Infobrief Servicebereich Personal 22 / 2020

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22 / 2020
29.04.2020

Infobrief Servicebereich Personal

An alle Mitgliedsorganisationen

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»TV COVID - Arbeits- und gemeinnützigkeitsrechtliche Hinweise

TVöD

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.04.2020 haben sich ver.di, die dbb Tarifunion und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf einen Tarifvertrag (TV COVID) zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Kommunen verständigt.

 

Der Tariftext wurde zwischenzeitlich veröffentlicht. Unklar war zunächst, in welchen Fällen der TV COVID unmittelbare Wirkung erzielt.

 

Direkte Wirkung auf die Arbeitsverhältnisse entfaltet der TV COVID unstrittig in den Fällen, in denen ein  Arbeitgeber ordentliches Mitglieder eines Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) ist oder wenn im Arbeitsvertrag die Anwendung der für die Arbeitgeber eines KAV oder VKA geltenden Tarifverträge vereinbart worden ist.

 

Da der TVöD VKA jedoch bei den allermeisten Trägern ohne eine ordentliche Mitgliedschaft in einem kommunalen Arbeitgeberverband durch Inbezugnahme im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung zum Einsatz kommt, musste rechtlich geprüft werden, ob es sich beim TV COVID um einen den TVöD VKA ergänzenden Tarifvertrag handelt oder um einen zusätzlichen Tarifvertrag, der neben dem TVöD VKA steht.

 

Die Rechtsabteilung des Gesamtverbandes hat nach abschließender Prüfung des Sachverhalts eine Fachinformation zum TV COVID erstellt. Neben arbeitsrechtlichen Aspekten wird auch das Thema Aufstockung Kurzarbeitergeld und Gemeinnützigkeit erörtert.

 

Die Fachinformation haben wir auf unserer Homepage eingestellt (s. Link).

 

Mit herzlichen Grüßen

Bettina Schweizer

 

 

TV COVID - Arbeits- und gemeinnützigkeitsrechtliche Hinweise 

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