Infobrief Servicebereich Entgelt 14 / 2020

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14 / 2020
20.04.2020

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»SGB IX 03/2020 bzw. SGB XII 05/2020

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Landesverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine vorherige Anmeldung im internen System der Homepage notwendig):

SGB IX 03/2020 bzw. SGB XII 05/2020 

KVJS-Rundschreiben vom 17.04.2020: Weitere Empfehlung zur Entgeltfortzahlung

 

Sehr geehrte Mitglieder,

 

mit Rundschreiben vom 20.04.2020 empfiehlt der KVJS unter Bezugnahme auf seine Schreiben vom 19.03.2020, 27.03.2020 und 09.04.2020 den Städten und Landkreisen eine Entgeltfortzahlungsregelung für folgende Konstellationen:

 

1. Rückkehrhemmnis bei besonderen Wohnformen,

2. I-Helfer im Kindergarten- und Schulbereich,

3. Schließung von SBBZ mit Internat.

 

Besonders hervorheben möchten wir, dass der subsidiäre 75%ige Fortzahlungs-anspruch nur und erst dann zur Anwendung kommen muss, wenn die ggf. vorhandene Abwesenheitstageregelung (§ 18 Rahmenvertrag SGB XII) überschritten wird und der Leistungserbringer keine Leistung, auch nicht in alternativer Form, erbringt.

 

Für den Fall der (alternativen) Leistungserbringung empfiehlt der KVJS weiterhin die Fortzahlung der vollen vereinbarten Entgelte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus Hesse

Servicebereich Entgelt

 

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