Infobrief Menschen mit Behinderung 37 / 2020

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37 / 2020
08.05.2020

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

»Aktuelle Informationen zum Coronavirus »Interdisziplinäre Frühförderung

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs 3 - "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverband Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Sozialpsychiatrie relevant sind.

Alle Information und Links zur Corona-Pandemie finden Sie auf unserer Informationsseite zur Corona-Pandemie

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Cornelia Meyer-Lentl, Tel.: 0711 - 2155228, E-Mail: meyer-lentl@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0711 - 2155128, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

https://newsletter.paritaet-bw.de/infobriefe

Aktuelle Informationen zum Coronavirus 

Corona-Soforthilfe für Inklusionsunternehmen

Corona-Soforthilfe für Inklusionsunternehmen

Zur Sicherung inklusiver Arbeitsplätze in gemeinnützigen Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben stellt die Aktion Menschen ab sofort eine Corona-Soforthilfe in Höhe von insgesamt 8 Millionen Euro zur Verfügung.

Ab dem 8. Mai 2020 bis Ende Juli können alle Inklusionsunternehmen und alle von der Aktion Mensch im Aufbau unterstützten Zuverdienstprojekte in Deutschland einen Antrag auf Förderung stellen. Pro Unternehmen können bis zu 20.000 Euro bewilligt werden. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten. Alle weiteren Information zum Antragsverfahren und Förderkriterien finden Sie auf der Website des Soforthilfe-Programms.

 

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Interdisziplinäre Frühförderung 

Vergütungs- und Abrechnungsvereinbarung zur Landesrahmenvereinbarung Frühförderung

Vergütungs- und Abrechnungsvereinbarung zur Landesrahmenvereinbarung Frühförderung

Die unterschriebene Vergütungs- und Abrechnungsvereinbarung (Anlage 7) zur Landesrahmenvereinbarung Frühförderung liegt nun vor. Die Anlage 7 enthält insbesondere die Vergütungssätze der einzelnen Gebührenpositionen der Förderungen und Behandlungen im Rahmen der Komplexleistung Frühförderung. Das unterschrieben Dokument und weitere Informationen finden Sie in der Fachinformation.

 

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