Infobrief Servicebereich Entgelt 20 / 2020

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20 / 2020
20.05.2020

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»SGB XI 04/2020

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Landesverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine vorherige Anmeldung im internen System der Homepage notwendig):

SGB XI 04/2020 

Hinweis auf die Obliegenheit zur Kurzarbeit bei Betriebsschließung

 

Sehr geehrte Mitglieder,

 

mit Schreiben vom 04.05.2020 hatten wir auf FAQs des GKV-Spitzenverbandes rund um den Erstattungsanspruch gem. § 150 SGB XI hingewiesen.

 

Aufgrund der aktuellen Diskussion möchten wir besonders auf die vom GKV-S vertretene Obliegenheit zur Einführung von Kurzarbeit und der Nutzung von anspruchsminderndem Kurzarbeitergeld hinweisen.

 

Dies ist jedenfalls in Fällen relevant, in denen Mitarbeiter aufgrund der angeordneten Betriebsschließung (z.B. Tagespflege) nicht benötigt werden. In diesen Fällen empfehlen wir zur Vermeidung von Nachteilen im Rahmen der Erstattung von Mindereinnahmen nach § 150 SGB XI die Vereinbarung und Meldung von Kurzarbeit soweit wie möglich alsbald vorzunehmen.

 

Nähere Informationen zum Thema der Kurzarbeit hat unser Service-Bereich Personal bereits veröffentlicht.

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus Hesse

Servicebereich Entgelt