Infobrief Servicebereich Entgelt 05 / 2017

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05 / 2017
14.03.2017

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»SGB XII

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

aus dem Servicebereich Entgelt entsenden wir Ihnen folgende Information:

SGB XII 

Novellierung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) / Berücksichtigung einer Finanzierung der Frauenbeauftragten im Werkstattbereich und der Erhöhung der Anzahl der Werkstatträte

Mit der Novellierung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde u.a. eine Frauenbeauftragte im Werkstattbereich eingeführt. Zudem wurde die Anzahl der Werkstatträte erhöht.

Frauenbeauftragte:

Weibliche Werkstattbeschäftigte wählen künftig in jeder Werkstatt eine Frauenbeauftragte und mindestens eine Stellvertreterin. Wählbar sind alle wahlberechtigten Frauen, die am Wahltag seit mindestens sechs Monaten in der Werkstatt beschäftigt sind. Dies soll erstmals ab 01.10.2017 erfolgen.

Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen haben ein Recht auf Freistellung, soweit es zur Durchführung der Aufgaben erforderlich ist. Bei mehr als 200 wahlberechtigten Frauen in der Werkstatt besteht auf Verlangen ein Recht auf vollständige Freistellung der Frauenbeauftragten.

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