Infobrief Referat Jugend 21 / 2020

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21 / 2020
15.04.2020

Infobrief Referat Jugend

Alles rund um das Thema Corona

Inhalt

»Motto: Wenn es nur eine einzige Wahrheit gäbe, könnte man nicht 100 Bilder über dasselbe Thema malen

Liebe Mitglieder der Fachgruppe Jugendhilfe,

in bewährter Form die täglichen wichtigen und hilfreichen Informationen rund um das Thema Corona:

  • KRITIS-Liste der Landesregierung Baden-Württemberg: Auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg findet sich die Liste mit den Unternehmen der kritischen Infrastruktur, die damit auch systemrelevant sind. Dort findet sich auf Seite 19 auch die Angaben zur Kinder- und Jugendhilfe unter Beratungs- und Unterstützungsleistungen: Hierzu zählen: freie Träger der Jugendhilfe, soweit diese einzelfallbezogene Aufgaben im Bereich der operativ tätigen Jugendhilfe wahrnehmen, stationäre Kinder- und Jugendhilfe, Notbetreuung, sonstige kindeswohlsichernde Kinder-und Jugendhilfe: Hier geht es zur KRITIS-Liste.
  • Arbeitshilfe mit dem Titel „Unterstützungsarbeit mit Geflüchteten in Zeiten der Corona-Pandemie 2020“:  Der Gesamtverband hat diese Arbeitshilfe veröffentlicht. In der Arbeit mit geflüchteten Familien oder UMF kann sie sehr hilfreich sein. Diese finden Sie hier.
  • Moderationstipps für Videokonferenzen: Videokonferenzen werden in Zeiten von Corona verstärkt genutzt. Damit diese aber reibungslos und effektiv verlaufen, hat der Gesamtverband Moderationstipps erstellt. Diese können Sie hier nachlesen. 
  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlungen für Arbeitnehmer in der Corona-Krise: Frau Schweizer vom Servicebereich Personal hat eine Fachinformation hierzu geschrieben. Hieraus ergibt sich, dass Sonderzahlungen aufgrund der Corona-Krise für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Mehr dazu in der Fachinformation.
  • Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie („COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV“):  In einer weiteren Fachinformation hat Frau Schweizer Ausführungen zu dieser Verordnung gemacht. Die COVID-19-Arbeitszeitverordnung ermöglicht für bestimmte Tätigkeiten – befristet bis zum 30. Juni 2020 – unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den geltenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes. Dies wird von Frau Schweizer näher erläutert und sie zeigt auf, bei wem die Verordnung Anwendung finden kann. Weitere Informationen hier.
  • Angebot Kunststoff-Visier Facer: Frau Wolfgramm hatte mit der Firma seeeye®  aus Holzgerlingen Kontakt und mit dieser über Kunststoff-Visiere als Schutz gesprochen. Herr Rüdiger Schmidt von seeeye hat Frau Wolfgramm dabei folgendes Angebot unterbreitet:  Das Kunststoff-Visier Facer kostet für den Endverbraucher fertig montiert 14,95 € plus MwSt. und Versand. Dem Paritätischen und allen MOs bietet er ab 200 Stück einen Preis von 10 € nichtmontiert plus MwSt. an. Die bestellte Ware kann direkt vom Lager abgeholt werden. Montage ist ganz einfach (siehe Anleitung im Film https://youtu.be/v8WqNSywOzA), das passende Werkszeug wird ab 200 Stück kostenfrei mitgeliefert. Ansonsten kommt ein Einmalbetrag von 22 € hinzu. Das Visier ersetzt nicht einen Mundschutz sondern ist gedacht, zusätzlich zu den selbst genähten Stoffmasken zu tragen.

Kontaktdaten: seeeye®
Werbung & Event GmbH
Gottlieb-Binder-Str. 2
71088 Holzgerlingen

Tel.: +49 7031 41073-0
eMail: schmidt@seeeye.de

 

Weitere Informationen unter: https://www.paritaet-bw.de/aktuelle-informationen-zur-corona-pandemie-fuer-soziale-einrichtungen

 

Herzliche Grüße

Barbara Meier

Motto: Wenn es nur eine einzige Wahrheit gäbe, könnte man nicht 100 Bilder über dasselbe Thema malen