Infobrief Servicebereich Entgelt 07 / 2017

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07 / 2017
27.03.2017

Infobrief Servicebereich Entgelt

Inhalt

»SGB XII

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

aus dem Servicebereich Entgelt erhalten Sie folgende Informationen:

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SGB XII 

Information über den Beschluss der Vertragskommission SGB XII v. 14.03.17 zur Übergangsregelung für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII für die Vertragspartner der Eingliederungshilfe in BW; § 139 SGB XII (Art. 12 BTHG) -

"Verhandlungssperre 2018/2019" ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Vertragskommission nach § 24 des Rahmenvertrages nach § 79 Abs. 1 SGB XII ist es uns gemeinsam gelungen, am 14.03.2017 einen Beschluss zur Übergangsregelung für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII für die Vertragspartner der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg zu fassen.

Das gemeinsames Schreiben der Vertragskommission SGB XII vom 20.03.2017, in dem über den Beschluss vom 14.03.2017 informiert wird, ist in der Anlage für Sie zur Information beigefügt.

Der Beschluss gibt Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des § 139 SGB XII (Artikel 12 BTHG), um ein landesweit einheitliches Vorgehen sicher zu stellen. Danach soll es in der Auslegung des § 139 Abs. 2 SGB XII den Verhandlungsparteien möglich sein, neue Vergütungsvereinbarungen nach Ablauf des bisherigen Vereinbarungszeitraums auch dann abzuschließen, wenn der Vereinbarungszeitraum der bisherigen Vereinbarung nach dem 31.12.2017 endet. § 77 Abs. 3 Satz 1 SGB XII soll dabei keine Anwendung finden; d.h. § 139 Abs. 2 SGB XII setzt im Unterschied zu § 77 Abs. 3 Satz 1 SGB XII keine unvorhersehbaren wesentlichen Änderungen voraus.

Bei Umsetzung dieses Beschlusses können damit prospektive tarifliche Personalkostensteigerungen und inflationsbedingte Sachkostensteigerungen in den 2018 und 2019 verhandelt werden.

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