Infobrief Kinder 16 / 2020

Im Browser ansehen.

16 / 2020
19.05.2020

Infobrief Kinder

FG Kinder

Inhalt

»Neue Corona-VO veröffentlicht - Rollierendes System nicht abgedeckt

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief möchten wir zur Klärung der Irritationen bezüglich eines rollierenden Systems in der Erweiterten Notbetreuung beitragen, die durch verschiedene Veröffentlichungen entstanden ist.

Alle Newsletter und Infobriefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Neue Corona-VO veröffentlicht - Rollierendes System nicht abgedeckt 

Erweiterte Notbetreuung ab 18.5.20

 

Sie werden sich gewundert haben, warum Sie nicht schon am Montag morgen einen Infobrief aus dem Referat Kinder erhalten haben, mit dem Sie auf die Veröffentlichung der Corona-VO hingewiesen worden sind. Grund dafür war, dass wir im Laufe des Wochenendes verschiedene und vor allem widersprüchliche Informationen zur Umsetzung der Corona-VO erhalten haben und diese Widersprüche erst aufklären wollten, bevor auch wir zur weiteren Verwirrung der Trägerlandschaft beitragen. Dies ist nun geschafft:
 

Neue Corona-VO veröffentlicht

Das Land Baden-Württemberg hat am 16.5.20 die neue Corona-VO veröffentlicht, in der auch die neuen Richtlinien zur Erweiterung der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege enthalten sind.

Entgegen den mehrfachen Ankündigungen der Kultusministerin ist ein rollierendes System in der Notbetreuung nicht durch die neue Verordnung gedeckt. Denn in § 1b Abs. 5 heißt es wie schon zuvor: „Die in der erweiterten Notbetreuung zulässige Gruppengröße beträgt bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße.“

Darauf weist auch das Landesjugendamt in seinem Rundschreiben 15/2020 hin, wenn es dort heißt: „Sollte mittel- oder langfristig ... der Betrieb um Angebote mit Raum-Sharing erweitert werden, gilt das übliche Antrags- und Prüfverfahren nach § 45 SGB VIII“. Und Raum-Sharing liegt immer dann vor, wenn mehrere Notbetreuungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten den gleichen Raum nutzen (also vor- bzw. nachmittags oder an unterschiedlichen Wochentagen).

Damit sind auch die Gemeinsame Orientierungshinweise für die weitere Öffnung der Kitas von Städtetag, Gemeindetag und den kirchlichen Trägerverbänden irreführend, wenn sie erklären: „Die Variante B erscheint in den Fällen denkbar, in denen a) ausreichend Personal zur Verfügung steht, um eine feste und kontinuierliche Gruppenstruktur im Wechsel zu ermöglichen“.

 

Um eine Klarstellung dieser widersprüchlichen Aussagen und damit wieder Klarheit für die Kita-Träger zu erreichen, hat sich der PARITÄTISCHE an das Kultusministerium gewendet. Gleiches hat inzwischen auch der KVJS getan, so dass grundlegende Abstimmungsgespräche hoffentlich bald stattfinden werden. Über Ergebnisse werden wir Sie so rasch als möglich informieren.

 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Andrea Gerth