Infobrief Referat Jugend 30 / 2020

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30 / 2020
30.04.2020

Infobrief Referat Jugend

Alles rund um das Thema Corona

Inhalt

»Tagesmotto: Umso steiniger der Weg, desto wertvoller das Ziel

Liebe Mitglieder der Fachgruppe Jugendhilfe,

anbei die aktuellen Informationen zum Thema Corona:

 

  • Wiederaufnahme Schulbetrieb und Auswirkungen auf Wohnheime/Internate: Das Landesjugendamt hat beim Ministerium für Soziales und Integration angefragt, wie mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs die Betreuung von jungen Menschen im Wohnheim/Internat erfolgen kann. Hierzu gibt es ein Schreiben des Ministeriums an das Landesjugendamt, welches Herr Dr. Strohmaier zur Verfügung gestellt hat.  Hinsichtlich des Schreibens ist noch auf Folgendes hinzuweisen: Auch wenn das Vorgehen „im Gleichlauf mit künftigen Regelungen des Kultusministeriums zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs“ erfolgen soll, bleiben alle Bereiche, die in Verantwortung des Anstellungsträgers liegen, davon unberührt – beispielsweise also die Entscheidung über den Einsatz von Mitarbeitenden, die zu Risikogruppen gehören.

 

  • Corona VO Schulen des Kultusministeriums: Gestern ist die Corona VO Schulen in Baden-Württemberg erschienen. Sie regelt die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Baden-Württemberg.

 

  • Erweiterung des Katalogs mit Schulzutrittsrecht: Die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb bis zum Schuljahresende gilt nun auch nicht für die AV-Dual Begleitung sowie auch nicht für die Jugendberufshelfer*innen. Diese Regelung findet sich demnächst in den FAQ des Kultusministeriums. Zudem sind außerunterrichtlicher Präsenzveranstaltungen wie folgt möglich: Mit Wiederaufnahme des Unterrichts können in den Bildungsgängen 1BFS, AVdual, AV, VAB sowie BEJ Schüler*innen von Klassen, in denen der Unterrichtsbetrieb wieder aufgenommen worden ist, an Betriebspraktika teilnehmen.

 

  • TV COVID Arbeits- und gemeinnützigkeitsrechtliche Hinweise: Am 01.04.2020 haben sich ver.di, die dbb Tarifunion und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf einen Tarifvertrag (TV COVID) zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Kommunen verständigt und der Tariftext ist inzwischen veröffentlicht. Frau Schweizer, Servicebereich Personal, hat hierzu eine Fachinformation auf der Internetseite des Paritätischen erstellt. Sie geht dort auf den Inhalt der Tarifeinigung ein und weist auf einen gemeinnützigen Aspekt hin. Danach kann sich durch Aufstockung von Kurzarbeitergeld für gemeinnützige Träger ein gemeinnützigkeitsrechtliches Problem ergeben. Weiter zur Fachinformation.

 

Ihnen allen einen schönen 1. Mai.

 

Weitere Informationen unter: https://www.paritaet-bw.de/aktuelle-informationen-zur-corona-pandemie-fuer-soziale-einrichtungen

 

Herzliche Grüße

Barbara Meier

Tagesmotto: Umso steiniger der Weg, desto wertvoller das Ziel