Infobrief Menschen mit Behinderung 34 / 2020

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34 / 2020
04.05.2020

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

»Aktuelle Informationen zum Coronavirus »Weitere Informationen

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs 3 - "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverband Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Sozialpsychiatrie relevant sind.

Alle Information und Links zur Corona-Pandemie finden Sie auf unserer Informationsseite zur Corona-Pandemie

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Cornelia Meyer-Lentl, Tel.: 0711 - 2155228, E-Mail: meyer-lentl@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0711 - 2155128, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

https://newsletter.paritaet-bw.de/infobriefe

Aktuelle Informationen zum Coronavirus 

Siebte Änderung der Corona-Verordnung

Siebte Änderung der Corona-Verordnung

Die Corona-Verordnung wurde durch Beschluss der Landesregierung am 02. Mai 2020 mit der siebten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung nochmals geändert und angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 04. Mai 2020.

Die wichtigen Änderung für die Bereiche Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie im Überblick:

  • CoronaVO Heimbewohner tritt außer Kraft
  • Ausgangsbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen entfallen
  • Maßnahmen für Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen nun in § 6 Abs. 4a CoronaVO geregelt

Alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter "Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2"

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Änderung der Corona-Verordnung WfbM

Änderung der Corona-Verordnung WfbM

Das Ministeriums für Soziales und Integration hat die Verlängerung der Corona-VO-WfbM in Ihrer dritten Änderungdverordnung der Corona-VO WfbM geregelt. Eine konsilidierte Fassung der Corona-Verordnung durch das Ministerium für Soziales und Integration tritt am Montag, 04. Mai 2020 in Kraft. Das Datum des Außerkrafttretens der Corona-VO WfbM wurde auf den 23. Mai 2020 verschoben.

Wir hatten Sie letzte Woche am Mittwoch per E-Mail über die Änderungen der Corona-Verordnung WfbM informiert. Weitere Informationen zur Verordnung zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für Menschen mit Behinderung finden Sie ab heute in unserer Fachinformation.

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Dekontamination von Atemschutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Dekontamination von Atemschutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Der Bereich Ältere Menschen und Pflege weist in einer Fachinformation auf ein Empfehlungspapier des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Dekontamination von Atemschutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens hin, indem eine Dekontamination von Atemschutzmasken bei 65°-70° C trockener Hitze über 30 min nicht mehr empfohlen wird.

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Empfehlungen des Robert Koch-Instituts

Empfehlungen des Robert Koch-Instituts

Das Robert Koch-Institut hat am 30. April 2020 die Empfehlungen für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen und für den öffentlichen Gesundheitsdienst aktualisiert.

Es ergaben sich folgende Änderungen:

  • Regelungen Neuaufnahmen und Verlegungen (Kapitel 2.3)
  • Erhebung der Symptome (Kapitel 4.2.2)
  • Szenario 2: Bestätigung einer SARS-CoV-2-Infektion oder bereits bekannte SARS-CoV-2 Infektion bei anderen Heimbewohnern/betreuten Personen (Kapitel 4.2.5.2)
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Weitere Informationen 

Masernschutzgesetz - Umsetzungshinweise und Merkblätter

Masernschutzgesetz - Umsetzungshinweise und Merkblätter

Das Masernschutzgesetz trat zum 1. März 2020 in Kraft. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat inzwischen weitere Hinweise und Merkblätter zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nr. 4 Infektionsschutzgesetz vorgelegt. Der Bereich Jugend und Bildung hat in einer Fachinformation alle notwendigen Arbeitshilfen und Handreichungen bereitgestellt.

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