Infobrief Arbeit und Qualifizierung 05 / 2020

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05 / 2020
09.04.2020

Infobrief Arbeit und Qualifizierung

Fachgruppe Arbeit und Qualifizierung, intern

Inhalt

»Corona News - Bereich Arbeit und Qualifizierung

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit diesem Infobrief erhalten Sie Informationen zur Corona-Pandemie, die vorrangig unseren Arbeitsbereich betreffen. Bitte beachten Sie ggf. auch die Anlagen.

MbG

Ralf Nuglisch

Corona News - Bereich Arbeit und Qualifizierung 

Wichtige Informationen der BA zur Weiterführung und -finanzierung von AMDL

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2-Krise (SodEG) ist die Weiterführung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für den Zeitraum ab 1. April 2020 zu überprüfen. Hierbei wird geprüft, ob die Maßnahmen unverändert oder in einer alternativen Durchführungsform weiter erbracht werden können. Generell gelten die Maßnahmen nur als unterbrochen und nicht als abgebrochen.

Weiterführende Informationen und Formulare zur Meldung finden Sie unter:

https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/weiterfuehrung-von-massnahmen


Um eine Umstellung einer Maßnahme mit Präsenzunterricht auf die Nutzung alternativer Lernmethoden anzuzeigen, sind – je nach Art der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme – verschiedene Vorgehensweisen erforderlich.

  • Bitte beachten Sie hierbei, dass äußerst kurze Zeitschienen gelten werden, in denen die Informationen über die entsprechenden Kanäle vorliegen müssen, damit eine Weiterzahlung laufender Maßnahmekosten in angepasster Form ohne Unterbrechung sichergestellt werden kann.
  • Bitte beachten Sie für Maßnahmen mit Kofinanzierungserfordernis, dass die Zustimmungserklärung des Kofinanzierers mit beigefügt wird. (Dies gilt nicht für Berufseinstiegsbegleitungen mit einer Kofinanzierung über den Bundes-ESF. Hierzu haben bereits Abstimmungen stattgefunden.)
  • Eine Überprüfung der alternativen Durchführung erfolgt meist über das REZ. Von dort erhalten Sie eine Information über das Ergebnis per Mail. Ein positives Prüfergebnis stellt die Zustimmung des REZ zur Vertragsänderung dar.
  • Bitte beachten Sie: Sofern Sie bezüglich alternativer Durchführungsformen bereits Unterlagen ohne Verwendung der Erklärungsvordrucke eingereicht haben, werden diese nicht berücksichtigt. Daher verwenden Sie bitte nur die im Internet eingestellten Vorlagen und reichen diese ggf. nochmals ein.

Definitv nicht weitergeführt werden:

   ·        Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II,

   ·        Maßnahmen, bei denen nur ein Kofinanzierungserfordernis vorliegt und

      eine Zustimmung des anderen Leistungsträgers zur Durchführung als

      alternative Lernform nicht vorliegt,

   ·        Praktika nach § 16i Abs. 5 SGB II,

   ·        Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung (BeG).

Sozialdienstleister Einsatzgesetz (SodEG) - Antragsstellung SGB II und SGB III

Unter folgendem Link hat die Bundesagentur für Arbeit nun die Antragsunterlagen und weiterführende Informationen zum SodEG veröffentlicht.

https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/sodeg-sozialdienstleister-einsatzgesetz

Der Antrag auf Zuschussleistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz ist bei dem jeweiligen Leistungsträger zu stellen, zu dem eine Rechtsbeziehung besteht. Das heißt: Für jede Agentur für Arbeit bzw. gemeinsame Einrichtung ist der Antrag gesondert zu stellen.
 

Materialien des PARITÄTISCHEN Gesamtverbands zum SodEG

Kleine Arbeitshilfe für Paritätische Mitgliedsorganisationen zu Finanzierungsfragen in Zeiten von Corona (Stand 07.04.2020)

Der Gesamtverband hat eine grundsätzliche Fachinformation zum SodEG eingestellt:

http://www.der-paritaetische.de/fachinfos/kleine-arbeitshilfe-fuer-paritaetische-mitgliedsorganisationen-zu-finanzierungsfragen-in-zeiten-von-co/

 

Sozialschutz-Paket: Erläuterungen zum Schutzschirm für soziale Dienste und Einrichtungen in der Corona-Krise

Bitte beachten Sie dazu auch die Einschätzung zum SodEG von Werner Hesse. Sie können diese hier einsehen:

http://www.der-paritaetische.de/fachinfos/erlaeuterungen-zum-schutzschirm-durch-das-sozialdienstleister-einsatzgesetz-sodeg/