Migration aktuell 02 / 2020

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02 / 2020
14.07.2020

Migration aktuell

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»Unterstützungsangebote in Zeiten der Corona-Pandemie 2020 »MBE

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Referats "Migration" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg.  Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig.


Auf unserer Homepage haben wir vielfältige Informationen zur Unterstützung Ihrer Arbeit bzw. Organisation in der Corona-Krise eingestellt. Dort finden Sie auch nach Themen sortierte Fachforen, in denen Sie Ihre Fragen direkt einstellen können.


Außerdem möchte ich Sie nochmals auf unseren Hackathon "Care hackt Corona" aufmerksam machen und bitte Sie uns zu melden, mit welchen Problemen und Herausforderungen Sie derzeit in Ihren Organisationen zu kämpfen haben. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um mit kompetenten und kreativen Problemlösern diese anzugehen.


Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen.


Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Feray Sahin

Unterstützungsangebote in Zeiten der Corona-Pandemie 2020 

Arbeitshilfe

Ziel der Arbeitshilfe ist es, Menschen, die mit Geflüchteten arbeiten zu ermutigen, aus der aktuellen Situation heraus ggf. neue Wege zu gehen. Wie können Zugänge zu Informationen für Geflüchtete aufrecht erhalten bzw. erleichtert werden? Mut zu alternativen Kommunikationsstrukturen zu haben und digitale Formate auszuprobieren, um die bisherige Unterstützungsarbeit sowie neue Projektideen weiterhin umsetzen zu können. In diesem Sinne hoffen wir, Anregungen für Berater*innen, Unterstützer*innen und weitere mit Geflüchteten Engagierten geben zu können.

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Videoclips in verschiedenen Sprachen

Im Rahmen des Förderprogramms "Empowerment VON Geflüchteten FÜR Geflüchtete" der Abteilung Integrationspolitik der Landeshauptstadt Stuttgart sind Videoclips zu den Hygiene- und Verhaltensregeln zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus produziert worden. Die Spots wurden aufgrund der aktuellen Situation von den Geflüchteten in Eigenregie mit dem Smartphone aufgenommen und vom Landesfilmdienst BW produziert. Die Clips sind in einfacher Sprache Deutsch, Arabisch, Kurdisch, Farsi/Dari, Tigrinya, Französisch, Russisch, Englisch und in Gebärdensprache abrufbar.

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Handout zur Krisenkommunikation

Der UNION Versicherungsdienst hat ein Handout zur Krisenkommunikation zur Unterstützung und Orientierung für die Praxis erstellt. Die Kontaktdaten von Herrn Engelhardt, Pressesprecher von Union, finden Sie in dem Handout - er steht gerne auch für Rückfragen zur Verfügung.

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Innenminister Strobl schreibt an Flüchtlinge in Erstaufnahme

In einem Schreiben an die Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen wirbt Innenminister Thoomas Strobl um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen und stellt klar: Regeln müssen eingehalten werden, um die Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich zu verhindern. Das Schreiben wird derzeit in die Sprachen Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Kurdisch, Albanisch, Georgisch, Persisch und Dari übersetzt und anschließend in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verteilt.

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Globalzustimmung zur Tätigkeit als Saisonarbeitnehmer*in

Die BA-Zentrale hat eine Globalzustimmung zur Tätigkeit als Saisonarbeitnehmer*innen erteilt. Darin stimmt sie der Tätigkeit als Saison-arbeitnehmer*innen u.a. für folgende Gruppen pauschal zu:

· Drittstaatsangehörigen, deren Aufenthaltstitel diese Beschäftigung nicht erlaubt,
· Asylbewerber*innen, denen nach § 61 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AsylG nach neun Monaten die Ausübung einer Beschäftigung zu erlauben ist, soweit sie keinen Versagungsgründen unterliegen,
· Asylbewerber*innen, denen nach § 61 Absatz 2 AsylG nach drei Monaten eine Beschäftigung erlaubt werden kann, soweit sie keinen Versagungsgründen unterliegen (die z. B. nicht mehr in Landeseinrichtungen wohnen müssen),
· Geduldeten, denen nach § 61 Absatz 1 Satz 2, zweiter Teilsatz nach sechs Monaten Besitz der Duldung die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden kann (in Landeslagern), soweit sie keinen Versagungsgründen unterliegen und
· Geduldeten, denen nach § 32 Absatz 1 BeschV nach drei Monaten eine Beschäftigung erlaubt werden kann (außerhalb von Landeslagern), soweit sie keinen Versagungsgründen unterliegen.

Die Globalzustimmung gilt somit nur für die Fälle, in denen kein ausländerrechtliches Beschäftigungsverbot besteht. Eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde ist gem. § 4a AufenthG dennoch erforderlich. Dies wird in den meisten Fällen nach Ermessen erteilt und nur in wenigen Fällen (nach neun Monaten Dauer des Asylverfahrens bei Gestatteten) als Anspruch. Die ausländerrechtlichen Beschäftigungsverbote werden durch die Globalzustimmung der BA nicht aufgehoben.

Die Regelung betrifft auch bestimmte Personen mit Aufenthaltserlaubnis (z. B. nach dem neuen § 18a und 18b), die zusätzlich zu ihrer eigentlichen Beschäftigung oder im Falle der Arbeitslosigkeit statt der eigentlichen Beschäftigung in der Landwirtschaft tätig werden wollen. Auch diese benötigen dafür eine Erlaubnis der ABH, die nach Ermessen erteilt werden kann.

 

Corona-Weisungen zum SGB II

Eine Loseblattsammlung, insbesondere mit Hinweisen auf die Änderungen aufgrund des „Sozialschutzpakets“, mit dem unter anderem die Prüfung des Vermögens und der Angemessenheit der Unterkunftskosten befristet ausgesetzt worden sind; aber auch zu Fragen vereinfachter Antragstellung und Weiterbewilligung, Verzicht auf Sanktionen, keine tägliche Vorsprache bei Obdachlosigkeit usw. Inge Hannemann, FDP, veröffentlicht zu der Weisung eine umfangreiche und fachkundige Zusammenfassung auf Ihrer Seite

 

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GWO-Projekte - Corona Update

Das BAMF hat Informationen zum Zuwendungsrechtlichen Umgang mit Veränderungen in der Projektdurchführung durch das Coronavirus heraus gegeben. Diese betreffen Förderrechtliche Auswirkungen im Bereich der durch den Bund geförderten GWO-Projekte, wenn angedachte Veranstaltungen wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können.

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MBE 

Betrieb und Förderung der MBE

Angesichts der aktuellen Lage hat das BAMF ein Schreiben zu Auswirkungen der Pandemie auf Betrieb und Förderung der MBE verfasst. Das BAMF empfiehlt, die Präsenz-Beratung einzustellen und nur in dringenden und unaufschiebbaren Fällen nach Terminvereinbarung durchführen.
Um die Förderung weiterhin zu erhalten, dürfen Sie die Beratung nicht komplett einstellen. Die Beratung soll per Telefon-, E-Mail- und Chatberatung oder auf andere Online-Dienste umstellen. Es wird empfohlen, das mbeon zu nutzen. Der Einstieg in mbeon kann ab sofort erfolgen - bitte melden Sie Ihre Teilnahme per Mail an migsoz@paritaet.org
Wird die Beratungsarbeit ohne eine behördliche Anordnung komplett eingestellt und es werden keine Beratungsleistungen erbracht (weder per Telefon noch per Mail /Chat etc.), so liegt mangels erbrachter Beratungsleistungen kein Anspruch auf Förderung vor.

Wir bitten, uns dringen mitzuteilen, wenn:

Ihre Einrichtung per behördliche Anordnung geschlossen wurde, die Lohnfortzahlung unterbrochen wird, der Anspruch auf finanziellen Ausgleich nach § 56 Infektionsschutzgesetz geltend gemacht wird, Sie die Beratungsstelle eigenverantwortlich schließen und die Beratung nicht sichergestellt ist (auch nicht per Telefon/ Mail/ Chat)
Bitte richten Sie die Mitteilungen per Mail an fipro2@paritaet.org und migsoz@paritaet.org

Hinweis auf mehrsprachige Informationen für Ratsuchende zum Umgang mit der Pandemie:
Von der Bundesregierung: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/amt-und-aufgaben/corona-virus-1730818

Vom Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Handzettel.pdf?__blob=publicationFile

Von "Handbook Germany": https://handbookgermany.de/de/live/coronavirus.html

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