Infobrief Menschen mit Behinderung 48 / 2020

Im Browser ansehen.

48 / 2020
10.06.2020

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

»Aktuelle Informationen zum Coronavirus »Arbeitshilfen

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Sozialpsychiatrie relevant sind.

Alle Information und Links zur Corona-Pandemie finden Sie auf unserer Informationsseite zur Corona-Pandemie

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle, Tel.: 0179 - 4217570, E-Mail: traenkle@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0711 - 2155128, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Newsletter und Infobriefe

Aktuelle Informationen zum Coronavirus 

Kosolidierte Fassung CoronaVO

Kosolidierte Fassung CoronaVO

Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die Änderungen treten am heutigen Mittwoch, den 10. Juni 2020 in Kraft.

Mit der konsolidierten Fassung der Corona-Verordnung gilt die Ermächtigungsgrundlage für die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen des Ministeriums für Soziales und Integration bis mindestens zum 1. Juli 2020. Somit bleiben die Regelungen der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen des Sozialministeriums mit ihren Regelungen für den ambulanten, teilstationären und stationären Pflegebereich bestehen.

Die Task Force Langzeitpflege wird sich Mitte Juni zu einer weiteren Sitzung treffen um über weitere Lockerungen in den Einrichtungen zu beraten. Über etwaige Änderungen der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wird das Ministerium für Soziales und Integration rechtzeitig informieren. Uns wurde zugesichert, dass die Einrichtungen die notwendige Zeit zur Umsetzung neuer Regelungen erhalten.

» weiter zur Corona-Verordnung

Arbeitshilfen 

Dossier Jugendschutz in Leichter Sprache

Dossier Jugendschutz in Leichter Sprache

Kinder und Jugendliche wachsen heute mit einem breiten Spektrum an Medien auf: Zum Fernsehen, dem Radio und der Spielkonsole sind in den vergangenen Jahren Tablets und Smartphones getreten. Soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, Twitter, Snapchat haben grenzüberschreitenden Charakter. Streaming-Dienste wie beispielsweise Netflix bieten »rundum die Uhr« Filme und Unterhaltung.

Dass es sich dabei nicht immer um Angebote handelt, die bedenkenlos konsumiert werden können, ist eine Tatsache. Demgegenüber stehen die Chancen und Möglichkeiten, die die Medien bieten. Für Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen ist es eine wichtige Aufgabe, Kindern den Zugang zu Medien zu ermöglichen sowie ihnen den kompetenten Umgang mit diesen zu vermitteln. Der Jugendschutz regelt alle Fragen u.a. zu den Themen Ausgehen,  Rauchen, Alkoholkonsum und -verkauf sowie die Altersfreigaben.

Die Broschüren Jugendschutz und Jugendmedienschutz in Leichter Sprache der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz in Kooperation mit der Lebenshilfe bieten einen guten und vor allem verständlichen Einstieg für Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderungen in die gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutzes.

» weiter zur Broschüre