Infobrief Menschen mit Behinderung 03 /

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11.Mai 2017

Infobrief Menschen mit Behinderung

Inhalt

»§ 32 BTHG: Ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung.

BTHG Grafik

Praxishilfen zum Bundesteilhabegesetz Ausgabe 3.0

Liebe PARITÄTERINNEN und PARITÄTER,

diese Handreichung für die Praxis fokussiert den § 32 BTHG: Ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung.

§ 32 BTHG: Ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung.  

Antragsformulare und Informationen

Mit dem § 32 sollen Angebote über Bundesmittel gefördert werden, die Menschen mit Behinderung und deren Angehörige/Rechtlichen Betreuer über ihre Rechte informieren und beraten. Für Baden-Württemberg stehen dafür 6,22 Mio Euro zur Verfügung.

Zur Vorbereitung auf einen recht kurzen Antragszeitraum (bis spätestens 31. August 2017) fand am 25. April 2017 ein Workshop im PARITÄTISCHEN, gemeinsam mit dem Bereich Selbsthilfe statt. Hier wurden über die notwendigen Fördermerkmale diskutiert. 

Nun wurden die Antragsformulare und Förderkriterien vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.

Somit können die Anträge beim Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg nun gestellt werden, die dem BMAS dann eine Empfehlung (oder keine) aussprechen werden. Entscheidend werden hier die Merkmale "unabhängig", "Peer-Counceling" und "ergänzend" in den Konzeptionen sein.

Im Anhang finden Sie sämtliche Dokumente, das Workshop-Protokoll und die Antragsformulare, die in einigen Tagen auch hier abgerufen werden können.

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