Infobrief Referat Jugend 34 / 2020

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34 / 2020
11.05.2020

Infobrief Referat Jugend

Alles rund um das Thema Corona

Inhalt

»Tagesmotto: Niemand weiß, wie weit seine Kräfte gehen, bis er sich versucht hat

Liebe Mitglieder der Fachgruppe Jugendhilfe,

zum Wochenstart die neuesten Informationen rund um das Thema Corona:

 

  • Neue Corona VO Baden-Württemberg: Aufgrund der schrittweisen Lockerungen und Öffnungen wurde die Corona VO Baden-Württemberg angepasst. Die aktuelle Fassung vom 09.05.2020 finden Sie hier.

 

  • Eckpunktepapier Corona Landesjugendamt für (teil-)stationäre Jugendhilfeeinrichtungen lässt auf sich warten: Entgegen der Aussage des Ministeriums für Soziales und Integration lag bis zur Versendung der heutigen Mail leider keine Freigabe des Ministeriums vor. Herr Dr. Strohmaier hat von Seiten des Landesjugendamtes am Freitag schriftlich auf die Dringlichkeit der Freigabe gegenüber dem Ministerium hingewiesen. Grundsätzlich bedarf es einer raschen und zeitnahen Aktualisierung und Rückmeldung, damit eine Orientierung in Ihren Entscheidungen vor Ort gegeben ist. In diesem Zusammenhang werde ich auch Frau Wolfgramm in ihrer Funktion als Ligavorsitzende bitten, dies im Ministerium für Soziales und Integration anzusprechen. Bitte beachten Sie, dass sofern Sie vom Eckpunktepapier abweichen, Ihre Entscheidungen mit den Vorgaben der Corona-Verordnung vereinbar sein müssen. Weisen Sie hier ggf. das Jugendamt hin, wenn es abweichende Forderungen Ihnen gegenüber stellt. Sobald die Aktualisierung vorliegt, leite ich diese umgehend weiter.

 

  • Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (GEBT):  In dieser bestärkt der Paritätische erneut seine Forderung, dass auch Risikogruppen u.a. in der Kinder- und Jugendhilfe über einen Entschädigungsanspruch abgesichert werden, wenn sie ihre Tätigkeit auf Grund des individuellen Gesundheitsrisikos nicht wieder aufnehmen können. Ausführliche Erläuterungen finden sich auf Seite 18-20 der Stellungnahme. Darin heißt es wie folgt: "Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist davon auszugehen, dass Arbeitgeber, sofern sie alle gebotenen Fürsorgepflicht- und Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen haben, nicht mehr zu Gehaltszahlungen verpflichtet sind, wenn Beschäftigte aufgrund ihres höheren Risikos für einen schweren Krankheitsverlauf gleichwohl nicht mehr im Betrieb einsetzbar sind. Wenn Beschäftigte wegen ihrer individuellen gesundheitlichen Disposition ohne Gefahr für Leib und Leben nicht mehr ihre vertragliche Tätigkeit ausüben können, werden sie zwar von ihrer Leistungspflicht frei, verlieren aber auch ihren Anspruch auf Vergütung. (...)

Der Paritätische Gesamtverband fordert daher, etwa nach dem Vorbild des zum 30. März 2020 in Kraft getretenen § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG), durch eine Ergänzung dieses Gesetzes ein angemessenes Überbrückungsgeld für diejenigen Personen zu schaffen, die bei Fortführung ihrer Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko mit besonders schwerem Krankheitsverlauf ausgesetzt wären. (...)Anzustreben ist vielmehr ein Anspruch, der sich nach Dauer und Höhe an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld (§§ 95ff SGB III) orientiert und im Mindestmaß 80 Prozent bzw. 87 Prozent des Verdienstausfalls betragen soll, wenn Kinder im Haushalt leben. (...) " 

 

  • Anfrage Podcast aus der Kinder- und Jugendhilfe-Praxis von www.forum-transfer.de: Die Universität Hildesheim sucht für die Informationsseite http://www.forum-transfer.de Interessierte, die Lust und Zeit haben, an einem Podcast zur Kinder- und Jugendhilfe aus Sicht der Praxis mitzuwirken. Anbei folgende wichtige Infos: Das Themenspektrum der Informationsseite wird nun geöffnet und es soll um Anliegen gehen, die Sie beschäftigen. Es geht um einen 5-8 minütigen Podcasts. Die Aufnahme hierzu würde insgesamt etwa 20 min. dauern und würde von Stephanie Landa von audiyou Hamburg gemacht werden. Interessierte können sich direkt melden bei: Yvonne Schütz http://schuetz@uni-hildesheim.de

Podcast-Aufnahmen: Infos, Rahmenbedingungen und Liste der Teilnehmer*innen:

  • Die Podcasts werden von Stephanie Landa erstellt, die wir von audiyou in Hamburg dafür gewinnen konnten
  • Die Uni Hildesheim übernimmt die Koordination und den Kontakt zwischen Frau Landa und den Fachkräften
  • Die Aufnahmen + das Vorgespräch dauern etwa 20-30 Minuten
  • Die Podcasts sollen nicht länger als 8 Minuten sein (eher kürzer!)
  • Es braucht einen ruhigen Raum, von dem aus die Befragten an dem Gespräch digital/telefonisch teilnehmen können.
  • Den Teilnehmenden müsste vorab die Nutzungsrechteerklärung mitgeschickt werden. Diese müsste dann unterschrieben an Stephanie Landa und in cc an die Uni Hildesheim gehen, damit die Veröffentlichung dann auch vor der Aufnahme bereits geklärt ist.
  • Es braucht für alle Podcasts einen kleinen Infotext (ein bis zwei Sätze zu dem Kernthema und der Gesprächsperson), der mit auf die Webseite zu dem Podcast eingestellt wird.


Frageblock
Der eigentliche Frageblock bezog sich ursprünglich bei den ersten Podcasts auf das Kontakthalten:
·   Wie ist auch unter Wahrung des Gesundheitsschutzes Kontakt halten in Ihrem Arbeitsfeld dennoch möglich?
·   Wie werden die Kontaktformen transformiert (digital, unter freiem Himmel, mit Sicherheitsabstand etc.)?
·   Wie werden Kontaktformen neu ausgehandelt (z. B. Besuchskontakte mit Eltern) und wie ist Partizipation in diesem Kontext möglich?
·   Gibt es ganz neue Angebote, um z. B. mit jungen Menschen in Kontakt zu kommen, die bisher noch nicht Adressat*innen der Institution sind?

Es werden gerade aber auch die Perspektive auf andere wichtige inhaltliche Fragestellungen erwartet:
·   Was ist jungen Menschen/Familien in den Situationen, in denen sie Kontakt mit Ihnen haben, besonders wichtig?
·   Was beschäftigt die Jugendlichen in der Wohngruppe, worüber wollen sie reden?
·   Was brauchen die Adressat*innen der Kinder- und Jugendhilfe in diesen Tagen ganz besonders?

Mit Blick auf die verlängerten Schulschließungen und das social distancing, aber auch die Unisicherheit darüber, wie das soziale Zusammenleben längerfristig weitergeht, stellt sich auch die Frage, wie soziale Dienste einerseits über Lockerungen der bisherigen Abstandsregelungen nachdenken, aber auch darüber, wie sich veränderte Angebote langfristig etablieren können, ohne dass die pädagogische Qualität und der Hilfeauftrag dahinter zurückstehen?

Es wird bei jedem Gespräch eine Auswahl an Fragen geben, die die Gesprächspartner*innen aber mitbestimmen können - vielleicht auch Fragen, die in diesem Pool noch gar nicht genannt sind.

 

Motto des Tages: „Niemand weiß, wie weit seine Kräfte gehen, bis er sich versucht hat.“

 

Weitere Informationen unter: https://www.paritaet-bw.de/aktuelle-informationen-zur-corona-pandemie-fuer-soziale-einrichtungen

 

Herzliche Grüße

Barbara Meier

Tagesmotto: Niemand weiß, wie weit seine Kräfte gehen, bis er sich versucht hat