Infobrief Menschen mit Behinderung 39 / 2020

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39 / 2020
12.05.2020

Infobrief Menschen mit Behinderung

Inhalt

»Aktuelle Informationen zum Coronavirus »Teilhabe am Arbeitsleben

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs 3 - "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverband Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Sozialpsychiatrie relevant sind.

Alle Information und Links zur Corona-Pandemie finden Sie auf unserer Informationsseite zur Corona-Pandemie

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Cornelia Meyer-Lentl, Tel.: 0711 - 2155228, E-Mail: meyer-lentl@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0711 - 2155128, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

https://newsletter.paritaet-bw.de/infobriefe

Aktuelle Informationen zum Coronavirus 

Kostenlose Webinare der Akademie Süd

Kostenlose Webinare der Akademie Süd

Der Paritätische Baden-Württemberg möchte Sie in der momentanen Situation mit zwei kostenlosen Webinaren unterstützen. Diese sind exklusiv für Sie als Mitgliedsorganisationen gedacht - Nutzen Sie bitte das Angebot, um sich in ihrer Einrichtung hinsichtlich der Hygieneschutzmaßnahmen oder auch der Gefährdungsbeurteilung gut aufzustellen. Bitte beachten Sie, dass die Plätze begrenzt sind.  

Ausschreibung Webinar Hygieneschutzmaßnahmen

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Ausschreibung Webinar Gefährdungsbeurteilung

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Teilhabe am Arbeitsleben 

Budgetlohnkostenzuschussverordnung tritt in Kraft

Budgetlohnkostenzuschussverordnung tritt in Kraft

Im Jahre 2018 wurde bereits eine Anhörung zu einem ersten Entwurf der Budgetlohnkostenzuschussverordnung durchgeführt. Eine Entscheidung wurde jedoch zunächst zurückgestellt. Im März 2020 wurde der Entwurf einer Verordnung zur Anhebung des Höchstsatzes des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit (Budgetlohnkostenzuschussverordnung) vom Ministerium für Soziales und Integration an die Verbände versandt. Der Verordnungsentwurf sah zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2021 vor, den Budgetdeckel auf 60 % der SGB IV-Bezugsgrenze anzuheben.

Die Verordnung des Ministeriums für Soziales und Integration zur Anhebung des Höchstsatzes des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit (Budgetlohnkostenzuschussverordnung) vom 23. April 2020 wurde am 8. Mai 2020 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlich und ist damit in Kraft getreten.

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