Infobrief Menschen mit Behinderung 29 / 2020

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29 / 2020
20.04.2020

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

»Aktuelle Informationen zum Coronavirus

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs 3 - "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverband Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Sozialpsychiatrie relevant sind.

Alle Information und Links zur Corona-Pandemie finden Sie auf unserer Informationsseite zur Corona-Pandemie

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Cornelia Meyer-Lentl, Tel.: 0711 - 2155228, E-Mail: meyer-lentl@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0711 - 2155128, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

https://newsletter.paritaet-bw.de/infobriefe

Aktuelle Informationen zum Coronavirus 

Änderung der Corona-VO

Änderung der Corona-VO

Die Corona-Verordnung wurde am 17. April 2020 durch die Landesregierung nochmals an die aktuelle Entwicklungen angepasst und geändert. Die neuen Regelungen gelten ab dem 20. April 2020.

Wesentliche Änderungen:

  • Schrittweise Öffnung im Einzelhandel und bei Bibliotheken
  • Stufenweise Öffnung von Schulen und Hochschulen
  • Besuchsverbot Wohnungslosenhilfe

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales und Integration.

» weiter zur Corona-Verordnung

Änderung Corona-Verordnung für WfbM

Änderung Corona-Verordnung für WfbM

Das Ministeriums für Soziales und Integration hat die Verlängerung der Corona-VO-WfbM in Ihrer zweiten Änderungdverordnung der Corona-VO WfbM geregelt. Eine konsilidierte Fassung der Corona-Verordnung wurde durch das Ministerium für Soziales und Integration am Freitag, 17. April 2020 veröffentlicht. Das Datum des Außerkrafttretens der Corona-VO WfbM wurde auf den 3. Mai 2020 verschoben. Aktuell wird an möglichen Konzepten zur Wiedereröffnung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung gearbeitet.

» weiter zur Fachinformation

Weiterführung Berufsbildungsbereich

Weiterführung Berufsbildungsbereich

Die Deutschen Rentenversicherung wies in Ihrem Rundschreiben vom 21. April 2020 daraufhin, dass Sie sich an das einheitliche Vorgehen der Bundesagentur für Arbeit orientiert und die akzeptierten Konzepte der Bundesagentur für Arbeit auch von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt werden. Somit ist eine Fortführung der Maßnahme über den 30. April 2020 hinaus möglich, ohne eine Beantragung eines Zuschusses im Rahmen des SodEG.

Wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren regionalen Ansprechpartner der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg sobald die Maßnahmen im Präsenzmodus oder auf Grundlage der Ausnahmeregelungen des § 1 Absatz 3 CoronaVO WfbM fortgeführt werden. In beiden genannten Fällen läuft die Maßnahme sowie die Finanzierung weiter.

Weitere Informationen zum Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich finden Sie in der Fachinformation unter "Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich".

» weiter zur Fachinformation