Infobrief Ältere Menschen und Pflege 02 / 2017

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02 / 2017
20.01.2017

Infobrief Ältere Menschen und Pflege

Inhalt

»Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade »Workshop

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg.

Zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine Anmeldung im internen Systems der Homepage notwendig.

Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen.

Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade 

Kein Leistungsberechtigter, der vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bereits Leistungen bezogen hat, soll nach der Umstellung betragsmäßig niedrigere Ansprüche erhalten oder einen völligen Verlust von Ansprüchen erleiden. Zwischenzeitlich ist uns bekannt geworden, das hier in Baden-Württemberg keine rechtskonforme Umsetzung der Überleitung vorliegt.

Doppelter Stufensprung

Nach § 140 Absatz 2 Satz 3 Ziffer 2 SGB XI werden Versicherte, bei denen eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz nach § 45a in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung festgestellt wurde, mit einem sog. doppelten Stufensprung in die Pflegegrade übergeleitet. Zwischenzeitlich liegen uns Informationen vor, dass dieser Besitzstandsschutz nicht entsprechend von den Pflegekassen umgesetzt wird.

Vor diesem Hintergrund stellen wir Ihnen einen Musterwiderspruch für den Versicherten zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um ein unverbindliches Muster, das individuell auf den jeweiligen Bescheid des Versicherten abzustellen und zu begründen ist.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns die Ihnen bekannten Fällen anonymisiert zukommen lassen. Wir werden dann unmittelbar auf das BMG zugehen und ihn hierrüber unterrichten.

Musterwiderspruch

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Workshop 

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