Infobrief Menschen mit Behinderung 44 / 2020

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44 / 2020
22.05.2020

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

»Aktuelle Informationen zum Coronavirus

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs 3 - "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverband Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Sozialpsychiatrie relevant sind.

Alle Information und Links zur Corona-Pandemie finden Sie auf unserer Informationsseite zur Corona-Pandemie

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Cornelia Meyer-Lentl, Tel.: 0711 - 2155228, E-Mail: meyer-lentl@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0711 - 2155128, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

https://newsletter.paritaet-bw.de/infobriefe

Aktuelle Informationen zum Coronavirus 

Erläuterung zur Testkonzeption in Baden-Württemberg

Erläuterung zur Testkonzeption in Baden-Württemberg

Das Ministerium für Soziales und Integration hat mit einem Schreiben vom 22. Mai 2020 die Erläuterungen zur Testkonzeption des Landes sowie Hinweise zur Kostenübernahme bei Testung asymptomatischer Personen an die veränderte epidemiologischen Lage angepasst beziehungsweise konkretisiert.

Die epidemiologische Lage hat sich in Baden-Württemberg laut Ministerium für Soziales und Integration erfreulich positiv verändert. Zusätzlich zur allgemeinen positiven Entwicklung zeigten auch die vorläufige Auswertung der bislang durchgeführten flächendeckenden Testungen in Alten- und Pflegeheimen sehr wenige zusätzliche Fälle.

"Aufgrund dieser Sachlage bestehen zurzeit durch das Sozialministerium KEINE weiteren Angebote zur Kostenübernahme bei flächendeckenden Testungen."

Die Empfehlung zur Testung asymptomatischer Personen nach den bislang geltenden Kriterien sowie dem Stufenmodell des Sozialministeriums bei Auftreten eines Erkrankungsfalls bleibt davon unberührt.

Das Ministerium für Soziales und Integration weist daraufhin, dass die Zusage der Kostenübernahme von einmalig flächendeckenden Testungen durch das Land Baden-Württemberg sich derzeit ausschließlich auf Alten- und Pflegeheime (inklusive stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen) bezieht. Die noch ausstehenden flächendeckende Testungen in Alten- und Pflegeheime, wie im Schreiben vom 29. April 2020 erläutert, können noch fortgeführt bzw. beendet werden. Es handelt sich hierbei aber nicht um eine Anweisung des Landes zur flächendeckenden Testung, sondern die Testungen finden auf freiwilliger Grundlage statt.

Ab Seite 7 der Erläuterungen finden Sie die Hinweise zu Testungen in Alten- und Pflegeheime sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

» weiter zu den Erläuterungen