Infobrief Kinder 01 / 2017

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01 / 2017
1.2.2017

Infobrief Kinder

Inhalt

»Verwaltungsvereinfachung Flüchtlingskinder

Mit diesem Info-Brief erhalten Sie Informationen des Referats Kinder des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg.

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Verwaltungsvereinfachung Flüchtlingskinder 

Verwaltungsvereinfachung Flüchtlingskinder gegen den Willen der Freien Träger umgesetzt

Liebe Träger, liebe Leitungen

Im Rundbrief Nr. 4/16 wurde über das Vorhaben des Kultusministeriums berichtet, eine Verwaltungsvereinfachung für die befristete Überbelegung durch Flüchtlingskinder im Kindergartenbereich einzuführen. Obwohl die Freien Träger keinen Bedarf für eine solche Möglichkeit sahen bzw. sich gegen eine Maßnahme zur alleinigen Versorgung von Flüchtlingskinder aussprachen, hat das Kultusministerium mit Schreiben vom 2.12.16 die Möglichkeit einer befristeten Überschreitung der Höchstgruppenstärke für die Aufnahme von Flüchtlingskindern geschaffen. Dazu ist lediglich eine
Selbstverpflichtungserklärung des Trägers erforderlich, die geforderten Bedingungen einzuhalten; eine Genehmigung durch den KVJS ist nicht erforderlich.  Diese Maßnahme, so das Kultusministerium, sei auf Vorschlag der AG Frühkindlichen Bildung von der Kultusministerin gebilligt worden.

Hiervon distanzierten sich die Freien Träger in der darauf folgenden Sitzung der AG Frühkindliche Bildung ausdrücklich und forderten ein klärendes Gespräch. Umso erstaunter war auch der PARITÄTISCHE, als das Kultusministerium in einer Presseerklärung vom 12.12.16 erneut auf die "gemeinsam mit den Freien Trägern" gefundene Lösung zur vereinfachten Überbelegung für Flüchtlingskinder verwies. Gegen diese Aussage verwehrte sich der PARITÄTISCHE umgehend in einem Schreiben vom 14.12.16 an die Kultusministerin.

Zwischenzeitlich hat der KVJS in einem Schreiben vom 19.12.16 die Träger von Kindertageseinrichtungen über die Verwaltungsvereinfachung informiert und eine FAQ-Liste erarbeitet, die auf der Homepage des KVJS zu finden ist. Die in dieser Liste erfolgten Konkretisierungen gehen leider noch einmal deutlich hinter die im Schreiben vom 2.12.16 formulierten Anforderungen zurück. So ist es aus Sicht des PARITÄTISCHEN absolut nicht ausreichend, die geforderte dritte Kraft erst dann einzusetzen, wenn wirklich alle Kinder anwesend sind. Und fast absurd mutet es an, wenn lediglich empfohlen wird, diese dritte Kraft  in der Gruppe einzusetzen, um die Fachkräfte dort zu unterstützen! Wie soll pädagogische Qualität denn gehalten werden, wenn die dritte Kraft stattdessen in der Verwaltung oder der Hauswirtschaft eingesetzt würde?

Der PARITÄTISCHE distanziert sich hiermit noch einmal ausdrücklich

  • von der vom Kultusministerium behaupteten Zustimmung zur Verwaltungsvereinfachung;
  • von einer Maßnahme, die einseitig Flüchtlingskinder bevorzugt und damit einer Neid-Debatte Vorschub leistet;
  • von den minimalistischen Anforderungen, die zur befristeten Überschreitung der Höchstgruppenstärke vom Träger lediglich bestätigt werden müssen;
  • von der grundsätzlichen Aufweichung von Mindeststandards in der Kindertagesbetreuung.

Der PARITÄTISCHE empfiehlt seinen Mitgliedern, sich vor einer Überschreitung der Höchstgruppenstärke fachlich beraten zu lassen und dies nur unter Bedingungen umzusetzen, die die Qualität der Betreuung für alle Kinder sicherstellt.

Der PARITÄTISCHE wird sich in weiteren Gesprächen mit dem Kultusministerium einsetzen für qualitätssteigernde statt -reduzierende Maßnahmen - zum Wohle der zu betreuenden Kinder genauso wie zum Wohl der in der Kita arbeitenden Fachkräfte!