Infobrief Referat Jugend 23 / 2020

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23 / 2020
20.04.2020

Infobrief Referat Jugend

Alles rund um das Thema Corona

Inhalt

»Motto: Gibst du auf die kleinen Dinge nicht Acht, wirst du Größeres verlieren

Liebe Mitglieder der Fachgruppe Jugendhilfe,

ich hoffe, Sie konnten das schöne Wetter trotz Kontaktverbot ein wenig genießen. Mit neuen Informationen zum Thema Corona  starten wir wieder in die neue Woche:

 

 

  • Erweiterung der Notbetreuung in BW: Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat heute über die Erweiterung der Notbetreuung ab 27.04. informiert. Danach geht der Anspruch über den bisherigen hinaus und auch der Aspekt des Kinderschutzes fand Berücksichtigung. So sollen Kinder in der Notbetreuung aufgenommen werden, für die das Jugendamt feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist. Weiter Informationen sind hier zu finden. Zudem ist auf der Internetseite des KuMis der Entwurf für die Novelle der Corona-VO, der die Regelung der Notbetreuung ab 27.04. enthält, eingestellt.

 

  • Wie geht es mit den Kitas weiter?: Die Betreuung in den Kitas muss unter Aspekten der Förderung von Kindern sowie des Kinderschutzes auch in Coronazeiten Berücksichtigung finden. Doch wie kann dies erfolgen? Familienministerin Giffey will hier eine Perspektive ermöglichen. Hierzu tagt ab heute eine Arbeitsgruppe von Ländern, Bund und Experten  und erarbeitet Leitlinien, wie eine schrittweise Wiederöffnung der Kitas nach dem 04.05. aussehen kann. Mehr Informationen im online Spiegelbeitrag

 

  • Krankschreibungen setzen wieder eine ärztliche Untersuchung voraus: die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Anamnese wird nicht verlängert. Der Beschluss vom 17.4.2020 sieht vor, dass die Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atembeschwerden am 19.4.20 nicht verlängert wird. Damit gilt ab dem 20.4.2020 wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob ein Versicherter / eine Versicherte arbeitsunfähig ist und eine entsprechende Krankschreibung erhält, eine körperliche Untersuchung notwendig ist. Die befristete Ausnahmeregelung diente dazu, angesichts der dynamischen Corona Pandemie Entwicklungen, Vertragsarztpraxen zu entlasten und die Gefahr der Ausbreitung des Virus zu verringern. Durch die zwischenzeitlich erreichten verringerte Zahl der Neuinfektionen wird die Regelung im Sinne der von Bund und Ländern beschlossenen schrittweisen Lockerung der Maßnahmen, auslaufen. Weitere Informationen

 

 

Weitere Informationen unter: https://www.paritaet-bw.de/aktuelle-informationen-zur-corona-pandemie-fuer-soziale-einrichtungen

 

Herzliche Grüße

Barbara Meier

Motto: Gibst du auf die kleinen Dinge nicht Acht, wirst du Größeres verlieren