Infobrief Kinder 20 / 2020

Im Browser ansehen.

20 / 2020
16.06.2020

Infobrief Kinder

FG Kinder

Inhalt

»Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab 29.6.20

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief informieren wir Sie über das "Konzept zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Baden-Württemberg: Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen".

Alle Newsletter und Infobriefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab 29.6.20 

Erneute Änderung der Corona-VO

Die 4. Änderung der Corona-VO tritt zum 29.6.20 in Kraft. Demnach ist ab diesem Zeitpunkt ein "Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen" in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wieder möglich.

In einer Pressemitteilung hat die Landesregierung außerdem ihr "Konzept zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Baden-Württemberg: Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen" veröffentlicht. Die darin formulierten Grundlagen für den Kita-Betrieb sollen auch für das kommende Kindergartenjahr 2020/21 ihre Gültigkeit haben, sofern es nicht aus Gründen des Infektionsgeschehens wieder zu Einschränkungen oder weiteren Erleichterungen kommt.
Bitte beachten Sie: Es gab eine erste Version des "Konzepts zur Öffnung ..." mit Datum 12.6.20, die teilweise bereits von Städten oder Gemeinden an die Träger verschickt wurde. Sie ist aber nicht identisch mit der jetzt veröffentlichten Ausgabe (ohne Datum). Gültig ist natürlich nur die Fassung, die Sie auf der Seite des Kultusministeriums finden (s. Link unten) bzw. die  Ihnen heute von der Versandstelle des Servicecenter Schulverwaltung zugeschickt wurde. Der wesentliche Unterschied zwischen den zwei Versionen ist, dass es in der ersten eine Übergangsregelung gab, die eine Umsetzung des "Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen" schon vor dem 29.6.20 möglich gemacht hätte, diese aber in der nun veröffentlichten Version nicht mehr vorhanden ist.

Damit könnten alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ihren Regelbetrieb ab dem 29.6.20 wieder aufnehmen, sofern sie die personellen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen können. Träger, die diese Voraussetzungen nicht haben, müssen ihr Betreuungsangebot entsprechend reduzieren.

Im vom Kultusministerium vorgelegten Konzept sind allerdings noch viele Fragen offen geblieben. Deshalb haben sich die Trägerverbände, Kommunalen Landesverbände sowie der KVJS vorgenommen, in den nächsten Tagen ergänzende fachliche Hinweise zu erarbeiten, auf deren Grundlage dann alle Beteiligten den "Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen" planen und organisieren können.

 

» Konzept zum Kitabetrieb unter Pandemiebedingungen