Infobrief Servicebereich Entgelt 12 / 2020

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12 / 2020
16.04.2020

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»SGB IX 02/2020 bzw. SGB XII 04/2020

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Landesverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine vorherige Anmeldung im internen System der Homepage notwendig):

SGB IX 02/2020 bzw. SGB XII 04/2020 

Mehrbedarf Mittagessen

 

Sehr geehrte Mitglieder,

 

das BMAS hat mit anliegendem Schreiben vom 09.04.2020 klargestellt, dass der Mehrbedarf für gemeinschaftliches Mittagessen fortbesteht, wenn die WfbM - egal wo - weiterhin in einer tagesstrukturierten Weise ein gemeinschaftliches Mittagessen organisiert. Mit Blick auf die geltenden Abstands- und Präventionsregelungen wird dem Merkmal der Gemeinschaftlichkeit derzeit keine Bedeutung mehr beigemessen.

 

Insofern erfolgt eine Aufweichung des allgemein als zu hart empfundenen Schreibens vom 23.03.2020, wonach bei Schließung der WfbM auch der Mehrbedarf entfallen sollte.

 

Das MSI Baden-Württemberg interpretiert das so:

 

Voraussetzung für die Anerkennung des Mehrbedarfs für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Tagesstruktur ist, dass die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Regel außerhalb des häuslichen Umfeldes stattfindet. Als zwingendes Kriterium für die Gewährung des Mehrbedarfs muss eine klare Abgrenzung zu den Mahlzeiten in den Leistungsformen der besonderen Wohnformen (also den dort üblicherweise eingenommenen Mahlzeiten) bestehen.

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