Infobrief Menschen mit Behinderung 45 / 2020

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45 / 2020
25.05.2020

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

»Aktuelle Informationen zum Coronavirus

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs 3 - "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverband Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Sozialpsychiatrie relevant sind.

Alle Information und Links zur Corona-Pandemie finden Sie auf unserer Informationsseite zur Corona-Pandemie

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Cornelia Meyer-Lentl, Tel.: 0711 - 2155228, E-Mail: meyer-lentl@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0711 - 2155128, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

https://newsletter.paritaet-bw.de/infobriefe

Aktuelle Informationen zum Coronavirus 

Vierte Änderungsverordnung zur CoronaVO WfbM

Vierte Änderungsverordnung zur CoronaVO WfbM

Das Ministerium für Soziales und Integration hat uns am Wochenende die konsolidierte Fassung sowie eine Handreichung für die Werkstätten für Menschen mit Behinderung, angegliederten Förderstätten und Einrichtungen anderer Leistungsanbieter zukommen lassen. Die Änderungen entsprechen den Ausführungen aus unserem Infobrief 43 / 2020 vom 22. Mai 2020.

 

Folgende Eckpunkte werden in der vierten Änderungsverordnung geregelt:

(Änderungen sind in der konsolidierten Fassung gelb markiert)
  • die Regelungen der Verordnung findet auch für andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX entsprechend Anwendung (§ 1 Abs. 1 CoronaVO)
  • in der neuen CoronaVO wird auf eine feste zahlenmäßige Vorgabe der Werkstattbeschäftigten und FuB-Betreuten verzichtet, wenn: (§ 3 CoronaVO):
    • ein Maßnahmenkonzept vorliegt aus dem die Wirksamkeit der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der WfbM ersichtlich ist
    • die Teilnahme der Werkstattbeschäftigten auf freiwilliger Basis beruht
    • sichgestellt wird, dass einzel oder in Kleingruppen, deren Größe entsprechend der körperlichen Konstitution der beschäftigten Menschen mit Behinderung und den räumlichen Gegebenheiten festgelegt wurde, gearbeitet und betreut wird
    • die Betreuung in angegliederten Förderstätten in Kleingruppen mit höchstens drei Menschen mit Behinderung erfolgt
    • die Kleingruppen möglichst getrennt nach Wohngruppen und Wohnheimen oder zu Hause wohnenden Menschen mit Behinderung zusammengestellt sind
    • Infektionsschutzkonzept des Trägers für die Fahrdienste und den Betrieb der Werkstatt und der Förderstätte und Schließungsszenarien für den Infektionsfall umfasst
  • Notbetreuung geht bei begrenztem Platzangebot einer Beschäftigung vor (§ 1a Abs. 1 S. 3 CoronaVO)

Weitere Informationen bezüglich Werkstätten für Menschen mit Behinderung finden Sie auf unserer Internetseite unter "Situation von Werkstätten für Menschen mit Behinderung in der Coronakrise".

 

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