Infobrief Servicebereich Personal 27 / 2020

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27 / 2020
15.06.2020

Infobrief Servicebereich Personal

An alle Mitgliedsorganisationen

Inhalt

»Erhöhung Kurzarbeitergeld ab 4. Monat - Hinweise für die Praxis

Paragraph

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Sozialschutzpakets II wurde die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. Monat beschlossen. Die Bundesagentur für Arbeit hat hierzu eine fachliche Weisung erlassen.

Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem unten stehenden Beitrags-Link.

Mit herzlichen Grüßen

Bettina Schweizer

Erhöhung Kurzarbeitergeld ab 4. Monat - Hinweise für die Praxis 

Erhöhung Kurzarbeitergeld ab 4. Monat - Hinweise für die Praxis

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