Infobrief Kinder 22 / 2020

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22 / 2020
01.07.2020

Infobrief Kinder

FG Kinder

Inhalt

»Corona-VO-Kita veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief informieren wir Sie über die Veröffentlichung der "Verordnung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingungen(Corona-Verordnung Kita - Corona-VO-Kita)" vom 29. Juni 2020

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Corona-VO-Kita veröffentlicht 

Kultusministerium veröffentlicht Corona-VO-Kita

 

Das Kultusministerium hat in aller Stille die "Verordnung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingungen(Corona-Verordnung Kita - Corona-VO-Kita)" vom 29. Juni 2020 veröffentlicht. Der Erlass dieser neuen Verordnung war erforderlich geworden, weil das Land die Corona-VO neu geordnet hat und darin die Vorgaben für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege nicht enthalten sind.
Inhaltlich entspricht die Corona-Kita-VO dem § 1a der Corona-VO vom 9.5.2020 (neu verteilt auf die §§ 1 bis 5) - nur in § 1 Abs. 1 heißt es jetzt "in möglichst konstant zusammengesetzten Gruppen" - in der alten Fassung war von "konstant zusammengesetzten Gruppen" die Rede. Außerdem wurde die Corona-Kita-VO ergänzt um den § 6, in dem nähere Bestimmungen zum Ausschluss von der Teilnahme und dem Betretungsverbot enthalten sind.

 

Die in den Gemeinsamen Orientierungshinweisen (s. Infobrief 21/2020) enthaltenen Querverweise nehmen Bezug auf die CoronaVO vom 9. Mai 2020 in der ab 29. Juni 2020 gültigen Fassung, da zum Zeitpunkt der Erstellung der Orientierungshinweise die Corona-Kita-VO noch nicht veröffentlicht war. Eine redaktionelle Anpassung der Orientierungshinweise wird in der nächsten Überarbeitung erfolgen.

 

Außerdem haben das Kultusministerium und der KVJS Ausführungsbestimmungen zum "Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen unter Pandemiebedingungen/ Erweiterung der Höchstgruppengrößen" vom 23. Juni 2020 veröffentlicht.

 

In seinem Rundschreiben RS Dez. 4-19/2020 informiert der KVJS darüber, dass die Schutzhinweise demnächst aktualisiert sowie die Formulare zur Verwaltungsvereinfachung(Selbstverpflichtungserklärungen) demnächst veröffentlicht werden.