Infobrief Servicebereich Entgelt 22 / 2020

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22 / 2020
12.06.2020

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»SGB IX 06/2020

Sie erhalten folgende Informationen aus dem Servicebereich Entgelt des Paritätischen Landesverbandes Baden-Württemberg (zum direkten Aufrufen des Beitrages ist eine vorherige Anmeldung im internen System der Homepage notwendig):

SGB IX 06/2020 

Vorabinformation zum Rahmenvertrag SGB IX - KdU-Tool Version 1.4 / Bereich Wohnen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die 3*3-Runde arbeitet weiterhin mit Hochdruck an der Fertigstellung des neuen Landesrahmenvertrages SGB IX für Baden-Württemberg. Alle Beteiligten arbeiten entschlossen an dem gesetzten Ziel, noch vor Beginn der Sommerferien die grundlegenden und durch das BTHG geprägten Rahmenbedingungen auszuformulieren, welche den Systemwechsel für die Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg begleiten sollen.

 

Die Beteiligten sind sich darüber bewusst, dass die zu schaffenden Regelungen die Grundlage für die Vorbereitung der Systemumstellung der Bestandsangebote bilden und für die neu in Betrieb gehenden Angebote erwartet werden.

 

Neben vielen anderen komplexen Fragestellungen, an denen auf Landesebene gerade noch weiter gearbeitet wird, werden die Wohnkosten in den besonderen Wohnformen und deren Abgrenzung an der Nahtstelle zwischen den Fachleistungen der Eingliederungshilfe und den Leistungen der Existenzsicherung eine bedeutsame Rolle bei der anstehenden Systemumstellung bilden. Im Landesrahmenvertrag SGB IX wird für die transparente Handhabung ein Instrument (sog. KdU-Tool) implementiert, das eine Fortentwicklung jenes Tools darstellt, welches bereits bei der Umsetzung der Übergangsvereinbarung zum Einsatz gekommen ist. In dieses Tool, das nunmehr die Versionsnummer 1.4 trägt, sind die zahlreichen Fragestellungen und Anregungen aus der Praxis eingeflossen.

 

Das Tool soll bei den Angeboten der besonderen Wohnform insbesondere im Rahmen der Systemumstellung als Verhandlungsgrundlage dienen. Außerdem soll es die individuelle Berechnung der im Einzelfall ggfs. zusätzlich notwendigen Fachleistungen für eine angemessene und zugleich sparsame Refinanzierung ermöglichen.

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