Familie aktuell 04 / 2021

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04 / 2021
13.04.2021

Familie aktuell

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Referats Familie des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg. Rückmeldungen zu unserem Newsletter nehmen wir gerne jederzeit entgegen.

Für das Aufrufen der Beiträge, die sich auf unserer Homepage befinden, benötigen Sie Ihren internen Zugang mit Ihrer Mitgliedsnummer. Falls Sie diese nicht mehr zu Hand haben, melden Sie sich bitte per Mail bei: yasar@paritaet-bw.de

Aus dem Landesverband 

Start der Koalitionsverhandlungen: Der PARITÄTISCHE stellt Forderungskatalog für eine gerechte, soziale Politik auf

Zum Start der Koalitionsverhandlungen richtet der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg einen Forderungskatalog an die Verhandlungsteams von Bündnis 90/Die Grünen und CDU in Baden-Württemberg. In diesen schwierigen Zeiten muss das zentrale Ziel der künftigen Landesregierung sein, den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken. Dazu sind eine Fülle von Maßnahmen erforderlich. Besonders dringlich ist die Armutsbekämpfung in einem so reichen Bundesland sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen und Löhne in der sozialen Arbeit, so der Verband. Der Forderungskatalog geht mit einem persönlichen Anschreiben an die Koalitionäre.

 

Sie können den Forderungskatalog in der Fachinformation unter dem angegebenen Link einsehen.

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PARITÄTISCHES Netzwerk Personal

Information - Vernetzung - Mitwirkung - Qualifizierung

 

Mit dieser Mission geht das neue PARITÄTISCHE Netzwerk Personal als erstes PARITÄTISCHES Netzwerk mit neuen digitalen Strukturen an den Start.

Das Netzwerk entsteht in Kooperation mit der PARITÄTISCHEN Akademie Süd als kompetente Partnerin in Sachen Bildungsmanagement, digitale Veranstaltungsformate und Community Management. Die Verantwortung für fachliche Themen und Inhalte liegt beim Servicebereich Personal des Landesverbandes.

Für Sie und gemeinsam mit Ihnen wollen wir dieses Netzwerk gestalten, dabei für Sie wichtige Themen identifizieren, diese gemeinsam mit Ihnen voran bringen, passgenaue Veranstaltungen konzipieren und insbesondere Ihren Erfahrungsaustausch untereinander befördern.

Wir sind der Meinung, dass bereits gemachte Erfahrungen in der Praxis oftmals der beste Ratgeber für bestimmte Fragestellungen sein können.

 

Wenn wir Sie neugierig gemacht haben und  Sie gerne mehr erfahren möchten, laden wir Sie ganz herzlich zu unserer digitalen Auftakt- und Informationsveranstaltung am Mittwoch, 12.05.2021, von 10.00 - 12.00 Uhr, ein.

 

Seien Sie dabei und gestalten Sie als Teil dieser neuen Community Ihre Personalarbeit der Zukunft mit !

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PARITÄTISCHER AK Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Unter dem Motto „Let’s talk about Online-Pressearbeit“ veranstaltet der PARITÄTISCHE Landesverband BW einen Arbeitskreis am Donnerstag, 29.04.2021 von 10.00 – 12.00 Uhr via ZOOM zu dem wir Sie herzlich einladen.

Der Medienexperten Dominik Ruisinger, Diplom-Poli­to­lo­ge, Jour­na­list, geprüf­ter PR-Bera­ter (DAPR), Digitalexperte und Fachbuchautor wird die Veranstaltung mit einem fachlichen Input begleiten. Im Vordergrund stehen der Austausch und konkrete Fragen, die Sie zum Thema „Online-Pressearbeit“ an den Medienexperten haben. Zentrale Fragestellungen können Sie uns auch gerne vorab zuschicken, damit wir sie gleich zum Auftakt der offenen Gesprächsrunde einbringen können.

Fragestellungen vorab und Ihre Anmeldung richten Sie bitte an marquart@paritaet-bw.de

Aus der Landesebene 

Weiteres Hilfspaket zur Entlastung von Familien

Die Landesregierung hat ein weiteres Hilfspaket zur Entlastung von Familien beschlossen. Mit insgesamt 56 Millionen Euro unterstützt das Land die Erstattung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung während der coronabedingten Schließzeiten im Januar und Februar. Die Unterstützung gilt für Kindertagesstätten, Kindergärten, Kindertagespflege, Horte, Horte an Schulen sowie die schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule.

 

Eckpunkte sind:

Die Unterstützung des Landes erstreckt sich auf den Zeitraum vom 11. Januar bis zum 22. Februar 2021.

Das Land beteiligt sich, wenn für diese Zeit Elternbeiträge für nicht erbrachte Betreuungsstunden nicht erhoben oder rückerstattet werden.

Die Entscheidung über die Erhebung von Elternbeiträgen liegt bei den Kommunen beziehungsweise bei den freien Trägern.

Für nicht erhobene beziehungsweise erlassene Elternbeiträge der Kinderbetreuungseinrichtungen der öffentlichen, kirchlichen und freien Träger sowie der schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule der öffentlichen Träger erstattet das Land den Kommunen pauschal 54 Millionen Euro. Die Mittel werden nach von den kommunalen Landesverbänden zu benennenden Verteilschlüsseln im Einvernehmen mit dem Land auf die Kommunen verteilt.

Weitere zwei Millionen Euro werden im Rahmen eines Sofortprogramms für die Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung gestellt, die auf Elternbeiträge für den öffentlichen Schulen vergleichbare schulbezogene Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule sowie flexiblen Nachmittagsbetreuung während des zweiten Lockdowns im Jahr 2021 verzichtet haben. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen eines Antragsverfahrens.

Zur Milderung der während der Schulschließungen entstandenen Liquiditätsengpässe werden zudem die monatlichen Abschlagszahlungen an die Schulen in freier Trägerschaft über einen Zeitraum von zwei Monaten um insgesamt sechs Millionen Euro erhöht.

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LADG - Landesantidiskriminierungsgesetz

Über 60 landesweit Verbände und Organisationen haben sich der Forderung nach einem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Baden-Württemberg bereits angeschlossen. Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg gehört zu den Erstzunterzeichner*innen. Wir fordern im Koalitionsvertrag für die kommenden Legislaturperiode ein LADG zu verankern. Dieses würde Lücken des Bundesgesetzes im Bildungsbereich, in Behörden und Ämtern wie dem Finanzamt, dem Gesundheitsamt, dem Bürger*innenbüro oder der Ausländerbehörde sowie der Landespolizei oder der kommunale Ordnungsbehörde schließen.

 

Über eine Online-Unterschriftensammlung können ab jetzt weitere Organisationen und Einzelpersonen den Aufruf unterstützen.

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Aus der Bundesebene 

Adoptionshilfe-Gesetz

Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz traten zum 1. April 2021 neue Regelungen für die Adoptionsvermittlung in Kraft. Das Gesetz, das auf Erkenntnissen aus der Adoptionsforschung basiert, setzt zu großen Teilen Forderungen der Länder und der Adoptionsvermittlungspraxis um.

Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Fachinformation unter dem angegebenen Link.

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Reform Adoptionsrecht - Empfehlungen des Deutschen Vereins

Seit der letzten umfassenden Reform des Adoptionsrechts im Jahr 1976 haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stark gewandelt, und neue wissenschaftliche Erkenntnisse der Adoptionsforschung wurden erarbeitet. Damit eine Adoption dem Wohl des Kindes gerecht wird, muss das Adoptionsrecht die Lebensbedingungen von Familien heute und die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Adoptionsforschung berücksichtigen.

 

Das Gesetz wird den Aufgabenkatalog für die Adoptionsvermittlungsstellen erheblich erweitern. Die Umsetzung erfordert daher umfängliche personelle Ressourcen und ein hohes Maß an Fachlichkeit, dass durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen und die Vernetzung der Fachkräfte untereinander sichergestellt werden muss. Dabei gilt es, Handlungskonzepte und Angebote bspw. für die Begleitung von abgebenden Eltern, die Einbeziehung von Kindern in den Beratungsprozess oder die kultursensible Beratung im Rahmen der Auslandsadoption neu- und weiterzuentwickeln.
 


Die Empfehlungen des Deutschen Vereins nehmen die rechtlichen Neuregelungen in den Blick und loten die Umsetzungsschritte und Bedarfe aus, die für die Fachpraxis der Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland daraus folgen. Zielgruppe der Empfehlungen sind neben Führungs- und Fachkräften der Adoptionsvermittlung, Multiplikator/innen aus Fachverbänden, die Familiengerichte, gerichtlich bestellte Betreuer/innen und andere soziale Dienstleister der Kinder- und Jugendhilfe.

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„Tatort Familie“ – Betroffenenrat veröffentlicht Impulspapier zum Tatkontext Familie

Kein Kind kann sich alleine schützen. In den letzten Monaten wurde die Familie als Ort von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt öffentlich stärker thematisiert. Mit dem vorliegenden Impulspapier möchte der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) eine breite Diskussion anregen und diese mit der Forderung nach einer dauerhaft geführten Auseinandersetzung mit dem Tatort Familie verbinden.

Babys, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, die in ihrer Familie sexualisierte Gewalt erleben, sind besonders schutzlos ausgeliefert. Die Gewalt erfahren sie ausgerechnet von den Menschen, auf deren Schutz sie angewiesen sind.

 

Der Betroffenenrat wird sich mit einer kontinuierlichen Arbeitsgruppe dem „Tatkontext Familie“ im kommenden Jahr intensiv widmen. Gleichzeitig sollte das Thema im Nationalen Rat und bei der im nächsten Jahr geplanten Sensibilisierungskampagne des UBSKM Gewicht erhalten. So der Betroffenrat.

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Kinderrechte ins GG - aber richtig!

Einen Tag vor dem Auftakt des parlamentarischen Verfahrens veröffentlicht ein breites Verbändebündnis – initiiert vom Aktionsbündnis Kinderrechte – einen Appell, der die Kritik am vorliegenden Formulierungsvorschlag zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz verdeutlicht.

Die Verbände, darunter auch das Deutsche Kinderhilfswerk, fordern die Bundestagsfraktionen sowie die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.

Sie erwarten eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich von Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz - aber richtig! Ist ein Gastbeitrag des Deutschen Kinderhilfswerkes, den Sie auf der Seite unseres GV nachlesen können.
 

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Die „Kindergarantie“ (Child Guarantee)

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur Einführung einer sogenannten "Kindergarantie" veröffentlicht.

Die „Kindergarantie“ (Child Guarantee) hat das Ziel, jedes arme und armutsgefährdete Kind in der EU zu unterstützen. Jedes Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen haben, die es für sein Wohlergehen und seine Entwicklung benötigt. Dazu gehört die Teilhabe von Kindern an kostenloser medizinischer Versorgung, unentgeltlicher Bildung, kostenlosen Betreuungseinrichtungen, angemessenen Wohnverhältnissen und geeigneter Ernährung inklusive eines kostenlosen Mittagessens. Diese Schwerpunkte sind in dem Kommissionspapier mit einzelnen weiteren Indikatoren unterfüttert. Dieser nun verabschiedete Vorschlag erfolgt im Rahmen der Kinderrechtsstrategie. 

Mit der Kindergarantie sollen die europäischen Mitgliedstaaten eine Einschätzung der Situation der Kinder bzgl. der unterschiedlichen thematischen Schwerpunkte vorlegen und wirksame Maßnahmen ergreifen. Die Umsetzung erfolgt somit überwiegend auf nationaler Ebene. Innerhalb von sechs Monaten nach Annahme der Ratsempfehlung sollen die Regierungen nationale Aktionspläne zur Umsetzung vorlegen.

Die Initiative bietet somit eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut in Deutschland und Europa zu verstärken. Mit ihr geht die Hoffnung und Erwartung einher, dass die Bekämpfung von Kinderarmut neue Impulse erhält. Die AGF unterstützt die Initiative und plant, den Prozess auf nationaler Ebene weiterhin zu begleiten. Mit einer Reihe von Fachgesprächen in den einzelnen Themenbereichen soll diskutiert werden, was eine Umsetzung in und für Deutschland bedeutet.

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Schwangerschaftsberatung während der Covid-19-Pandemie - Erste Studienergebnisse

Die Praxis von allgemeiner Schwangerschaftsberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung und Beratung zu Sexualität und Partner*innenschaft (§ 2 und § 5 SchKG) hat sich unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie und den damit einhergehenden, zeitweiligen Kontaktbeschränkungen deutlich verändert.

Das Forschungsprojekt „Schwangerschaftsberatung während der Covid-19-Pandemie aus Sicht von Beratungsfachkräften“ untersucht diese Veränderungen exemplarisch in vier ausgewählten Bundesländern (Niedersachsen, Bayern, Berlin und Brandenburg).

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Corona-Informationen zur Schwangerschaft und Geburt

Mother-Hood hat Corona-Informationen zur Schwangerschaft, Geburt und Stillen zusammengetragen und stellt diese auf seiner Homepage zur Verfügung. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert.

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Bundesweite Kampagne zum sechsjährigen Mietenstopp

Unter dem Slogan "­Mietenstopp! Denn dein Zuhause steht auf dem Spiel" ist eine Kampagne gestartet, die einen sofortigen bundesweiten Mietenstopp fordert. Die Mietpreise sind vielerorts unerträglich hoch. Sie bringen Menschen an ihre finanzielle Belastungsgrenze und nicht selten müssen Menschen ihre Wohnung aufgeben. Deshalb setzt sich der PARITÄTISCHE Gesamtverband gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen sowie stadt- und mietenpolitischen Initiativen in einer zivilgesellschaftlichen und überparteilichen Kampagne für einen bundesweiten Mietenstopp von sechs Jahren ein.

Auch Sie können die Kampagne unterstützten, als Organisation oder als Einzelperson.

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Aus dem Bundestag / Bundesrat 

Bundesrat stimmt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu

Der Bundesrat hat am 26. März 2021 der vom Bundestag beschlossenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt.

Betroffene als Subjekte

Im Vormundschaftsrecht steht nun der Mündel mit seinen Rechten im Zentrum. Die Erziehungsverantwortung des Vormunds, das Verhältnis von Vormund und Pflegeperson, die in der Regel den Mündel im Alltag erzieht, werden ausdrücklich geregelt. Ziel ist es, eine konsequent am Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen orientierte Praxis zu gestalten und Betroffene in der Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit zu unterstützen. Zudem werden die Rechte der Pflegeperson gestärkt.

Weitere Inhalte zum Gesetz finden Sie auf der Homepage des Bundesrates.

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Mehr Kinder- und Jugendschutz im Internet

Der Bundesrat hat 26. März 2021 eine Reform des Jugendschutzgesetzes gebilligt, die der Bundestag am 5. März 2021 beschlossen hatte. Sie soll einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet gewährleisten.

In einer begleitenden Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung allerdings zu einem konstruktiven Dialog über die Fortentwicklung des Gesetzes und insbesondere dazu auf, die in der Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 2020 (BR-Drs. 618/20 (B)) geäußerten konkreten Vorschläge zur besseren Verzahnung von Landes- und Bundesrecht zu berücksichtigen.

Vorsorgemaßnahmen der Anbieter

Das Gesetz führt das Konzept der Anbietervorsorge ein. Es verpflichtet Internetdienste, die für Kinder und Jugendliche relevant sind, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen. Anbieter müssen Voreinstellungen wählen, die Kinder und Jugendliche besonders vor Mobbing, sexualisierter Ansprache durch „Cybergrooming“, Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Diese sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Weiter müssen Anbieter geeignete Schutzkonzepte wie altersgerechte Voreinstellungen und Hilfs- und Beschwerdesysteme für ihre junge Zielgruppe entwickeln und umsetzen.

Weitere Informationen zum Gesetz entnehmen Sie bitte unter dem angegebenen Link.

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Veranstaltungen und Fachtage 

Auftaktforum Präventionsnetzwerk Nürtingen

Jedes fünfte Kind in Baden-Württemberg leidet unter den Folgen von Kinderarmut. Um diese Situation in Nürtingen zu verbessern, initiierte das Jugendreferat der Stadt Nürtingen, mit vielen weiteren Akteuren, das Projekt „Präventionsnetzwerk gegen Kinderarmut und für Kindergesundheit“, das vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gefördert wird. Das Projekt startet offiziell mit einem Auftaktforum, zu dem Sie alle herzlich eingeladen sind. Das Programm und weitere Informationen zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte aus der Homepage unter dem angegebenen Link.

 

Das Auftaktforum findet am Donnerstag, 22.04.2021 von 10:00 -15:00 Uhr online statt.

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Gleiche Rechte für alle Familien? Familiengerichte stellen sich gegen Diskriminierung im Abstammungsrecht

Nach der Einführung der Dritten Option und Ehe für Alle hat der Bundestag die gesetzlichen Regeln unangetastet gelassen, nach denen Kindern bei Geburt rechtlich Elternteile zugeordnet werden. Das führt zu einer massiven Benachteiligung von queeren Familien, in denen der zweite Elternteil kein Mann, sondern eine Frau oder eine Person mit divers-Eintrag ist. Kinder, die in solche Beziehungen geboren werden, haben rechtlich nur ein Elternteil - auch wenn die Eltern verheiratet sind oder die Elternschaft anerkennen möchten. Gemeinsam mit zwei Familien und ihren Rechtsanwältinnen geht die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gerichtlich gegen diese Diskriminierung vor - und hat nun einen wichtigen Etappensieg zu vermelden: Das Oberlandesgericht Celle hat das Verfahren ausgesetzt und den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.


Lea Beckmann ist Rechtsanwältin und koordiniert die strategischen Klagen bei der GFF. Sie stellt die Hintergründe der Verfahren vor, ordnet den Beschluss des Oberlandesgerichts ein und steht für eine Diskussion zur Verfügung.

 

Wenn Sie an dieser Online-Veranstaltung (per Zoom) teilnehmen möchten, bitten wir Sie um eine direkte Anmeldung über den angegebenen Link bis zum Freitag, 23. April 2021


Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben. Die Einwahldaten gehen den Teilnehmer*innen nach Anmeldeschluss zu.

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Aktionskongress gegen Armut

Der Aktionskongress gegen Armut findet dieses Jahr vom 10. - 12. Juni digital statt.

Konzepte zur Armutsbekämpfung liegen auf dem Tisch. Doch die Armut in Deutschland steigt weiter. Schon vor Corona hat sie ein Rekordniveau erreicht. Mit der Krise droht die Ungleichheit weiter zuzunehmen. Dagegen wollen wir uns gemeinsam fortbilden, vernetzen und handeln. Alles digital.

Das Motto: Armut? Abschaffen!

Gemeinsam wollen wir Strategien erarbeiten, die armutspolitischen Forderungen mehr Gehör in Öffentlichkeit und Politik verschaffen und den Druck für Veränderung erhöhen.

Es erwarten Sie spannende Inputgeber*innen wie Inge Hannemann und Sarah-Lee Heinrich. Darüber hinaus freuen wir uns, die Journalistin und Autorin Anna Mayr als Eröffnungsrednerin begrüßen zu dürfen. Im Anschluss an mehrere zentrale Veranstaltungen mit allen Teilnehmenden finden jeweils parallel laufende Workshops statt. Weitere Informationen zu Ablauf und Anmeldung finden Sie unter dem angegebenen Link.

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