Infobrief Servicebereich Personal 17 / 2020

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17 / 2020
14.04.2020

Infobrief Servicebereich Personal

An alle Mitgliedsorganisationen

Inhalt

»Steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlungen für Arbeitnehmer in der Corona-Krise

Steuerfreibetrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder festgelegt, dass Sonderzahlungen aufgrund der Corona-Krise für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden. Baden-Württemberg hat mit der Mehrheit der Länder dafür gestimmt.

 

 

 

Steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlungen für Arbeitnehmer in der Corona-Krise 

Steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlungen für Arbeitnehmer in der Corona-Krise

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