Infobrief Kinder 12 / 2020

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12 / 2020
30.04.2020

Infobrief Kinder

FG Kinder

Inhalt

»Finanzielle Situation der Kitas – Möglichkeiten zum Ausgleich wegfallender Einnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief gehen wir direkt auf die finanzielle Situation aufgrund der Kita-Schließungen ein.

Alle Newsletter und Infobriefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Finanzielle Situation der Kitas – Möglichkeiten zum Ausgleich wegfallender Einnahmen 

Sicherung der finanziellen Situation der Kita-Träger

 

Soweit wir von der Landesgeschäftsstelle aus die finanzielle Situation unserer Träger von Kindertageseinrichtungen überblicken, steht fast nirgends die Reduzierung des regulären kommunalen Zuschusses zur Diskussion – dieser Posten trägt weiterhin zur Sicherung des Trägers bei.

Probleme bereitet aber häufig der Erlass der Elternbeiträge und der Wegfall der Verpflegungsgebühren. Hier ist trotz vollmundiger Ankündigungen der Landesregierung und all unserer Bemühungen in vielen Kommunen noch keine Klärung erfolgt.

Sollten auch Sie davon betroffen sein, können wir Ihnen im Moment leider nur raten, die nachfolgend beschriebenen Hilfsprogramme "Corona-Soforthilfe" (2.) und "Kurzarbeitergeld" (3.) noch heute zu beantragen, damit Sie diese noch für den April als Kompensation für ausfallende Einnahmen nutzen können.

Gleichzeitig werden wir uns auf Landesebene weiterhin dafür einsetzen, dass die freigemeinnützigen Träger durch eine entsprechende Bezuschussung in die Lage versetzt werden, ihren Eltern ebenfalls die vollständigen Betreuungsgebühren zu erlassen und nicht nur einen Teil oder gar nichts, weil die Kommunen die Gelder aus dem Landes-Familien-Netz nicht an die freien Träger weiterleiten.


 

Folgende Unterstützungsprogramme bieten den Kita-Trägern eine Möglichkeit, ihre durch wegfallende Elternbeiträge und Verpflegungs-gebühren entstehenden Finanzlücken zu schließen:

1. Die 100-Millionen-Euro-Soforthilfe des Landes für Städte und Gemeinden, in der auch ein Betrag enthalten ist, den die Städte und Gemeinden verwenden können, um Eltern von den Kita-Gebühren zu entlasten - dieses Geld können die Träger von ihrer Kommune erhalten, wenn sie ihre Beiträge den Eltern (teilweise) erlassen haben – allerdings gibt es keine Verpflichtung der Kommunen, diesen Beitragserlass zu finanzieren.

2. Das Corona-Soforthilfeprogramm des Wirtschaftsministeriums, mit dem u. a. fehlende Elternbeiträge ausgeglichen werden können. Dieses Programm haben einzelne Träger bereits erfolgreich genutzt. Im Anhang finden Sie einen beispielhaft ausgefüllten Antrag einer Kita mit weniger als 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalenten). Im Internet finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur sehr einfachen Antragstellung. Auf dieser Seite müssen Sie bis zum Punkt "Anleitung zum Antragsverfahren" scrollen, dann werden Sie durch die Online-Beantragung geführt. Zwei Hinweise zur Antragstellung finden Sie am Ende des Textes.

3. Und die dritte Möglichkeit ist die Beantragung von Kurzarbeitergeld. Hier ist es grundsätzlich wichtig, vorher mit der Kommune ins Gespräch zu gehen, damit sich die Beantragung (plus Aufstockung!) nicht negativ auf die reguläre Bezuschussung auswirkt, und auch die steuerlichen Fragen in diesem Zusammenhang zu klären. Vor einer Beantragung des Kurzarbeitergeldes steht aber die Anzeige von Kurzarbeit, die Sie auf alle Fälle vornehmen können. Denn mit einer Anzeige von Kurzarbeit legen Sie noch nicht endgültig fest, ob und in welcher Höhe Sie tatsächlich darauf zurückgreifen müssen – im besten Fall vielleicht sogar gar nicht! Eine Kurzinformation zu den Grundlagen der Kurzarbeit und zur deren Anzeige finden Sie am Ende des Textes.

4. In der Diskussion um Unterstützungsprogramme ist auch immer wieder vom Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) die Rede. Dies kann aber nur dann eingreifen, wenn die Kommune die Regelzuschüsse reduziert. Aufgrund der maximal 75%igen Zuschusshöhe müssten diese Reduktionen regelmäßig 25% und mehr betragen, damit eine Förderung über SodEG im Ergebnis überhaupt einen Effekt hat. Der Ausfall von Elternbeiträgen kann aufgrund der Konstruktion des SodEG nicht durch dieses kompensiert werden.


 

Um Sie bei der Beantragung der Corona-Soforthilfe oder der Anzeige von Kurzarbeit zu unterstützen, haben wir nachfolgend die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:


 

Beantragung der Corona-Soforthilfe des Bundes - Anmerkungen zum Ausfüllen

Im Anhang finden Sie ein Beispiel für einen Antrag auf Corona-Soforthilfe. Bitte beachten Sie beim Beantragen Folgendes:

5.2 Geben Sie hier den aus heutiger Sicht erforderlichen Betrag ein. Folgeanträge bis zur für Ihre Betriebsgröße zulässige Höhe sind möglich, wenn sich Ihre finanzielle Situation in den nächsten drei Monaten noch verschlechtern sollte.

5.3 Um hier einen plausiblen Betrag einzutragen, lohnt es sich zu überlegen, was die Elternbeiträge refinanzieren? Anteilige Personalkosten? Miete und Nebenkosten? Das ist u. a. abhängig vom Inhalt Ihrer kommunalen Zuschussregelung. Werden z. B. 100 % der Personalkosten bezuschusst, kann hier kein Betrag eingetragen werden, da dies einer Doppelfinanzierung gleich käme.

 

 

 

Beantragung von Kurzarbeitergeld – Grundlagen und Hinweise

Nachfolgend geben wir Ihnen Hinweise dazu, wie Kurzarbeit in Ihrem Betrieb eingeführt werden kann und welche wesentlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Kurzarbeitergeld (KUG) für die Mitarbeitenden für einen vorübergehenden Zeitraum, der auch jeden Monat unterbrochen werden kann, zu beantragen.

 

1. Allgemeine Informationen zum Kurzarbeitergeld und wichtige Voraussetzungen

Das Wichtigste im Überblick finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur. Weitere Informationen können Sie den FAQs des BMAS, Stand April 2020 oder den FAQs der AOK, Stand März 2020, entnehmen.

 

2. Arbeitsrechtliche Voraussetzungen zur Anordnung von Kurzarbeit

Im Regelfall existieren tarifliche Ermächtigungsnormen, die unter bestimmten näher definierten Voraussetzungen die Einführung von Kurzarbeit ermöglichen. Ist eine tarifvertragliche Regelung nicht vorhanden, kommt als Rechtsgrundlage eine Betriebsvereinbarung in Betracht.

Ist kein Betriebsrat vorhanden, so kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht einseitig aufgrund seines Direktionsrechts anordnen, sondern er muss mit allen Beschäftigten über die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit eine einzelvertragliche Vereinbarung treffen (s. Anlage).

Haben die Parteien im Arbeitsvertrag keine Regelung zur Einführung von Kurzarbeit getroffen, kann der Arbeitgeber entweder nur eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag mit den einzelnen Beschäftigten vereinbaren oder eine Änderungskündigung aussprechen.

Sollten einzelne Beschäftigte mit der Einführung der Kurzarbeit nicht einverstanden sein, müsste der Arbeitgeber Änderungskündigungen aussprechen. Hierbei müssen die Kündigungsfristen für Beendigungskündigungen eingehalten werden. Die Reduzierung der Arbeitszeit und des Entgelts können in diesem Fall frühestens zu deren Ablauf in Kraft treten.

 

Praxis-Tipp

Zusätzliches Einführungsschreiben

Erfahrungen zeigen, dass die Einführung von Kurzarbeit regelmäßig verschiedenste Fragen unter den Arbeitnehmern hervorruft. Um diesen Fragen zu begegnen und um eine koordinierte Rückmeldung vonseiten der Arbeitnehmer zu erhalten, ist es von Vorteil, die vorliegende Vereinbarung mit einem Einführungsschreiben zu versehen (s. Anlage).

 

3. Kurzarbeit anzeigen

Die Anzeige von Kurzarbeit muss spätestens am Monatsletzten in dem Monat, in dem Kurzarbeit das erste Mal eingetreten ist, bei der Arbeitsagentur am Betriebssitz eingehen (Bsp. siehe Anhang). Die Agentur für Arbeit prüft, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Bewilligung von Kurzarbeitergeld gegeben sind.

Im Internet gibt es ein Bot-Programm U:DO, das Sie ganz einfach durch die Beantragung führt. Sie finden den Link dorthin auf der Seite der Agentur für Arbeit oder können auch direkt darauf zugreifen. Die zwei Beispiele einer Anzeige von Kurzarbeit, die Sie im Anhang finden, sind mit U:DO erstellt worden.

 

In der kommenden Woche werden wir Sie mit weiteren auf den Bereich der Kindertageseinrichtungen zugeschnittenen Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld versorgen.