Infobrief Referat Jugend 32 / 2020

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32 / 2020
06.05.2020

Infobrief Referat Jugend

Alles rund um das Thema Corona

Inhalt

»Tagesmotto: Aufrichtigkeit ist wahrscheinlich die verwegenste Form der Tapferkeit

Liebe Mitglieder der Fachgruppe Jugendhilfe,

heute wieder ein paar Informationen rund um das Thema Corona:

  • Paritätischer fordert Überbrückungsgeld zum Schutz von Risikogruppen vor Verdienstausfall: Der Paritätische Gesamtverband hat hier einen Vorstoß gemacht und eine Pressemitteilung veröffentlicht.

 

 

  • Kleine Arbeitshilfe für Paritätische Mitgliedsorganisationen zu Finanzierungsfragen in Zeiten von Corona (Stand 29.04.2020): Der Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe zu Finanzierungsfragen veröffentlicht. Neben SodEG, wird  u.a. darauf eingegangen, was vorrangig über das Infektionsschutzgesetz abgerechnet werden muss oder welche Gründe es für die Anmeldung von Kurzarbeit gibt. Zudem werden ergänzende Unterlagen zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Aufgrund der länderrechtlichen Regelungen ist es bei Fragen zu SodEG empfehlenswert sich mit unserem Servicebereich Entgelt in Verbindung zu setzen. Ansprechpartner ist Herr Hesse: hesse@paritaet-bw.de

 

  • Regelung bezüglich Vormittagsbetreuung im (teil-)stationären Bereich: Der KVJS hat mit seinem Schreiben vom 15.03.2020 den Jugendämtern aufgrund der coronabedingten Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen die Finanzierung der Vormittagsbetreuungslücke mit 16€ pro Platz empfohlen. Diese Empfehlung gilt auch weiterhin. Aufgrund der stufenweisen Öffnung der Schulen reduzieren sich jedoch sukzessive die Gruppengrößen. Im Bedarfsfall ist hier eine Regelung über IZL mit dem Jugendamt anzustreben. Das Referat Entgelt wird, sofern die Voraussetzungen vorliegen, die Jugendämter  bei Nachfragen gleichfalls auf die Möglichkeit einer IZL hinweisen.

 

  • Personaleinsatz und Personalplanung bei Schulen in freier Trägerschaft: Im Rahmen der schrittweisen Öffnung der Schulen hat das Kultusministerium mit Schreiben vom 20.04. u.a. den Umgang mit Risikogruppen unter Lehrkräften geregelt. Hier kam von Seiten der Schulen in freier Trägerschaft die Nachfrage, ob diese Regelung für die Schulen in freier Trägerschaft gleichfalls gelte. Hierzu gibt es eine Klarstellung in einem Schreiben des Kultusministeriums vom 30.04.2020, welches an den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen ging und welches uns vorliegt. Dort wird diesbezüglich Folgendes festgehalten: „Die organisatorische Umsetzung, insbesondere der Personaleinsatz und die Personalplanung, fällt selbstverständlich in die originäre Kompetenz des jeweiligen Trägers der Schule in freier Trägerschaft. Insofern können die vom Kultusministerium herausgegebenen Hinweise zu Lehrkräften, bei denen es sich um so genannte Risikopersonen oder Schwangere handelt, für die freien Schulträger als Arbeitgeber lediglich als Orientierungshilfe dienen. Dies gilt auch hinsichtlich der in den Privatschuldienst beurlaubten beamteten Lehrkräfte.“  

Weitere Informationen unter: https://www.paritaet-bw.de/aktuelle-informationen-zur-corona-pandemie-fuer-soziale-einrichtungen

 

Herzliche Grüße

Barbara Meier

Tagesmotto: Aufrichtigkeit ist wahrscheinlich die verwegenste Form der Tapferkeit