Infobrief Kinder 11 / 2020

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11 / 2020
28.04.2020

Infobrief Kinder

FG Kinder

Inhalt

»Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief stellen wir Ihnen Informationen zur Verfügung, die Ihnen als Träger bei der Bewältigung der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie helfen können.

Sie können sich vorstellen, dass wir in diesen schwierigen Zeiten laufend Informationen aus verschiedenen Ebenen bekommen, in denen es um die Eindämmung der Pandemie, bzw. die Unterstützung unserer und Ihrer Arbeit geht.

Um eine E-Mail-Flut unsererseits zu vermeiden, leiten wir Ihnen nicht jede für Sie relevante Information einzeln an Sie weiter. Wir vertrauen darauf, dass Sie sich fortlaufend auf unserer Corona-Seite die für Sie erforderlichen und relevanten Informationen einholen und sich bei Bedarf an uns wenden.

Alle Newsletter und Infobriefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie 

Corona-Infos

FAQ des Kultusministeriums zur Schulöffnung und erweiterten Notbetreuung

Die FAQs des Kultusministeriums wurden erweitert. Hier finden sich alle wichtige Informationen zur Schulöffnung und zur erweiterten Notbetreuung. Diese werden kontinuierlich aktualisiert und ergänzt.
 

Erneute Aktualisierung der „Schutzhinweise für die Notbetreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen“

Die von KVJS, UKBW und LGA veröffentlichten Schutzhinweise“ wurden erneut überarbeitet. Was wurde verändert?

  • Die Formulierung bei den Alltagsmasken (auf Seite 3 oben) ist angepasst zum einen vom Begriff, dass Alltagsmasken nun vor der Klammer stehen und zum anderen an die Situationen, die denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann. So ist es in der Veröffentlichung des BMAS als Grundsatz genannt (s. Anlage, datiert vom 16. April 2020). Und diese Situationen finden sich auch in § 3 Corona-VO aktuelle Fassung zur Maskenpflicht für ÖPNV und Einkaufssituationen wieder.
  • Die Formulierung "sollen" beinhaltet eine Empfehlung aber keine Verpflichtung, da dies eine Finanzierungs- und Beschaffungsverpflichtung nach sich ziehen würde. Dies ist angesichts der aktuellen politischen Vorgaben und des faktisch begrenzten Materialbestands nur im Rahmen des Verfügbaren möglich.
  • Alle nötigen Infos zur Maskenpflicht sind unter den Links bei dieser Passage zu finden.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr in den genannten Bereichen (§ 3 Corona-VO).
  • Passage Händewaschen, Der Text wurde hinsichtlich Kindertagespflege durchgesehen und angepasst und auch die Passage Händewaschen bei den Eltern korrigiert.

Eine weitere Aktualisierung erfolgt spätestens, wenn die Bund-Länder-AG Ergebnisse zur Notbetreuung vorweist und die Corona-VO für die Zeit ab dem 04. Mai angepasst werden wird.

 

Weitere 100 Millionen Euro zur Entlastung von Familien

Das Land Baden-Württemberg zahlt für das Hilfsnetz für Familien und kommunale Einrichtungen eine weitere Abschlagszahlung von 100 Millionen Euro Soforthilfe. Darauf hat sich das Landeskabinett heute verständigt. Aus der Pressemitteilung der Landesregierung: „Damit werden die Kommunen vor allem in die Lage versetzt, den Eltern die Kita-Gebühren zu erstatten. Diese Entlastung der Familien ist mir besonders wichtig. Denn sie stehen gerade besonders unter Druck. Viele arbeiten und betreuen gleichzeitig ihre Kinder. Dazu haben manche Geldsorgen, weil sie in Kurzarbeit sind, oder Angst um den Arbeitsplatz. Deshalb sage ich den Familien klar und deutlich: Wir sehen, was Sie leisten. Und wir erkennen es an, indem wir Sie mit einem Hilfspaket entlasten“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Damit fließen zwar weitere Mittel in die Gemeinden, doch ist auch dieses Mal leider nicht festgeschrieben, wie hoch die Erstattung von Elternbeiträgen bei den Freien Trägern sein soll. Darüber entscheidet auch bei diesem zweiten Hilfsprogramm die jeweilige Kommune.

 

Beschluss von JFMK und BMFSFJ empfiehlt behutsamen und stufenweisen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) hat gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium unter Federführung der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg über mögliche Optionen eines schrittweisen Wiedereinstiegs in den Normalbetrieb der Kindertagesbetreuung beraten und einen Beschluss dazu gefasst. Die für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes empfehlen, in den kommenden Wochen und Monaten aus bildungs- und entwicklungspsychologischen Gründen einen behutsamen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung in vier Phasen zu ermöglichen.

Die fachliche Grundlage für den Beschluss hatte zuvor die in der JFMK für Kindertagesbetreuung zuständige Arbeitsgruppe Kita unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise aus den Bereichen Kindheitspädagogik und Hygiene erarbeitet. Der Beschluss der JFMK und des Bundesfamilienministeriums wird in die Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 30. April einfließen.

Zum Beschlusstext

 

Unterstützungsangebote der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in der Corona-Krise

Zahlreiche Informationen rund um das Thema Corona und Arbeitssicherheit finden sich auf der Homepage der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, z. B. bei folgenden Fragen:

  • Gilt der Versicherungsschutz, wenn Schutzausrüstung fehlt?
    In der aktuellen Situation kann es dazu kommen, dass die Versorgung von Unternehmen im Gesundheitsdienst mit der notwendigen Ausstattung zum Schutz vor einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus (zum Beispiel geeignete Atemschutzmasken) nicht immer sichergestellt werden kann. Sollte aus diesem Grund die notwendige Schutzausrüstung nicht vorhanden sein, schließt dies im Falle einer beruflich erworbenen Infektion den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht aus.
     
  • Gilt der Versicherungsschutz, wenn Vorgaben und Regeln nicht beachtet werden?
    Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn versicherte Personen bei ihrer Arbeit arbeitsschutzrechtliche Vorgaben oder die Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts nicht beachten, zum Beispiel weil sie beim Umgang mit Erkrankten keine der im Betrieb vorhandenen Atemschutzmasken oder Handschuhe tragen. Letzteres ist ausdrücklich gesetzlich festgelegt worden; so heißt es im Sozialgesetzbuch SGB VII: "Verbotswidriges Verhalten schließt den Versicherungsfall nicht aus."
    Durch die Missachtung (arbeitsschutz-)rechtlicher Gebote und/oder Verbote verlieren die versicherten Personen grundsätzlich nicht ihren Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt selbst dann, wenn die Infektion bei Beachtung dieser Gebote/Verbote nachweislich nicht stattgefunden hätte.

Außerdem gibt es eine Seite speziell für Kindertagesbetreuung und eine sehr hilfreiche Muster-Gefährdungsbeurteilung "Corona und Kita".

Eine Telefonische Krisenberatung steht den BGW-Versicherten zur Verfügung: Beschäftigte im Gesundheitsdienst können durch die Pandemie psychisch unter Druck geraten. Die BGW unterstützt Versicherte in diesen Fällen mit kostenloser telefonischer Krisenberatung durch erfahrene Psychotherapeutinnen und -therapeuten – verschwiegen und anonym gegenüber Arbeitgeber, Arbeitgeberin und der BGW. Ein Plakat zur Information der Mitarbeiter*innen über dieses Angebot ist im Anhang zu finden.

 

Coronavirus – Ein Buch für Kinder

Das Coronavirus hat auch den Alltag von Kindern durcheinandergewirbelt und vieles auf den Kopf gestellt. Doch was ist das neuartige Coronavirus eigentlich? Was passiert, wenn jemand an Covid19 erkrankt? Und wie kann ich mich und meine Familie vor einer Ansteckung schützen? Diese Fragen interessieren Kinder genauso wie Erwachsene. Der englische Verlag Nosy Crow hat zusammen mit Prof. Graham Medley von der London School of Hygiene & Tropical Medicine sowie Lehrer_innen und Kinderpsycholog_innen ein Informationsbuch für Kinder entwickelt, das genau diese Fragen beantwortet. In verständlichen Texten – und mit vielen Illustrationen von Axel Scheffler – erklärt es Kindern ab 5 Jahren alles rund um das Virus und seine Folgen.

Damit möglichst viele Kinder und Familien Zugang zu diesen verlässlichen Informationen erhalten, stellt Nosy Crow und Beltz & Gelberg das Buch als kostenfreien Download zur Verfügung.

 

 

 

FOKUSSEITE CORONA UND THEMENSPEZIFISCHE FOREN

Auf der PARITÄTISCHEN Homepage wurde eine Extra-Seite eingerichtet, die alle Informationen für unsere Mitgliedsorganisationen zum Thema Corona-Pandemie enthält. Sie ist nach den einzelnen Themenbereichen sortiert, so dass Sie direkt auf die für Sie relevanten Aspekte aufmerksam gemacht werden. Außerdem finden Sie auf dieser Seite ein Forum, in dem Sie - ebenfalls themenspezifisch - Fragen stellen und sich mit anderen austauschen können. Dafür benötigen Sie die Login-Daten für unseren Mitgliederbereich. Sollten Sie diesen nicht (mehr) finden, können Sie sich an koc-sellier@paritaet-bw.de oder info@paritaet-bw.de wenden.

Ihre Themen und Sorgen

Für uns als Verband ist es wichtig zu erfahren, welche Fragen und Probleme sich in der aktuellen Situation für unsere Mitgliedsorganisationen ergeben! Diesbezügliche Problemanzeigen möchten wir aufgreifen, Ihnen dafür nach Möglichkeit Unterstützung anbieten sowie diese an die Politik auf Landes- und Bundesebene weitergeben. Hierbei geht es insbesondere auch darum, konkrete Handlungsmöglichkeiten öffentlicher Stellen zu identifizieren und zu adressieren. Ihre Rückmeldungen nehmen wir über das Forum (s. o.) oder auch per Mail (gerth@paritaet-bw.de) gerne entgegen.