Infobrief Menschen mit Behinderung 23 / 2021

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23 / 2021
07.06.2021

Infobrief Menschen mit Behinderung

Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, Frühförderung, EUTB-Stellen

Inhalt

»Aktuelles aus dem Paritätischen / In eigener Sache »Termine/Veranstaltungen »Aktuelles zur Corona-Pandemie »Aktuelle Infos

LIEBE PARITÄTERINNEN UND PARITÄTER,

Der Infobrief des Bereichs "Menschen mit Behinderung" des PARITÄTISCHEN Landesverbands Baden-Württemberg beinhaltet gezielte Fachinformationen, die für die Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie sowie Frühförderung relevant sind.

Alle Fachinformationen und wichtige Dokumente können Sie auch über unsere Website abrufen: Themen Bereich Menschen mit Behinderung


Bei inhaltlichen Fragen zu den Infobriefen wenden Sie sich bitte an:

Michael Tränkle (Bereichsleitung, Referate Behindertenhilfe und Frühförderung)

Aktuell nur per Mobilfunk: 01578 – 1283839

E-Mail-Kontakt

 

Sven Reutner (Referate Sozialpsychiatrie und Behindertenhilfe)

Aktuell nur per Mobilfunk: 0179 – 4217568

E-Mail-Kontakt


Übrigens: Alle bereits versendeten Infobriefe sind archiviert und hier abrufbar:

Archiv Newsletter und Infobriefe

 

Aktuelles aus dem Paritätischen / In eigener Sache 

Verstärkung für Bereich Menschen mit Behinderung

Verstärkung für Bereich Menschen mit Behinderung

Zum 01.07.2021 nimmt Heike Händel Ihre Tätigkeit auf als Referentin im Bereich Menschen mit Behinderung auf. Innerhalb des Bereichs wird sie im Referat Behindertenhilfe für das Fachgebiet "Teilhabe am Arbeitsleben" zuständig sein. Die diplomierte Sozialarbeiterin (FH) verfügt über langjährige Erfahrung in der Verbandsarbeit und arbeitete zuletzt als Fachberatung Wohnen und Offene Hilfen beim Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V..

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Mitgliederversammlung am 25. Juni 2021

Mitgliederversammlung am 25. Juni 2021

Gern erinnern wir nach den Pfingsttagen hiermit nochmals an die Mitgliederversammlung des Paritätischen, die am 25. Juni 2021 komplett digital stattfinden wird.

Die Einladung mit weitergehenden Informationen ist Ihnen am 27. Mai per Mail zugegangen.

Die Unterlagen erhalten Sie rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung und werden dann auch auf der Homepage zum Download zur Verfügung stehen.

Die Anmeldung zur Mitgliederversammlung erfolgt über unsere Homepage bis zum 11.06.2021 https://paritaet-bw.de/mitgliederversammlung-20202021

Sollten Sie die Unterlagen für die MV in Papierform benötigen, wenden Sie sich bitte an anmeldungen@paritaet-bw.de

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Termine/Veranstaltungen 

Einladung zu "COVID 19 ? any lessons learned?!"

Einladung zu "COVID 19 ? any lessons learned?!"

der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. führt unter Beteiligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit die digitale Veranstaltungsreihe „COVID 19 – any lessons learned?!“ durch.

Im Rahmen dieser gemeinsamen Veranstaltungsreihe soll reflektiert werden, welche Lernerfahrungen für sozialpolitisches Handeln aus der Covid 19-Pandemie und den zu ihrer Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen gezogen werden können.

Die Veranstaltungsreihe wird sich auf Handlungs- und Gestaltungsperspektiven konzentrieren. In einem ressortübergreifenden Ansatz sollen bisher isoliert angegangene Themen unter dem Dach des Deutschen Vereins reflektiert und unterschiedliche Perspektiven diskutiert werden.

Recht herzlich möchten wir Sie daher zur digitalen Fachveranstaltung

„COVID 19 – any lessons learned?!“ – Teilhabe und Selbstbestimmung von alten, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung sichern – Lernerfahrungen aus der COVID-19-Pandemie und Schlussfolgerungen für notwendige Veränderungen (F 4233/21)

einladen. Die Veranstaltung findet

am 22. Juni 2021, von 10.00 Uhr bis 15.45 Uhr,

statt. Ausgehend von jetzt mehr als einem Jahr Pandemie-Erfahrung soll der Blick nach vorne gerichtet werden: Welche Maßnahmen haben sich bewährt, welche sind gescheitert und bedürfen einer Anpassung? Welche Maßnahmen können Wegweiser für die weitere Entwicklung in der Sozialen Arbeit und Sozialpolitik sein? Welche Auswirkungen der pandemiebedingten Maßnahmen sind sichtbar geworden? Welche nachsorgenden Maßnahmen sind nötig?

Neben den Überlegungen wie die sozialen Infrastrukturen für die ältere Bevölkerung, in der Pflege sowie für Menschen mit Behinderungen krisenfester gestaltet werden können, sind insbesondere nachsorgende Maßnahmen zur Milderung der negativen Folgen der Pandemie zu überlegen. Wie gelingen gute Schutz- und Öffnungskonzepte und eine Rückkehr zum Alltag, welche Optionen bietet z.B. die Digitalisierung in Bezug auf ein Mehr an geschütztem Kontakt und sozialem Leben in den Einrichtungen und besonderen Wohnformen, wie kann es gelingen, den Abbruch von tagesstrukturierenden Infrastrukturen wie Werkstätten, Tagespflege usw. zu verhindern?

Diese Veranstaltung richtet sich an Entscheider/innen, Fach- und Leitungskräfte von öffentlichen und freien Trägern in den Bereichen Alter, Pflege und Menschen mit Behinderungen in Bund, Länder und Kommunen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldeschluss ist  spätestens der 8. Juni. Ihre Teilnahme an der Fachveranstaltung kann erst nach Anmeldeschluss verbindlich zugesagt werden. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-21-teilhabe-selbstbestimmung-corona-pandemie

Wir freuen uns, wenn Sie diese Einladung auch an Kolleginnen und Kollegen weiterleiten, die sich mit diesem Thema beschäftigen.

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Fachveranstaltung zu inklusiver Kinder- und Jugendhilfearbeit

Fachveranstaltung zu inklusiver Kinder- und Jugendhilfearbeit

Expert*innen aus Kinder- und Jugendhilfe sowie Behindertenhilfe diskutieren am 21.06. bei den Veranstaltungen „Offen aber nicht inklusiv? Kinder- und Jugendarbeit aus dem Blickwinkel der Behindertenpädagogik“ über aktuelle Entwicklungen.

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Web-Seminar Förderung der Fachstelle UstA

Web-Seminar Förderung der Fachstelle UstA

Finanzielle Förderung für anerkannte Angebote der Offenen Hilfen/FED

An die Träger von anerkannten Unterstützungsangeboten:

Können Angebote der Offenen Hilfen/FED, die als Unterstützungsangebote anerkannt sind, auch eine finanzielle Förderung nach der UstA-VO erhalten? Was bedeutet ein „überschüssiger kommunale Zuschuss“ als Voraussetzung für eine Förderung? Und was ist mit der Komplementärförderung durch die Pflegeversicherung gemeint?

 

Auf diese und weitere Fragen möchte die Fachstelle in einem Web-Seminar am 30.06.21 eingehen. Dabei geht es insbesondere um die Erstellung von Förderanträgen und Verwendungsnachweisen nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 SGB XI. Denn auch Angebotsträger anerkannter Unterstützungsangebote, die bereits Zuschüsse nach der VwV FED erhalten, können nach § 45c SGB XI gefördert werden. Das Web-Seminar klärt über Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, die Antragsstellung und den Verwendungsnachweis auf. Zudem bietet es Hilfestellung und Austausch rund um die Erstellung der Förderanträge.

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Aktuelles zur Corona-Pandemie 

Impfen von Kindern und Jugendlichen

Impfen von Kindern und Jugendlichen

gern leiten wir Ihnen hiermit eine aktuelle Information des MSI Baden-Württemberg vom 06. Juni zum Thema "Impfen von Kindern und Jugendlichen" weiter, darin heißt es:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

die STIKO-Empfehlung zur Impfung von Kindern und Jugendlichen liegt aktuell noch nicht vor und wird für Ende der nächsten Woche erwartet. Es ist aber schon jetzt davon auszugehen, dass die STIKO keine generelle Empfehlung für eine Impfung aller gesunden Kinder aussprechen wird.

Daher gibt das Land bis zur abschließenden Entscheidung der STIKO folgende Richtlinie vor:

Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sollen in der kommenden Woche bzw. bis zur Entscheidung der STIKO in den baden-württembergischen Impfzentren dann geimpft werden, wenn aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung besteht oder wenn sich im Umfeld der Kinder besonders schutzbedürftige Personen befinden (die z.B. selbst nicht gegen Covid-19 geimpft werden können). Sofern Kinder/Jugendliche ab 12 Jahren mit einem Impftermin ins Impfzentrum kommen und die genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, können sie dann geimpft werden, wenn nach ärztlicher Aufklärung der individuelle Wunsch des Kindes oder der/des Jugendlichen und, sollte das Kind oder die/der Jugendliche noch nicht selbst einwilligungsfähig sein, der/des Personensorgeberechtigten besteht und die Impfrisiken akzeptiert werden. Voraussetzung ist ein besonderes Aufklärungsgespräch und eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung durch den/die impfenden Arzt/Ärztin. Eine Impfung soll nicht vorgenommen werden, wenn Zweifel an der Einwilligung des Personensorgenberechtigten bzw. an der Einwilligungsfähigkeit des Kindes/Jugendlichen bestehen.

Bei Vorliegen der offiziellen STIKO-Empfehlung, wird das Land abschließend Stellung beziehen.

Trotz des Ausstehens einer STIKO-Empfehlung für Kinder und Jugendliche gibt es nach der Gesetzesänderung des IfSG (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a IfSG) eine Grundlage für einen möglichen Versorgungsanspruch für bereits zu impfende Kinder/Jugendliche ab 12 Jahren. Hierfür genügt die Zulassung des Impfstoffs für diese Altersgruppe.

Aufgrund Ihrer Rückfragen möchten wir Ihnen außerdem weiter konkretisierende Ausführungen zur Einwilligung und Aufklärung von Kindern und Jugendlichen an die Hand geben (siehe Link). Die Hinweise stehen aber in Anbetracht der Vielzahl möglicher Fallkonstellationen ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Allgemeingültigkeit.

Zuletzt ein praktischer Hinweis anlässlich der Aufhebung der Priorisierung auch in den Impfzentren: Bei Impfungen von Erwachsenen, für die ab dem 07.06. keine Indikation mehr erforderlich ist, bitten wir Sie, im System das Feld „unklar“ zu markieren."

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Aktuelle Infos 

Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung – aber noch keine Begleitung im Krankenhaus

am 28. Mai 2021 hat auch der Bundesrat dem Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt. Viele der vorgesehenen Regelungen verbessern die Teilhabe von Menschen mit Behinderung:

Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich einer Werkstatt können in ein Ausbildungsverhältnis mit einem Budget für Ausbildung wechseln. Assistenzhunde dürfen in alle allgemein zugänglichen Einrichtungen und Anlagen mitgenommen werden. Schließlich wurde der Gewaltschutz gesetzlich geregelt und die Regelung für den leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe angepasst.

Das Gesetz tritt im Wesentlichen zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Allerdings bleibt ein seit Jahren bestehendes Problem ungelöst: Noch immer ist die Finanzierung einer notwendigen Begleitung von Menschen mit Behinderung während eines Krankhausaufenthaltes ungeregelt.
 

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Bundesteilhabepreis startet / Thema 2021: Unterstützung, Assistenz, Pflege ? gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten / Jetzt bewerben!

Bundesteilhabepreis startet / Thema 2021: Unterstützung, Assistenz, Pflege ? gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten / Jetzt bewerben!

das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt seit 2019 den Bundesteilhabepreis für eine gelungene inklusive Sozialraumgestaltung aus. Ab sofort können sich Interessierte für den diesjährigen Preis bewerben. Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit auf Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Im Jahr 2021 ist das Thema „Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten“.

Thema „Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten“
Der Anspruch von Unterstützung, Assistenz und Pflege ist, sowohl bei niedrigschwelligem, hohem oder sehr hohem Unterstützungsbedarf die Teilhabe gleichberechtigt und uneingeschränkt zu ermöglichen. Dabei sind selbstbestimmtes Wohnen, gesellschaftliche und politische Teilhabe, Bildung sowie Arbeit und Beschäftigung zu gewährleisten. Dieser Anspruch gilt für alle bedarfsgerechten und individuellen, gemeindenahen und digitalen Unterstützungs-, Beratungs- und Pflegeleistungen. Auch unter pandemiebedingten Einschränkungen müssen eine gleichberechtigte Teilhabe und die Vermeidung sozialer Isolation sichergestellt sein.
Ziel ist es, ein Unterstützungssystem zu gewährleisten, das umfassende gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und auch auf Ausnahmesituationen reagieren kann, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufrecht zu erhalten. Soziale Isolation muss zwingend vermieden werden.

Der Bundesteilhabepreis
Der Bundesteilhabepreis wird als Teil der InitiativeSozialraumInklusiv (ISI) von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ausgeschrieben. Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträger aus. Zudem sind Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern Mitglied der Fachjury.
Um die Vielfalt des inklusiven Sozialraums thematisch aufzuzeigen, hat der Bundesteilhabepreis jedes Jahr einen anderen Schwerpunkt.

Bundesteilhabepreis 2021:
Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten
Bewerbungsschluss: 21. August 2021


Der Bundesteilhabepreis ist mit insgesamt 17.500 Euro (1. Preis 10.000 Euro) dotiert. Bewerben können sich Akteur*innen aus den Bereichen Unterstützung, Assistenz und Pflege. Angesprochen fühlen sollen sich insbesondere Leistungsanbieter und Unterstützungsdienste, soziale und personenzentrierte Assistenzdienste, Anbieter spezieller Teilhabeprogramme, Tagesstätten, Verbände und Vereine, ehrenamtliche sowie sektorübergreifende Leistungserbringer, aber auch Anbieter von digitalen Lösungen, Kommunen und Regionen. Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte oder bewährte Konzepte, die einen inklusiven Sozialraum trotz der COVID-19-bedingten Kontaktbeschränkungen aufrecht erhalten haben und zur Nachahmung anregen. Im Fokus der Bewerbung sollte auf jeden Fall die Ermöglichung der selbstbestimmten Teilhabe und der Alltagsbewältigung stehen.

Die Preisverleihung wird im 4. Quartal 2021 durch das BMAS stattfinden. Der Bundesteilhabepreis wird von den Kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) unterstützt.

Weitere Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen rund um den Bundesteilhabepreis finden Sie unter www.bundesteilhabepreis.de.
Haben Sie noch Fragen zum Preis oder zur Ausschreibung? Diese beantwortet Ihnen gerne Dr. Petra Zadel-Sodtke: E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de, Telefon 030/259 36 78-0.
 

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