Infobrief Servicebereich Personal 18 / 2020

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18 / 2020
14.04.2020

Infobrief Servicebereich Personal

An alle Mitgliedsorganisationen

Inhalt

»Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz („COVID-19-Arbeitszei

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 10. April 2020 ist die „COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV“ in Kraft getreten.

Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Krise die Arbeitszeitregelungen für bestimmte Branchen gelockert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit auf der Grundlage des kürzlich neu geschaffenen § 14 Abs. 4 ArbZG eine Rechtsverordnung zur Abweichung von arbeitszeitgesetzlichen Bestimmungen für COVID-19-relevante Wirtschaftsbereiche erlassen. Voraussetzung ist, dass die Abweichungen aufgrund der COVID-19-Epidemie notwendig sind und nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden können.

 

 

 

Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz („COVID-19-Arbeitszei 

Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz („COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV“)

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