung

  • Bericht über den Stand der Beschaffung von Persönlicher Schutzausstattung (PSA) und intensivmedizinischen Ausstattung
  • Übersicht des Ist-Standes der beschafften und ausgelieferten Atemschutzmasken und Handschuhe in Deutschland
  • Die prognostizierte Auslieferung der aktuellen Kalenderwoche 15
  • Aufteilung der persönlichen Schutzausrüstung
  • Arbeitsbesprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerien (Corona-Kabinett)

Schreiben des BMG zur Beschaffung von persönlicher Schutzausstattung

  • Schreiben des Bundesminsiterium für Gesundheit an die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag

Informationen zu Schutzausrüstung in Baden-Württemberg

Informationen zu Schutzausrüstung in Baden-Württemberg

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg informiert auf Ihrer Internetseite über das Thema Schutzausrüstung. Sie haben dort auch die Möglichkeit Ihre Bedarfsmeldung an Ihren örtlichen Stadt- und Landkreis zu melden.

Die Verteilung der Schutzausrüstung wird durch den Bund und das Land unter Berücksichtigung eines vereinbarten Schlüssels vorgenommen. In den Stadt- und Landkreisen erfolgt die Verteilung über die Landratsämter bzw. Bürgermeisterämter der Stadtkreise an alle Versorger im Kreis.

» weitere Informationen

BGW-Beiträge und COVID-19

BGW-Beiträge und COVID-19

Folgende Informationen haben wir zum Thema BGW-Beiträge für das Jahr 2020 des Paritätischen Gesamtverbandes erhalten.

  • Die Beitragsbescheide werden in diesem Jahr später verschickt - Die Beiträge werden erst zum 15. Juni 2020 fällig werden
  • Der Vorschuss für das Jahr 2020 wird auf Grundlage von Daten aus dem Jahre 2019 hochgerechnet. Unternehmen, die im Jahr 2020 voraussichtlich geringere Personalkosten haben werden, als in der Vorauszahlung zugrunde gelegt, können dies der BGW mitteilen und eine Reduzierung erwirken.
  • Für Unternehmen, die den aktuell geforderten Vorschuss aktuell nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Stundung. Hierzu wird von der BGW ein Online-Portal eingerichtet. Wir weisen daraufhin, dass spätestens im Frühjahr 2021 die vollen Beiträge fällig werden.
  • Eine Kontaktaufnahme zur BGW macht erst Sinn, wenn der Beitragsbescheid im Mai vorliegt

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie wieder informieren