Infobrief Menschen mit Behinderung 55 / 2020

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55 / 2020
29.06.2020

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Frühförderung

Inhalt

»Aktuelles zum Bundesteilhabegesetz »Teilhabe am Arbeitsleben

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

mit den Infobriefen des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg erhalten Sie gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Sozialpsychiatrie relevant sind.

Alle Information und Links zur Corona-Pandemie finden Sie auf unserer Informationsseite zur Corona-Pandemie

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle, Tel.: 0179 - 4217570, E-Mail: traenkle@paritaet-bw.de

oder Sven Reutner, Tel.: 0179 – 4217568, E-Mail: reutner@paritaet-bw.de


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Newsletter und Infobriefe

Aktuelles zum Bundesteilhabegesetz 

Liga-Trägertreffen am 29. Juli 2020

Liga-Trägertreffen am 29. Juli 2020

Das nächste Liga-Trägertreffen im Jahr 2020 ist für Mittwoch, den 29. Juli 2020 geplant. Im BTHG-Newsletter Nr. 31 wurde auf Seite 6 unter Punkt 8 Trägertreffen 2020 darauf verwiesen, dass "schon eine Alternative geprüft" wird.

Wir möchten Ihnen heute mitteilen, dass das Trägertreffen aller Voraussicht nach als Online-Veranstaltung durchgeführt wird. Weitere Informationen werden in den kommenden Tagen von der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg kommuniziert.

Sobald uns weitere Informationen sowie die Anmeldung vorliegen, werden wir Sie umgehend durch einen Infobrief informieren.

Erhebung zum BTHG Umstellungsaufwand

Erhebung zum BTHG Umstellungsaufwand

Der Servicebereich Entgelt hat in Ihrer Fachinformation über die Anmeldung von Umstellungskosten zum Bundesteilhabegesetzes informiert. Wir möchten Sie auf die kurze Rückmeldefrist hinweisen.

Sie müssen Ihre Einrichtungsdaten bis spätestens 31. Juli 2020 in der Online-Erhebung der Liga der freien Wohlfahrtspflege registrieren.  Sollten Sie Ihre Einrichtungsdaten nicht bis spätestens 31. Juli 2020 registrieren, droht ein Ausschluss Ihrer Ansprüche.

Weitere Informationen zur Erhebung zum BTHG Umstellungsaufwand können Sie dem Liga-Schreiben vom 30. Juni 2020 entnehmen.

» weiter zur Fachinformation

Teilhabe am Arbeitsleben 

Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

Der Bundesrat stimmt in seiner Sitzung am Freitag, den 3. Juli 2020 über den Verordnungsentwurf der Bundesregierung ab, die Werkstätten für Menschen mit Behinderung finanziell zu unterstützen, sofern diese aufgrund der Coronapandemie schließen mussten und dadurch Ausfälle in Ihrem Arbeitsergebnis hatten.

Das Arbeitsergebnis muss laut § 12 Abs. 5 Nr. 1 Werkstättenverordnung zu mindesten 70 Prozent als Entgelte an die Beschäftigten ausgezahlt werden. Aufgrund der Schließungen sinkt das Arbeitsergebnis und kann dazu führen, dass die Entgelte der Menschen mit Behinderungen nicht mehr in der gleichen Höhe gezahlt werden können.

Als Lösung sollen die Integrationsämter der Länder die Möglichkeit erhalten, aus denen Ihnen zustehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe, Leistungen an Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu erbringen um Entgelteinbußen bei den Beschäftigten auszugleichen.

» weiter zur Verordnung der Bundesregierung