Infobrief Ältere Menschen und Pflege 15 / 2017

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15 / 2017
23.03.2017

Infobrief Ältere Menschen und Pflege

Inhalt

»Problemanzeigen im Rahmen der Umstellung durch PSG II »Veranstaltungshinweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief erhalten Sie Informationen des Fachbereichs "Ältere Menschen und Pflege" des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg.

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Generell freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen.

Alle Newsletter und Info-Briefe finden Sie auch in unserem Archiv.

Problemanzeigen im Rahmen der Umstellung durch PSG II 

Pauschales Ausgleichsverfahren zur Behebung der finanziellen Deckungslücke bei stationären Pflegeeinrichtungen infolge der fehlerhaften BARMER-Informationen

In den letzten Wochen haben uns einige Problemanzeigen wegen fehlerhafter Überleitungen von BARMER-Versicherten in vollstationären Einrichtungen erreicht. Die Einrichtungen hatten im Frühjahr fehlerhafte Mitteilungen über das Vorliegen einer EA erhalten und auf dieser Grundlage den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil kalkuliert. Die im Dezember erfolgten Bescheide wiesen dann Abweichungen von den Mitteilungen in Bezug auf das Vorliegen von EA auf. Im Ergebnis ist damit z.B. der berechnete einrichtungseinheitliche Eigenanteil falsch und neu zu kalkulieren.

An dieser Stelle möchten wir uns für die Hinweise und die Teilnahme an unserer Abfrager zum Umfang der Problemanzeigen im Rahmen der Umstellung durch PSG II bedanken. Mit Ihren Hinweisen haben Sie dazu beigetragen, den Umfang der Problemanzeigen Bundesweit aufzuzeigen. Inzwischen konnte in Gesprächen mit der BAGFW, den Pflegekassen und dem BMG auf Bundesebene Empfehlungen zur Behebung der finanziellen Deckungslücke bei stationären Pflegeeinrichtungen infolge der fehlerhaften BARMER-Informationen abgestimmt werden.

Wir sind der Überzeugung, dass diese in der gegenwärtigen Aushandlungssituation das bestmögliche Ergebnis darstellen un empfehlen dirngend die Umsetzung.

Die Vorteil liegt darin, dass die Lösung pauschal, schnell und unbürokratisch ist. In die Endfassung der Empfehlungen haben wir noch einbringen können, dass die vorgeschlagene Lösung nur einen "teilweisen Ausgleich" des entstandenen Schadens ermöglicht und dass die Zahlungsweise in der Regel in Form einer Einmalzahlung, ggf. in zwei Tranchen erfolgt.

Pauschales Ausgleichsverfahren zur Behebung der finanziellen Deckungslücke bei stationären Pflegeeinrichtungen infolge der fehlerhaften BARMER-Informationen.

  • Wir möchten explizit noch darauf hinweisen, dass Einrichtungen der Verhandlungsweg nach § 85 Absatz 7 SGB XI jederzeit offen steht, sollten sie den Ausgleich des entstandenen Schadens nicht in der in den Empfehlungen vorgeschlagenen Form wählen.
  • Das Ausgleichsverfahren findet einmalig zeitnah in 2017 statt. Es wird keine Koppelung an das Pflegesatzverfahren in 2018 geben.
  • Das Nachweisverfahren wird beschränkt auf den Abgleich der Daten zu den betroffenen Versicherten gemäß BARMER-Schreiben aus Mai 2016 und der in den stationären Einrichtungen im Januar 2017 wohnenden BARMER-Versicherten in Bezug auf die sich hieraus ergebenen Abweichungen von deren Pflegegraden aufgrund der Bescheide.
  • Es wird keine weiteren Nachweisverfahren geben. Insbesondere muss nicht mit weiteren  Unterlagen nachgewiesen werden, dass die fehlerhaften Infos in die Überleitungsberechnung eingeflossen sind.
  • Die pauschale Ausgleichzahlung wird in Höhe von 75 % dieser kumulierten Summe und aufaddiert für bis zu 12 Monaten (max. Zeitraum Januar 2017 – Dezember 2017) durch die BARMER vorgenommen und direkt an die Einrichtung ausgezahlt.
  • Die so entschädigten Einrichtungen müssen eine Verzichtserklärung in Bezug auf die Regelung nach § 87 Absatz 5, bezogen auf den Barmer-Sachverhalt abgeben.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen:

Anlage 1: Empfehlungen der Bundesebene

Anlage 2: Informationen zum Feststellungsverfahren

Anlage 3: Feststellungsantrag (Muster)

Anlage 4: Feststellungsantrag Blanko

Für das Feststellungsverfahren steht ab dem 21.03.2017 auf der Homepage der BARMER unter dem Punkt "Informationen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen"

www.barmer.de/s050013 mit dem Kennwort: BARMER-2511pfINFO1617

als Download ein Antragsvordruck zur Verfügung. Der komplett ausgefüllte Vordruck sowie die versichertenbezogenen Informationen aus Mai 2016 für die BARMER Bewohnerinnen und Bewohner sind bis spätestens 31.12.2017 an die folgende Adresse zu senden:


BARMER – Pflegekasse
Hauptverwaltung
Abteilung Pflege 1150
Lichtscheider Str. 89
42285 Wuppertal

 

» direkt zur BARMER

Umgang mit Problemanzeigen andere Kassenarten

Neben den fehlerhaften Informationen der BARMER liegen uns auch Problemanzeigen anderer Kassenarten, insbesondere der AOK vor. Nach unseren Informationen konnte in einigen Fällen durch direkte Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Kasse eine Lösung herbeigeführt werden. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir zunächst den direkten Lösungsweg mit der jeweiligen Kasse zu suchen. Sollte hier keine Lösung im direkten Kontakt möglich sein bitten wir Sie uns hierüber zu informieren.

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