Infobrief Menschen mit Behinderung 19 / 2021

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19 / 2021
10.05.2021

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, Frühförderung, EUTB-Stellen

Inhalt

»Aktuelles zur Corona-Pandemie »Aktuelles zum BTHG und zum RV SGB IX »Aktuelle Infos

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Der Infobrief des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg beinhaltet gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie sowie Frühförderung relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle (Bereichsleitung, Referate Behindertenhilfe und Frühförderung)

Aktuell nur per Mobilfunk: 01578 – 1283839

E-Mail-Kontakt

Sven Reutner (Referate Sozialpsychiatrie und Behindertenhilfe)

Aktuell nur per Mobilfunk: 0179 – 4217568

E-Mail-Kontakt


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Newsletter und Infobriefe

 

Aktuelles zur Corona-Pandemie 

UstA-Angebote im Rahmen der Offenen Hilfen/FED - Freizeiten am Wochenende und Pfingsten und Corona-Pandemie

UstA-Angebote im Rahmen der Offenen Hilfen/FED - Freizeiten am Wochenende und Pfingsten und Corona-Pandemie

Nachfolgend eine Rückmeldung aus dem Ministerium für Soziales und Integration aus aktuellem Anlass zur Frage
„Ob Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI Freizeiten für pflegebedürftige behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an Wochenenden bzw. unter der Woche während der Pfingstferien mit Übernachtung anbieten können.“

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Information zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung

Information zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung

vergangene Woche hat der Bundesrat der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung und Verbreitung von COVID-19 zugestimmt.

Sie sieht bundesweite Erleichterungen und Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen für Geimpfte und Genesene vor, insbesondere auch im Zusammenhang von Besuchen in Einrichtungen.

Dies ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung, für den sich der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes in seinem Positionspapier zur Corona-Pandemie ausgesprochen hatte. Weitere Schritte zur effektiven Pandemiebekämpfung bleiben nötig, damit die Grundrechtseinschränkungen zurückgenommen werden können.

Zu den beschlossenen Erleichterungen und Ausnahmen für geimpfte und genese Personen gehören insbesondere:

  • Kein Nachweis eines Negativtests erforderlich (z.B. Teilnahme am Präsenzunterricht, Einkäufe, Fußpflege, Besuche von Gärten)
  • Sie zählen bei Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte oder Sportausübung nicht mit. Zu den privaten Zusammenkünften in diesem Sinne zählen auch die Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen und der Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wenn die teilnehmenden Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher geimpft oder genesen sind.
  • Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für sie nicht.
  • Die Quarantänepflicht entfällt, wenn sie aus Corona-Risikogebieten zurückkehren oder im Kontakt mit Corona-Infizierten waren.

Die Vorgaben zum Tragen einer Schutzmaske oder zum Abstandhalten im Rahmen von Hygieneschutzkonzepten gelten weiterhin auch für Geimpfte und Genesene, weil dies zu einer geringeren Verbreitung des Virus beiträgt.

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Aktuelles zum BTHG und zum RV SGB IX 

Aktualisierte Unterlagen der bereitgestellten Muster-Vorlagen

Aktualisierte Unterlagen der bereitgestellten Muster-Vorlagen

In den vergangenen Tagen haben wir Unterlagen unserer bereitgestellten Muster-Vorlagen auf unserer Homepage aktualisiert.

Dies betraf insbesondere die "Muster-Leistungsvereinbarung besondere Wohnform", in der wir bei den Leistungen Dopplungen hatten. In der nun eingestellten Version "Muster-Leistungsvereinbarung besondere Wohnform - aktualisiert 04. Mai 2021" ist dies behoben.

Bitte nutzen Sie bei Bedarf fortan diese Version.

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Fachliche Liga-Bewertung des KVJS-Modells

Fachliche Liga-Bewertung des KVJS-Modells

Die Fachausschüsse Psychiatrie und Behindertenhilfe und Finanzen der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg haben gemeinsam eine fachliche Bewertung zum Vorschlag des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) eines Modells zur Leistungs- und Vergütungsvereinbarung nach dem Landesrahmenvertrag SGB IX erstellt. Der Vorschlag des KVJS wurde bereits in verschiedenen Verhandlungen von Seiten der Stadt- und Landkreisen vorgelegt.

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Aktuelle Infos 

UstA - Newsletter Ausgabe 03

UstA - Newsletter Ausgabe 03

mit dem nachfolgenden Link gelangen Sie zum aktuellen Newsletter der Fach- und Koordinierungsstelle UstA mit Aktuellem zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag in der Corona-Krise, zum 5. Deutschen Freiwilligensurvey sowie zu digitalen Vortrags- bzw. Austauschangeboten

» weiter zum Newsletter der Fach- und Koordinierungsstelle UstA

Zeitlich begrenzte Förderung von E-Bikes bei der Aktion Mensch

 Zeitlich begrenzte Förderung von E-Bikes bei der Aktion Mensch

Aktion Mensch erweitert zum 01.05.2021 das Förderprogramm "Barrierefreiheit für alle“ um die Förderung von Elektro-Fahrrädern im Förderinstrument Mikroförderung.
 
Ab dem 01. Mai 2021 sind Elektro-Fahrräder inklusive Sicherheitsausstattung (z.B. Helme und Warnwesten)  förderfähig, bei denen eine weitere Person mit Behinderung in die Nutzung des Fahrrads eingebunden werden kann. Dabei liegt die Auswahl der Fahrzeugtypen und /-modelle ganz beim Projekt-Partner. Ob Rikscha oder Tandem spielt keine Rolle, nur einen Elektro-Motor muss das Rad haben.
 
ACHTUNG: Die Förderung der E-Bikes startete zum 01. Mai 2021 und ist auf ein Budget von insgesamt 1,5 Mio. Euro begrenzt.

Das angepasste Förderprogramm „Barrierefreiheit für alle“ stellen wir als Anhang zur Verfügung:

» weiter zum angepassten Förderprogramm „Barrierefreiheit für alle“