Infobrief Kinder 10 / 2021

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10 / 2021
25.5.2021

Infobrief Kinder

FG Kinder

Inhalt

»Weitere Sprach-Kitas können an den Start gehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Infobrief informieren wir Sie über die Möglichkeit der Antragstellung für das Programm "Sprach-Kita".

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Weitere Sprach-Kitas können an den Start gehen 

Kultusministerium informiert über bevorstehendes Antragsverfahren Sprach-Kita

Das Kultusministerium informiert mit Stand vom 21.5.2021 bezüglich der Antragsstellung im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“:

Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die alltagsintegrierte sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung. Weitere Handlungsfelder des Programms sind die inklusive Pädagogik, die Zusammenarbeit mit Familien sowie der Einsatz digitaler Medien und die Integration medienpädagogischer Fragestellungen in die sprachliche Bildung. Gefördert werden sowohl die zusätzlichen Fachkräfte in den Kitas als auch zusätzliche Fachberatungen, die die Sprach-Kita-Verbünde in ihrer Arbeit qualifizieren und begleiten.

Die Corona-Pandemie hat das Leben von Kindern und ihren Familien im vergangenen Jahr stark eingeschränkt. Damit noch mehr Kinder von der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in den Sprach-Kitas profitieren können, stellt das BMFSFJ in den Jahren 2021 und 2022 im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ 100 Mio. Euro zur Verfügung, um bundesweit 1.000 zusätzliche Sprach-Kitas aufzunehmen. Noch vor den Sommerferien 2021 startet das Antragsverfahren für die 1.000 neuen zusätzlichen Fachkräfte „Sprach-Kitas“ und 80 neuen zusätzlichen Fachberatungen.

Verfahren
Derzeit wird das zweistufige Online-Antragsverfahren vorbereitet - vermutlich wird es Ende der Woche möglich sein, Anträge zu stellen. Es können sowohl Anträge für neue Sprach-Kitas als auch Anträge für eine zweite, zusätzliche halbe Fachkraftstelle in bereits geförderten Sprach-Kitas mit mehr als 100 Kindern gestellt werden. Das Antragsverfahren umfasst auch die neuen zusätzlichen Fachberatungen. Grundsätzliche Voraussetzung für eine Aufnahme in das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ sind eine Anzahl von mindestens 40 Kindern (Stichtag 01.03.2019 bzw. 01.03.2021) in der Einrichtung.

In Kürze werden weitere Informationen zum Antragsverfahren unter anderem auf www.fruehe-chancen.de bereitgestellt. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an die Servicestelle Sprach-Kitas zu wenden:
E-Mail: kontakt@sprach-kitas.de, Telefon: 030 – 390 634 710, Sprechzeiten: Mo, Di, Mi, Fr 9-12 Uhr und Do 14-17 Uhr

Sollten Sie jetzt schon wissen, dass Sie sich um eine Teilnahme bewerben wollen, können Sie mich auch gerne direkt informieren - ich gebe diese Informationen dann an das Kultusministerium weiter.