Infobrief Servicebereich Entgelt 15 / 2020

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15 / 2020
21.04.2020

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»SGB VIII 04/2020

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Landesverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine vorherige Anmeldung im internen System der Homepage notwendig):

SGB VIII 04/2020 

KKJH-Empfehlung zur Entgeltfortzahlung

 

Sehr geehrte Mitglieder,

 

mit anliegendem Schreiben vom 16.04.2020 hat die Kommission Kinder- und Jugendhilfe eine Empfehlung zur Fortzahlung der bisherigen Leistungsentgelte im Bereich von Leistungserbringungen nach dem Rahmenvertrag SGB VIII ausgesprochen.

 

Eine ungekürzte Entgeltfortzahlung soll erfolgen, wenn die bisherigen Leistungen weiter in auf die Corona-Situation angepasster Weise, zumindest anteilig, erbracht werden. Insofern können Rechnungen auch für Abwesenheitszeiten gestellt werden.

 

Die Empfehlung zur Aufrechterhaltung der bisherigen Entgeltbeziehungen und einer unbürokratischen Handhabung entsprechen dem, was unser Servicebereich seit Beginn der Krise immer wieder formuliert hat.

 

Auch wenn die Empfehlung streng genommen nur für Leistungen im Sinne des Rahmenvertrag SGB VIII gelten, kann sie sinngemäß aber auch auf andere Leistungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe übertragen werden.

 

Ein Wermutstropfen besteht aber auch in dieser Empfehlung: Als Kompromiss mussten die Leistungserbringer akzeptieren, dass die Empfehlung von einer Abgeltung der Corona-bedingten Mehrkosten ausgeht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Klaus Hesse

Servicebereich Entgelt

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