Infobrief Kinder 06 / 2021

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06 / 2021
08.04.2021

Infobrief Kinder

FG Kinder

Inhalt

»Erweiterte Teststrategie - Aktualisierte Hinweise für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief informieren wir Sie über die Testmöglichkeiten für Beschäftigte in Kitas sowie die Aktualisierung der Schutz- und Orientierungshinweise zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

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Erweiterte Teststrategie - Aktualisierte Hinweise für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen 

Künftig Selbsttests für Kita-Beschäftigte - Vorerst keine Tests für Kinder

Nach dem Auslaufen der bisherigen Teststrategie mit Gutscheinen für zwei anlasslose Antigen-Testmöglichkeiten (Schnelltests) pro Woche für die Beschäftigen in Kitas zum 31.03.2021 will das Land das Testangebot für Kita-Beschäftigte und Kindertagespflegepersonen auf Schnelltests für die Selbstanwendung umstellen. Diese sollen ab dem 12. April 2021 zur Verfügung stehen. Das für die Beschaffung und die Distribution der Testkits verantwortliche Sozialministerium wird etwa drei Millionen weitere Testkits beschaffen. Mit den Kreisen, Städten und Gemeinden hat das Sozialministerium vereinbart, dass die Testkits an die Kommunen ausgeliefert werden. Diese sind dann für die Verteilung an alle Schulen und Kindertageseinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft in ihrem Gebiet verantwortlich. Nähere Informationen hierzu liegen uns leider nicht vor.                                                                                                                                             

Testungen für Kindergartenkinder sind momentan vom Land nicht vorgesehen und folglich werden auch keine Testkits für Kinder vom Sozialministerium zur Verfügung gestellt. Allerdings könnten Eltern für ihre Kinder einmal pro Woche die anlasslosen und freiwilligen Bürgertestungen in Arztpraxen, Apotheken und kommunalen Teststationen in Anspruch nehmen.

Aktualisierte Schutz- und Orientierungshinweise für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Die Schutzhinweise von KVJS, LGA und UKBW, die FAQs zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen sowie die von Träger- und Kommunalverbänden gemeinsam erarbeiteten und mit dem Kultusministerium abgestimmten Orientierungshinweise für Kitas zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wurden aktualisiert. Die Aktualisierungen greifen die seit 22.03.2021 geltenden Regelungen zum Tragen von medizinischen Masken bzw. FFP2-Masken in den Einrichtungen auf:

  • Beschäftigte tragen in der Kita eine medizinische oder FFP2-Maske (vgl. § 3 Corona-VO), es sei denn, sie sind ausschließlich mit Kindern im Kontakt und haben von anderen Erwachsenen einen Mindestabstand von 1,5 Metern.
  • Eltern und allen anderen abholberechtigten Personen tragen in der Kita eine Maske.