Migration aktuell 03 / 2017

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03 / 2017
24.07.2017

Migration aktuell

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen des Referats Migration des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Baden-Württemberg.

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Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen bezüglich des Informationstransfers und nehmen Ihre Vorschläge, Anmerkungen oder auch Kritik jederzeit gerne entgegen.

Herzliche Grüße

Basri Aşkın und Svenja Hasenberg

Publikationen& Arbeitshilfen 

Aylmagazin Zeitschrift für Flüchtlings- und Migrationsrecht 03/2017

Aylmagazin Zeitschrift für Flüchtlings- und Migrationsrecht 03/2017

Schwerpunkt der dritten Ausgabe dieses Jahres ist Afghanistan.

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Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und -förderung von Flüchtlingen

Hier eine übersichtlichen und aktuellen Arbeitshilfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema Arbeitsmarktzugang und zur -förderung. Auch die Ausbildungsförderung ist aufgeführt.

Die Handreichung informiert über die verschiedenen Aufenthaltstitel und Aufenthaltspapiere, gibt eine Übersicht über die Zuständigkeiten für die Beratung und Vermittlung, die verschiedenen Förderinstrumente nach SGB III und BAföG, die Integrationskurse und die Sprachförderung. Den Abschluss bilden zwei Adressüberblicke zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen und über Beratungsstellen, Projekte und weiterführende Informationen der IvAF-Projektverbünde bundesweit.

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Handreichung des Deutschen Vereins für die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung

Die weltweiten Wanderungs- und Fluchtbewegungen der letzten Jahre haben unter anderem auch dazu geführt, dass Familien oftmals nicht als Einheit migrieren oder flüchten können, sondern sich in verschiedenen Ländern oder auch Kontinenten aufhalten. Häufig werden Familien auf der Flucht auseinandergerissen.

Die Familie ist der Kern unserer Gesellschaft und ihre Einheit ist durch Grund- und Menschenrechte geschützt. Das Ankommen in Deutschland ist für Menschen schwer, die in Sorge um ihre Angehörigen im Herkunfts- oder Transitland leben. Der gegenseitige Halt und die Unterstützung im Familienverbund ist eine zentrale Ressource für die Integration in Deutschland.

Unter dem folgenden Link finden Sie die vollständige Stellungnahme.

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Aufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzug

Aufnahme aus dem Ausland beim Familiennachzug

Die Arbeitshilfe hat die Anwendung des §22 Satz 1 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zum Inhalt.

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allgemeine & fachliche Informationen 

Familiennachzug von Flüchtlingen

Familiennachzug von Flüchtlingen

Der DRK Suchdienst hat eine aktuelle Fachinformation zum Thema Familiennachzug herausgegeben.Diese Fachinfo widmet sich folgenden Themen:

1. Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
1.1 Humanitäre Aufnahme gemäß § 22 AufenthG
1.2 Subsidiär Schutzberechtigte im Klageverfahren auf Flüchtlingsanerkennung
1.3 Terminbeantragung bei den deutschen Auslandsvertretungen
2. Wartezeiten auf einen Termin an den deutschen Auslandsvertretungen

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Alltagsfreundlichkeit ist wesentlich für traumatisierte Flüchtlinge

Unter folgendem Link ist ein kurzes Statement des Soziologen und Trauma-Fachberaters Marek Spitczok von Brisinski zu lesen, in dem es um traumatisierte Geflüchtete in Sprachkursen geht.

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Neues Beratungsangebot für Geflüchtete in Mössingen

move on - menschen.rechte tübingen, Fluchtpunkte Tübingen und der Freundeskreis Asyl Mössingen bieten den Geflüchteten, die in der Pausa-Unterkunft in Mössingen untergebracht sind, ab Mai eine wöchentliche Sprechstunde. Im Mittelpunkt steht die Beratung im Asylverfahren. Viele der dort untergebrachten Menschen haben derzeit ihre Anhörungen oder bekommen Ablehnungsbescheide, insbesondere Geflüchtete aus Afghanistan. Das Beratungsangebot wird unterstützt von der Stadt Mössingen.

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Leitbild der Migrationsberatung für Erwachsenen MBE

Leitbild der Migrationsberatung für Erwachsenen MBE

Die bundesgeförderte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) ist ein Angebot der Freien Wohlfahrtspflege für Flüchtlinge und Zugewanderte. Sie ist eng verzahnt mit anderen Beratungsdiensten und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege.

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Öffnung der Ausbildungsförderung und der berufsbezogenen Sprachkurse für afghanische Asylsuchende

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) vertritt erfreulicherweise jetzt die Auffassung, dass bei Asylsuchenden aus Afghanistan nunmehr von einem dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt auszugehen sei. Seit dem 1. Juli sind für diese daher (wie bisher schon für Asylsuchende aus Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Eritrea) die Integrationsleistungen, die in der Zuständigkeit des BMAS bzw. der Bundesagentur für Arbeit liegen, geöffnet worden. Hierbei handelt es sich um

berufsbezogene Deutschkurse nach § 45a AufenthG (gem. Deutschsprachförderverordnung DeuFöV),

Leistungen der Ausbildungsförderung gem. § 132 Abs. 1 SGB III (BAB, AbH, ASA, BvB, Ausbildungsgeld, mit unterschiedlichen Wartefristen),

frühzeitige Leistungen der Arbeitsförderung bereits ab dem 1. Tag des Aufenthalts und nicht erst nach Zuweisung in die Kommunen (§ 131 SGB III).

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Dokumentation zur Veranstaltung "Paritätische Perspektiven: Die Zukunft der Flüchtlings- und Integrationspolitik gestalten"

Dokumentation zur Veranstaltung "Paritätische Perspektiven: Die Zukunft der Flüchtlings- und Integrationspolitik gestalten"

Gemeinsam haben wir uns im März über die vielfältigen Aktivitäten Paritätischer Mitgliedsorganisationen zur Unterstützung geflüchteter Menschen in den verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit ausgetauscht und diskutiert: Wo steht die Gesellschaft aktuell bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten? Welche Herausforderungen, aber auch Lösungsansätze ergeben sich dabei in der konkreten Praxis? Und wie wollen „wir“ eigentlich zusammenleben?

Die Dokumentation zu den Vorträgen und Ergebnissen finden Sie unter diesem Link:

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Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften

Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften

Zum Weltflüchtlingstag hat die "Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" überarbeitete und erweiterte Leitlinien zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften vorgelegt.

Die so genannten „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ wurden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF unter der fachlichen Beteiligung vom Paritätischen Gesamtverband und vielen weiteren Partner/-innen auf Grundlage der ersten Herausgabe im Frühjahr 2016 erarbeitet. Die Neuauflage erweitert den Fokus auf besonders schutzbedürftige Personengruppen, wie Kinder, Jugendliche und Frauen, und enthält erstmals auch Leitlinien zum Schutz von geflüchteten Menschen mit Behinderungen und LSBTI* Geflüchteten. Hierbei waren auch paritätische Mitgliedsorganisationen wie z.B. Handicap International, die Lebenshilfe - Landesverband Hamburg, die Schwulenberatung Berlin, der Arbeiter-Samariter-Bund NRW e.V., der Lesben- und Schwulenverband sowie der Migrationsrat Berlin-Brandenburg e. V. fachlich beteiligt.

Die sechs Mindeststandards erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte. Die Neuauflage basiert auf den aktuellen Lebensumständen von Geflüchteten in Unterkünften und deren Rückmeldungen sowie den Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Praktiker/-innen und Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe.

Die Neuauflage der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ steht hier zum Download bereit.

Im Rahmen der seit Frühjahr 2016 laufenden Initiative fördert das BMFSFJ bis Ende 2017 in rund 100 Flüchtlingsunterkünften Gewaltschutzkoordinator/-innen. Die geförderten Unterkünfte dienen als Konsultationseinrichtungen und können weitere interessierte Flüchtlingsunterkünfte bei der Entwicklung, der Umsetzung und dem Monitoring einrichtungsinterner Schutzkonzepte unterstützen.

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Handlungsempfehlungen Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen

Handlungsempfehlungen Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen

Im Link die ausführlichen Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen mit vielen wichtigen Fragen
- vorläufige Inobhutnahme und Inobhutnahme
- Bestellen eines Vormundes
- Altersfeststellung
- Asylantragsstellung und andere ausländerrechtliche Maßnahmen
- viele Hinweise zum Umgang mit bestimmten Fragestellungen im Umgang mit UMF. 

 

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Projekte & Förderprogramme 

Alle Kids sind VIPS - Jugendintegrationswettbewerb

Alle Kids sind VIPS - Jugendintegrationswettbewerb

Ein weiteres Mal ist die Bertelsmann Stiftung wieder auf der Suche nach Integrationsprojekten, die maßgeblich von Jugendlichen im Alter von 11 bis 21 Jahren initiiert worden sind und sich für ein faires Miteinander in kultureller Vielfalt einsetzen. Das Engagement der Teilnehmer wird mit einer Auszeichnung der innovativsten Jugendprojekte gewürdigt, die den sozialen und interkulturellen Zusammenhalt stärken. Die Bewerbungsphase läuft vom 1. Mai-28. September 2017

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AMIF: Informationen zur Förderphase 2017

AMIF: Informationen zur Förderphase 2017

Förderzeitraum- und antrag: Die Ausschreibung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2017 veröffentlicht. Ein Projekt kann für maximal 24 Monate gefördert werden, der Beginn ist spätestens zum 30.6.2018 möglich. Projekte, die eine Projektförderung in Betracht ziehen, können sich online beim  BAMF registrieren und erhalten dann eine Information zur Ausschreibung: https://www.bamf.de/DE/DasBAMF/EUFonds/AMIF/amif.html

Förderhöhe- und Förderart: Insgesamt stehen für das Nationale Programm knapp 25 Mio € zur Verfügung. Voraussichtlich wird es wieder eine Mindestfördersumme von 100.000€ gelten. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung von 75% bis maximal 90%.

Förderinhalte und -kriterien: Projekte können in den drei Spezifischen Zielen 1) Asyl (Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich seiner externen Dimensionen), 2) Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration oder 3) Rückkehr gefördert werden.  In den einzelnen Spezifischen Zielen kann man aber Projekte in ein oder mehreren Maßnahmebereichen beantragen. Zur besseren Vorbereitung möglicher Anträge finden Sie daher im Anhang eine Power-Point, die auch diese Maßnahmebereiche benennt. Laut Bamf sollen in der neuen Förderphase vor allem Projekte berücksichtigt werden, die neue Ansätze verfolgen und als Modell- oder Pilotprojekte gelten können. Weiterhin sollen Projekte bundeslandübergreifend und in Kooperation mit Partnern geplant und durchgeführt werden. Die Bundesländer, Bundesministerien und kommunale Stellen werden im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens zur Entscheidung über eine Förderung konsultiert.

 

Integrationshelden gesucht

Bereits zum sechsten Mal würdigt bigFM Integrationshelden, die sich für ein vorurteilsfreies Miteinander in Baden-Württemberg stark machen. Wenn Sie sich für Integration in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung, Musik oder in ganz anderen Sparten engagieren, können Sie sich mit Ihrem Projekt anmelden. Die Gewinner der Initiative für Integration in Baden-Württemberg werden am 15. November 2017 in der SpardaWelt in Stuttgart gekürt. Ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 3.000 Euro wartet auf die besten Integrationsprojekte. Neben Manfred Lucha, dem Minister für Soziales und Integration, werden auch dieses Jahr wieder weitere namenhafte Gäste zur Verleihung erscheinen und den Gewinnern die Preise überreichen.

 

Bewerben können sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Vereinen, Verbänden, Schulen und Initiativgruppen aus dem Non-Profit-Bereich. Bewerbungen von Einzelpersonen sind ebenso möglich. Was zählt, ist die Idee. Die Umsetzung kann bereits erfolgt sein – sollte jedoch nicht länger als ein Jahr zurück liegen – oder sich in der konkreten Planungsphase befinden.

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Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung Neue Förderrichtlinie zur Alphabetisierung und Grundbildung

Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung Neue Förderrichtlinie zur Alphabetisierung und Grundbildung

Im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine neue Richtlinie zur Förderung von Vorhaben in der lebensweltlich orientierten Alphabetisierung und Grundbildung herausgegeben. Interessierte Einrichtungen sind aufgerufen auf, sich bis zum 31. Juli 2017 zu bewerben.

Antragsberechtigt sind in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener sowie im lebensweltlichen Bereich agierende Einrichtungen mit sozialräumlichem Bezug, die im Rahmen einer Projektkooperation gemeinsam tätig werden (zum Beispiel: Volkshochschulen, Einrichtungen der evangelischen oder katholischen Erwachsenenbildung, Akademien oder ähnliches in Kooperation mit Einrichtungen zur lebensweltlichen Hilfe wie zum Beispiel den Tafeln, Stadtteilzentren, Mehrgenerationenhäusern, Einrichtungen der Familienhilfe oder ähnliches).

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Termine 

Dolmetscher Workshop der Akademie Süd

Dolmetscher Workshop der Akademie Süd

Der Workshop richtet sich gleichermaßen an Personen, die selbst als Sprachmittler tätig werden als auch an diejenigen, die auf die Hilfe von Dolmetschern und Übersetzern zur Ausübung ihres Berufes angewiesen sind. Die Kommunikation zwischen Arzt/Berater/Anwalt/Psychologe und Klient/Patient/Mandant kann im sozialen Bereich oftmals nur durch Sprachmittler*innen gewährleistet werden, weshalb dieser Tätigkeit eine enorme Bedeutung zukommt und einer besonderen Verantwortung obliegt.

Der Workshop findet am 29.11.2017 statt. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem folgenden Link.

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Aufruf zur Teilnahme an Woche des Bürgerschaftlichen Engagements und Tandemtage 8. bis 17. September 2017

Im Rahmen des Projekts "Menschen stärken Menschen: Patenschaften für Geflüchtete" setzen bundesweit über 70 Paritätische Träger Patenschaften für Geflüchtete um. Auch im Projekt "Koordinierung, Qualifizierung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements für Flüchtlinge" werden Mentorenschaften, Tandems und Patenschaften im Paritätischen durchgeführt und begleitet.

Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) organisiert als eigenständiger Programmträger des Bundesprojekts "Menschen stärken Menschen" unter anderem die Tandemtage vom 8. bis zum 17. September 2017. Ziel ist es, bundesweit öffentlichkeitswirksam unter einem Label auf die Patenprojekte aufmerksam zu machen und ihre Wirkung zu zeigen.

Hier sind Sie gefragt: Werden Sie aktiv? Haben Sie sowieso etwas geplant? Suchen Sie neue Engagierte Patinnen und Paten? Wollen Sie zeigen, was ihr Engagement bewirkt? Dann könnten die Tandemtage die richtige Gelegenheit sein. Dabei können die Aktivitäten sehr vielfältig und niederschwellig sein:

- veranstalten Sie eine Fahrradtour oder ein Sportfest,

- sprechen Sie die lokale Presse an und lassen die Tandems berichten

- machen Sie einen Workshop oder ein Austauschtreffen und verlinken Sie ein kurzes Video

- motivieren Sie die Tandems, gemeinsame Erlebnisse unter dem Hashtag #tandemtage zu erzählen

- laden Sie zu einem Tandem-Picknick oder organisieren Sie ein Dinner auf einem öffentlichen Platz/Straße in Ihrer Stadt,

- lassen Sie gemeinsam Luftballons steigen und laden die lokale Presse dazu ein

- veranstalten Sie ein Austauschtreffen für Patinnen und Paten, Mentorinnen und Mentoren

- stellen Sie im Rahmen der #tandemtage Ihre Tandem-Projekte bei Veranstaltungen vor Ort vor, wie beispielsweise auf Konzerten oder Diskussionsveranstaltungen

und und und...


Damit die Tandemtage ein Erfolg werden, können Sie folgendes tun:

den Text in Ihren Netzwerken, beispielsweise durch Ihre Newsletter, streuen.

interessierte TeilnehmerInnen aufzufordern, sich im Engagementkalender der Woche des Bürgerschaftlichen Engagements zu registrieren und dabei unbedingt die Thematik „Tandemtage“ bei der Registrierung auszuwählen.

uns, dem BBE-PatInnen-Team, Ihre geplanten Aktionen weiterzuleiten, damit wir den neu eingerichteten Twitter-Kanal @tandemtage bespielen können.

überall dort, wo etwas im Zusammenhang mit den Tandemtagen stattfindet oder kommuniziert wird, den hash-tag #tandemtage zu verwenden.


Alle Informationen zu den Tandemtagen, der Woche des Bürgerschaftlichen Engagements und zu Ihren Teilnahmemöglichkeiten finden Sie im folgenden Link.
 

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Stellungnahmen & Pressemitteilungen 

Integration hat Vorrang!

Integration hat Vorrang!

Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.

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Pakt für Integration mit den Kommunen

Pakt für Integration mit den Kommunen

Der Minister für Soziales und Integration, Manne Lucha, hat am heutigen Freitag, 21. Juli 2017, das Startsignal für die Umsetzung des Pakts für Integration mit den Kommunen gegeben. Kernelement des Pakts sind die so genannten Integrationsmanager, die eine flächendeckende und individuelle Sozialberatung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung gewährleisten sollen. Von kommender Woche an können Kommunen und Landkreise entsprechende Anträge auf eine Förderung stellen.

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