Infobrief Menschen mit Behinderung 31 / 2020

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31 / 2020
24.04.2020

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

»Aktuelle Informationen zum Coronavirus

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs 3 - "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverband Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Sozialpsychiatrie relevant sind.

Alle Information und Links zur Corona-Pandemie finden Sie auf unserer Informationsseite zur Corona-Pandemie

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Cornelia Meyer-Lentl, Tel.: 0711 - 2155228, E-Mail: meyer-lentl@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0711 - 2155128, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

https://newsletter.paritaet-bw.de/infobriefe

Aktuelle Informationen zum Coronavirus 

Sechste Änderung der Corona-VO

Sechste Änderung der Corona-VO

Die Corona-Verordnung wurde am 23. April 2020 mit der sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung nochmals geändert und angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 27. April 2020.

Die wichtigen Änderung für die Bereiche Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie im Überblick sowie die konsolidierte Fassung der Corona-VO finden Sie auf unserer Internetseite unter "Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2".

» weiter zur Fachinformation

Neue Regelung zur Arbeitsgelegenheit - § 16d SGB II

Neue Regelung zur Arbeitsgelegenheit - § 16d SGB II

Die Bundesagentur für Arbeit hat mit einer Weisung vom 23. April 2020 mitgeteilt, dass die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II unter Einhaltung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums vom 16. April 2020 und sofern die Teilnahme freiwillig erfolgt, grundsätzlich möglich ist.

Diese Regelung ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020.

Alle weitere Information finden Sie in der beigefügten Weisung 202004009.

» weiter zur Weisung