Infobrief Servicebereich Entgelt 10 / 2020

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10 / 2020
09.04.2020

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»SGB IX 01/2020 bzw. SGB XII 03/2020

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Landesverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine vorherige Anmeldung im internen System der Homepage notwendig):

SGB IX 01/2020 bzw. SGB XII 03/2020 

KVJS-Rundschreiben vom 09.04.2020: Empfehlung zur Entgeltfortzahlung

 

Sehr geehrte Mitglieder,

 

mit Rundschreiben vom heutigen Tage empfiehlt der KVJS unter Bezugnahme auf seine Schreiben vom 19.03.2020 und 27.03.2020 (alle drei Schreiben in der Anlage) den Städten und Landkreisen die Fortzahlung vertraglich vereinbarter Entgelte in bestimmten Bereichen der Eingliederungshilfe unter Bezugnahme auf § 18 Rahmenvertrag SGB 12 bis zum 15.06.2020. Hierzu hatten wir mit dem KVJS intensiv verhandelt.

 

Die kommunale Familie ist den bisherigen Empfehlungen des KVJS in dieser Sache bislang gefolgt. Insofern kann dies als ein gutes Signal gewertet werden, da es über den 30.04.2020 hinaus Planungssicherheit fördert.

 

Die empfohlenen Bedingungen für die Fortzahlung sind bewusst offen formuliert; im Wesentlichen soll damit sichergestellt werden, dass im Fall der Entgeltfortzahlung der Leistungsberechtigte „irgendwie“ profitiert.

 

Auch die unbürokratische Verfahrensweise wird empfohlen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus Hesse

Servicebereich Entgelt

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