Menschen mit Behinderung aktuell 02 / 2017

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02 / 2017
01.03.2017

Menschen mit Behinderung aktuell

Inhalt

»Aktuelle Fachinformationen

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Am 28. Februar 2017 tagte erstmalig das von Ihnen gewählte Kernteam 3. Die Kurzprotokolle werden jeweils zeitnah zu Ihrer Einsicht auf dem internen Bereich der Homepage abgelegt sein.

Außerdem finden Sie dort den Bericht des Jahresempfangs B3 vom 31.01.2017

Sofern sich aus Ihrem Praktikerfeld Themen und/oder Fragestellungen generieren, die eine grundsätzliche verbandliche Bearbeitung bedürfen, dann melden Sie diese entweder bei einem der Kernteam-Mitglieder oder bei den Bereichsleitungen H. Hegener/ Fr. Meyer-Lentl an.

Hier ist der link zu den Informationen:

http://www.paritaet-bw.de/intern/interne-fachinformationen/menschen-mit-behinderung/fachgruppen-kernteam/kernteam-menschen-mit-behinderung.html

Aktuelle Fachinformationen 

Unterstützungsangebotsverordnung UstA-VO

Die Unterstützungsangebots-Verordnung (UstA-VO), die die Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungseinrichtungen hier im Land regelt, tritt nun in Kraft und ist samt Begründung hier hinterlegt.

Bis zum 31.12.2018 haben bereits anerkannte Einrichtung Bestandsschutz (§24). Bis dahin müssten sich die Einrichtungen neu anerkennen lassen und dafür die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, die in § 11, Abs. 4 näher beschrieben sind.

Klient*innen haben mit Einführung der Pflegeversicherungs-Reform nun einen Entlastungsbetrag von 125 € für Betreuungsleistungen zur Verfügung. Nach wie vor können sie auch die Leistungen der Verhinderungspflege hinzu ziehen. Außerdem können nicht ausgeschöpfte Leistungen der Pflegegrade bis zu 40%  ebenfalls dazu verrechnet werden (§9, Abs. 1).

Herr Schmeiduch vom Ministerium für Soziales und Integration/ Referat Pflege wird in der Fachgruppe Behindertenhilfe am 05. April 2017 die Verordnung vorstellen. Dort wird auch Gelegenheit sein, mit ihm die offenen Fragen für die Umsetzung im Bereich der Behindertenhilfe zu diskutieren.

Ergänzend dazu ist  ein PARITÄTISCHER Inhouse-Workshop gemeinsam mit dem Bereich 1 „Ältere Menschen und Pflege“ im PARITÄTISCHEN geplant. Dieser wird sich an beide Referate richten.  Die Einladung dazu wird folgen.

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Fachtag des KVJS „Situationsanalyse“ am 10. April 2017 in Gültstein Vorgeschaltet: Trägertreffen der Liga am 29.3.17

Bei diesem Fachtag wird eine landesweite Situationsanalyse zum aktuellen Stand der Sozial- und Teilhabeplanung in Baden-Württemberg vorgestellt. Die Erhebung basiert auf Daten der Stadt- und Landkreise und auf kreisbezogenen Daten der Einrichtungen in den Standortkreisen. Mit der Situationsanalyse liegt ein Gesamtüberblick über die Angebotsstrukturen der Behindertenhilfe und der Sozialpsychiatrie in Baden-Württemberg vor, die eine Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung der Angebote in Baden-Württemberg bildet. Der Fachtag bietet auch Raum zur Diskussion mit den daran beteiligten Kooperationspartnern.

Vorgeschaltet ist die Beratung der Ergebnisse mit den Trägern und Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie am Mittwoch, 29. März 2017 von 14.15-16.15 Uhr

Die Ausschreibungen und Einladungen finden Sie hier:

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15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung

Im Februar wurde der  15. Kinder -und Jugendbericht als Bundesdrucksache veröffentlicht. Im Mittelpunkt des 15. Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung stehen Jugendliche und junge Erwachsene. Damit wird erstmals explizit eine Altersgruppe in das Zentrum der Berichterstattung auf Bundesebene gestellt, deren Rahmenbedingungen des Aufwachsens und generationale Lage sich in den letzten 20 Jahren erheblich verändert haben.

Sie können den Bericht auf folgender Seite runterladen:

Das BMFSFJ hat ein zehnköpfiges Redaktionsteam der Jugendpresse Deutschland den Bericht "verständlich aufarbeiten" lassen: www.bmfsfj.de/jugend-ermoeglichen

Zum Thema Inklusion sind explizit auf Seite 406 f., und 440 f. Beiträge zu finden.

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Aktion Mensch fördert Aktionen zum Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 05. Mai 2017

Unter dem Motto "Wir gestalten unsere Stadt" möchte die Aktion Mensch auch in diesem Jahr rund um den Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Möglichkeiten schaffen, bei denen sich Menschen mit und ohne Behinderung begegnen.

Die gemeinsame Botschaft lautet: Wir setzen uns für Inklusion ein, denn Vielfalt bereichert das Zusammenleben. Wenn alle mitmachen und ihre Stärken und Talente miteinander teilen, schaffen wir etwas zu verändern. Alle sind gefragt. Jede/r Einzelne kann seine Stadt, seinen Ort schöner machen und verbessern. Und das beginnt oft mit kleinen Dingen, direkt vor der eigenen Haustür. Menschen sollen einander begegnen, sich kennenlernen und sich gegenseitig eine Freude machen.

Ob im Dorf oder in der Stadt: Gemeinsam lässt sich viel bewegen. Ideen gibt es viele. So übernehmen manche eine Baumpatenschaft und andere organisieren ein inklusives Dorffest. Menschen jeden Alters und Herkunft sind aufgerufen, Vorschläge für ein besseres Zusammenleben zu entwickeln. Bei kleinen und größeren Aktionen sollen sie aufeinander zugehen, sich kennenlernen und gemeinsam Ideen umsetzen.

Tolle Ideen können ab sofort online eingereicht werden. Die drei besten Vorschläge werden besonders belohnt.

Alle Aktionsmittel können ganz einfach im Internet auf o. a. Internetseite bestellt werden. Verschickt werden die Bestellungen ab Ende März in der Reihenfolge der Bestellungseingänge.

Für Rückfragen rund um die Aktion zum 5. Mai steht Ihnen Miriam Zöller bei der Aktion Mensch gern telefonisch unter der Telefonnummer 0228 / 2092-369 oder per E-Mail unter miriam.zoeller.extern@aktion-mensch.de  zur Verfügung.

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UN-BRK: Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016

Das Bundeskabinett hat im Januar 2017 den „Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016“ verabschiedet. Der Bericht macht laut Pressemeldung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) deutlich: Die Entwicklung der Teilhabe verläuft nicht in allen Lebensbereichen einheitlich. Neben erkennbaren Fortschritten gibt es auch weiterhin Nachholbedarf in wichtigen Lebensbereichen.

Schwerpunktthemen sind u.a. das Leben von Migranten und wohnungslosen Menschen mit Behinderungen. Die Bearbeitung beider Themen stellte sich laut BMAS als besondere Herausforderung dar, weil über Personengruppen mit mehreren Benachteiligungen bisher kaum verlässliche Daten vorliegen.

Im Bericht erfolgen Darstellungen zu grundlegenden Daten (z. B. zur Anzahl der Menschen mit Behinderung) und den verschiedenen Lebensbereichen (Familie, Bildung, Erwerbstätigkeit, Gesundheit, Freizeit, politische und gesellschaftliche Partizipation).

Die Erstellung des Berichtes wurde durch einen wissenschaftlichen Beirat intensiv begleitet, dessen Kommentare Einblick in aktuelle, wissenschaftliche Diskurse geben und Erwartungen an die Inklusionspolitik in Bund und Ländern formulieren. Das  Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) hat die Datenanalyse vorgenommen.

Laut BMAS ist mit dieser Berichterstattung auch die in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegte Berichtspflicht erfüllt. Der Bericht umfasst über 500 Seiten. Bericht und Pressemeldung des BMAS können unter folgenden Links eingesehen werden.

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GEMA Gesamtvertrag für alle Einrichtungen ab dem 01.01.2017, Ergänzungsinformati-onen

Im Newsletter 1/2017 informierten wir über den neuen Gesamtvertrag mit der GEMA, dem auch das Rundschreiben der BAGFW beigefügt war. Aufgrund konkreter Nachfragen möchten wir nochmal gesondert auf die nachfolgenden Themen eingehen.

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Betreuungsgesetz: Betreuungszahlen 2015 und Anzahl der Genehmigung ärztlicher Zwangsmaßnahmen

In der aktuellen Ausgabe der BtPrax werden von Horst Deinert die Betreuungszahlen 2015 ausgewertet. Insgesamt ist ein Rückgang der Betreuungen zu verzeichnen, insbesondere in den Bundesländern Baden Württemberg, Bayern, Nordrhein Westfalen, Niedersachsen, Rheinland Pfalz und Sachsen Anhalt. In den Bundesländern Hamburg und Hessen nahm die Anzahl der Betreuungen zu.


Die Anzahl der registrierten Vorsorgevollmachten stieg erneut um 14,43 % auf 3.0312.223 Vollmachten. Nachvollziehbar nahm auch die Anzahl der Anfragen der Betreuungsgerichte beim Vorsorgeregister zu.
Ein Rückgang ist bei der Bestellung ehrenamtlicher Betreuer zu verzeichnen und hierbei ein Anstieg der nicht Familien angehörigen Ehrenamtlichen. Die Vereinsbetreuung stieg leicht auf 6,65 %.
Die Zahl der anerkannten Betreuungsvereine sank von 838 (2014) auf 823 (2015). Dabei stieg aber die Zahl der durch Landesmittel geförderten Betreuungsvereine auf 678 (2014: 619) an. In den Bundesländern Rheinland Pfalz und Hamburg wird auf die Einwohner gerechnet am meisten gefördert und in den Bundesländern Sachsen, Bayer, Thüringen, Brandenburg am wenigsten.


Im Hinblick auf die im Rahmen der geplanten Gesetzesänderung zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten vorgesehene Evaluierung sind folgende Zahlen interessant: Die Genehmigung ärztlicher Zwangsmaßnahmen wurde zum zweiten Mal ausgewertet. Hier ist ein Rückgang der Genehmigungen zu verzeichnen.


2014    Genehmigungen: 5745          Ablehnungen: 400
2015    Genehmigungen: 5682          Ablehnungen: 407

Bei der Vergütung ist ein Anstieg der Ausgaben für die Betreuervergütung zu verzeichnen, der aber nach Ansicht Deinert´s vermutlich auf eine höhere Anzahl mittelloser Betreuter zurückzuführen ist. Den Aufsatz von Horst Deinert finden Sie hier:

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Dokumentation Fachtag „Herausforderung Demenz für Menschen mit Lernschwierigkeiten“

Der Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. hat die Dokumentation zum o.g. Fachtag veröffentlicht. Sie enthält wichtige Hinweise und Impulse für alle, die sich mit dem Thema Demenz beschäftigen. Die Dokumentation kann hier heruntergeladen werden:  

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BTHG: Einkommen und Vermögen: Erläuterungen zum Übergangsrecht

Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) hat auf seiner Homepage Erläuterungen zum Übergangsrecht des Bundesteilhabegesetzes, bezogen auf die Heranziehung von Einkommen und Vermögen, eingestellt. Dabei wird folgenden Fragen nachgegangen:

- Was ändert sich für mich beim Einkommen?

- Was ändert sich für mich beim Vermögen?

- Wird das Partnereinkommen und Vermögen noch angerechnet?

- Sollte ich meine bewilligten Leistungen überprüfen?

Die Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden.

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Sozialleistungen für Menschen mit Behinderung im Kontext von Flucht und Migration

passage gGmbH und die Universität Hamburg haben 2016 Handreichung zu den Sozialleistungen für Menschen mit Behinderung im Kontext von Flucht und Migration erarbeitet. Sie gibt eine Übersicht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Publikation ist abrufbar unter: http://www.fluchtort-hamburg.de/publikationen/ sowie http://www.vernetzung-migration-hamburg.de/index.php?id=257

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ERGEBNIS DER TARIFRUNDE IM ÖFFENTLICHEN DIENST DER LÄNDER /TV-L 2017 Einigung vom 17.02.2017

Am 17.02.2017 haben die Länder als Arbeitgeber und die Gewerkschaften als Arbeitnehmervertreter einen Abschluss der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) erzielt. Die relevanten Punkte der Tarifeinigung sind:

1. Laufzeit 24 Monate: 01.01.2017 - 31.12.2018

2. Entgelt lineare Entgelterhöhung in 2 Schritten:

  • 01.01.2017: +2,00% oder 75 € (Abgrenzung der Entgeltgruppen)
  • 01.01.2018: +2,35%
  • Einführung einer Stufe 6 in E 9 bis 15 und Kr 9a bis 11a:
  • 01.01.2018: Ermittlung des Tabellenbetrags aus Stufe 5 erhöht um 1,5%
  • 01.10.2018: Erhöhung der neuen Stufe 6 um weitere 1,48%
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Merkblatt zur Grundsicherung aktualisiert

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat sein Merkblatt zur „Grundsicherung nach dem SGB XII“ aktualisiert. Es richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderung. Diese können Leistungen der Grundsicherung nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die komplette Meldung mit direktem Link auf das Merkblatt sowie eine Bestelladresse finden Sie im Anhang.

Das aktualisierte Steuermerkblatt 2016/2017 liegt nun auch in gedruckter Form vor.

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Einladung zur Konferenz "Paritätische Perspektiven - Die Zukunft der Flüchtlings- und Integrationspolitik gestalten" am 23./24. März 2017 in Berlin

in der aktuellen Flüchtlings- und Integrationspolitik hat sich angesichts globaler Migrations- und Fluchtbewegungen und insbesondere durch den vermehrten Zuzug geflüchteter Menschen seit 2015 in Deutschland viel bewegt. Für uns als Verband, aber auch als Gesellschaft ist es daher an der Zeit, Bilanz zu ziehen und paritätische Perspektiven für die Zukunft zu diskutieren. Der Paritätische Gesamtverband lädt Sie herzlich zu einer Fachkonferenz am 23. und 24. März 2017 in Berlin ein. Gemeinsam möchten wir uns über die vielfältigen Aktivitäten Paritätischer Mitgliedsorganisationen zur Unterstützung geflüchteter Menschen in den verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit austauschen, wollen die Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene erörtern sowie eine Agenda der zukünftigen Flüchtlings- und Integrationspolitik gestalten.

In Impulsvorträgen, Workshops, einem World Café und einer Fishbowl-Diskussion möchten wir folgenden Fragen nachgehen:

  • Wo steht die Gesellschaft aktuell bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten?
  • Welche Herausforderungen, aber auch Lösungsansätze ergeben sich dabei in der konkreten Praxis?
  • Und wie wollen „wir“ eigentlich zusammenleben?

 

Die Veranstaltung findet statt auf dem GLS Campus Berlin, Kastanienallee 82, 10435 Berlin-Prenzlauer Berg. Die Teilnahmegebühr beträgt 40,– € pro Person und beinhaltet die Konferenzgebühren und Verpflegung.

Programm, Anmeldung und Hotelempfehlungen finden Sie unter:  http://www.migration.paritaet.org/index.php?id=4490

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bagfa-Kongress: Kreativ, pragmatisch und fröhlich - ein engagierter Blick auf Inklusion

Welche Rolle kann eigentlich das freiwillige Engagement für eine umfassende, selbstverständlich gewordene und gelebte Inklusion spielen? Kann es eine Triebfeder sein? Der Inklusionskongress der bagfa bringt am 23. Juni in Berlin Menschen aus ganz verschiedenen Bereichen zusammen, um einmal anders über Inklusion nachzudenken und zu diskutieren. Der Umgang in Medien mit Behinderungen wird uns dabei genauso beschäftigen, wie die Inklusion im Sport, in Nachbarschaften und bei gemeinsamen Kulturerlebnissen.

Ob aus Freiwilligenagenturen, Verbänden, der Selbstvertretung oder der Eingliederungshilfe: In Kurzvorträgen, Workshops und im Austausch miteinander wollen wir Inklusion nicht als Thema begreifen, das sich nach Fachrichtungen getrennt diskutieren lässt, sondern als einen übergreifenden Gesellschaftsentwurf.

Im Rahmen des Inklusionskongresses wird der Inklusionspreis „Anstiften zu Teilhabe“ der Dr. Jürgen Rembold Stiftung durch die Beauftrage der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, verliehen.

Bewerben können sich ab sofort alle Freiwilligenagenturen in Deutschland unabhängig von einer Mitgliedschaft in der bagfa. Die Bewerbungsfrist endet am 14.04.2017.

Der Inklusionskongress findet in Kooperation mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. statt.

Anmeldung: Sie können sich online bis zum 09. Juni 17 anmelden unter: https://bagfa-inklusion.de/veranstaltungen/kongress-ein-engagierter-blick-auf-inklusion-23-06-2017-berlin/

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Akademietagung des Deutschen Vereins: Mit Zielen in der Eingliederungshilfe steuern“ vom 17.-18. Mai 2017 im Bildungszentrum Erkner bei Berlin

Durch das Bundesteilhabegesetz ist das Thema „Teilhabeziele“ brandaktuell geworden.

Nach § 19 BTHG soll der Teilhabeplan „erreichbare und überprüfbare Teilhabeziele und deren Fortschreibung“ enthalten. Der Träger der Eingliederungshilfe kann zudem die Teilhabeziele mit Hilfe einer Teilhabezielvereinbarung vereinbaren. Damit kommt der Zielentwicklung im Teilhabe- und Gesamtplanverfahren eine besondere Bedeutung zu.

In der Praxis ist es oftmals schwierig, ein passendes Zielsystem mit den Leistungsberechtigten zu erstellen. Im Rahmen der Akademietagung wird ein bereits in einigen Bundesländern praktiziertes dreistufiges Zielsystem vorgestellt und die Anwendung anhand von praktischen Beispielen trainiert. Die Akademietagung stellt einen engen Bezug zum Bundesteilhabegesetz mit seiner Teilhabe- und Gesamtplanung dar.

Onlineanmeldungen sind möglich unter: https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/at_4173-17. Anmeldeschluss: 17. März 2017

Weitere Informationen finden Sie hier:

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